Ich wurde vor ein paar Jahren von einer Personalvermittlungs-/Rekrutierungsagentur für eine Stelle bei Unternehmen A abgeworben . Die Agentur war sehr professionell und ich habe sehr gerne mit ihnen zusammengearbeitet. Der Job, den sie für mich gefunden haben, ist großartig. Ich arbeite jetzt seit ein paar Jahren (über 3 Jahre) in derselben Position und bin sehr glücklich, aber ich fühle mich bereit, zu einer neuen, herausfordernderen Rolle und zu einem neuen Unternehmen überzugehen.
Ich habe kürzlich eine interessante Stelle bei Unternehmen B gesehen , die auf der Website derselben Personalvermittlungsagentur ausgeschrieben war, die mich auf das Unternehmen aufmerksam gemacht hatte, für das ich gerade arbeite. Ich habe in der Vergangenheit sehr gerne mit ihnen zusammengearbeitet und würde bei meiner aktuellen Stellensuche gerne wieder mit ihnen zusammenarbeiten.
Meine Frage ist: Kann ich mich für diese neue Stelle bei Unternehmen B über denselben Personalvermittler bewerben, der mich vor einigen Jahren für meine aktuelle Position bei Unternehmen A eingestellt hatte? Oder ist der Personalvermittler gegenüber meinem derzeitigen Arbeitgeber – Unternehmen A* – verpflichtet, mich nicht für eine neue Stelle bei einem anderen Unternehmen zu vertreten?
Fragen Sie bei der Personalvermittlung nach. Der einzige Konflikt, den ich mir vorstellen kann, ist, wenn der Vertrag zwischen der Personalvermittlungsagentur und Ihrem derzeitigen Unternehmen einen Klappentext enthält, dass die Personalvermittlungsagentur nicht versuchen kann, jemanden, der bereits innerhalb der Vertragsbedingungen vermittelt wurde, innerhalb einer beliebigen Zeit zu vermitteln Zeitraum}.
Kann ich mich für diese neue Stelle bei Unternehmen B über denselben Personalvermittler bewerben, der mich vor einigen Jahren für meine aktuelle Position bei Unternehmen A eingestellt hatte?
Ich sehe nicht, warum nicht. Außerdem werben sie für Unternehmen B auf ihrer Website, weil sie in der Lage sind, Menschen mit ihnen zu verbinden.
Dies ist jedoch etwas, das Sie mit Ihrem Personalvermittler besprechen müssen (und Ihren Vertrag auf Informationen überprüfen), um zu sehen, ob er damit keine Unannehmlichkeiten hat, um 100% sicher zu sein.
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