Kann ich zweimal hintereinander mit demselben Recruiter zusammenarbeiten?

Ich wurde vor ein paar Jahren von einer Personalvermittlungs-/Rekrutierungsagentur für eine Stelle bei Unternehmen A abgeworben . Die Agentur war sehr professionell und ich habe sehr gerne mit ihnen zusammengearbeitet. Der Job, den sie für mich gefunden haben, ist großartig. Ich arbeite jetzt seit ein paar Jahren (über 3 Jahre) in derselben Position und bin sehr glücklich, aber ich fühle mich bereit, zu einer neuen, herausfordernderen Rolle und zu einem neuen Unternehmen überzugehen.

Ich habe kürzlich eine interessante Stelle bei Unternehmen B gesehen , die auf der Website derselben Personalvermittlungsagentur ausgeschrieben war, die mich auf das Unternehmen aufmerksam gemacht hatte, für das ich gerade arbeite. Ich habe in der Vergangenheit sehr gerne mit ihnen zusammengearbeitet und würde bei meiner aktuellen Stellensuche gerne wieder mit ihnen zusammenarbeiten.

Meine Frage ist: Kann ich mich für diese neue Stelle bei Unternehmen B über denselben Personalvermittler bewerben, der mich vor einigen Jahren für meine aktuelle Position bei Unternehmen A eingestellt hatte? Oder ist der Personalvermittler gegenüber meinem derzeitigen Arbeitgeber – Unternehmen A* – verpflichtet, mich nicht für eine neue Stelle bei einem anderen Unternehmen zu vertreten?

Dies sollten Sie mit Ihrem Personalvermittler besprechen, da nur er weiß, ob er Sie mit Unternehmen B zusammenbringen kann.
NEIN. Nach 6 Monaten ist es einem Personalvermittler egal, wohin du gehst (obwohl er wahrscheinlich vorziehen würde, dass du mindestens 1 Jahr hältst). Sie werden sich freuen, Ihnen eine neue Rolle zu besorgen. doppelt so, denn aufgrund ihres Erfolgs bei Ihnen werden sie Ihren Ersatz wahrscheinlich auch an Ihr Unternehmen verkaufen können.
Ich denke, @bharal ist meistens richtig, obwohl es manchmal nicht 6 Monate sind, sondern 3 oder 12 oder so ähnlich. Je höher die Position, desto höher die „Cooldown“-Periode. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass einer von ihnen eine Verfallsklausel von mehr als 3 Jahren hat, außer für eine C-Level-Rolle.
@corsiKa - Danke; das könnte einiges erklären. Ich wurde in eine leitende Position bei Unternehmen A versetzt und dann auf C-Level befördert (dieselbe Rolle, aber der Aufgabenbereich wurde erweitert), und die Rolle, auf die ich mich bei Unternehmen B über denselben Personalvermittler beworben habe, ist ebenfalls C-Level . Ich habe noch nichts vom Personalvermittler gehört, also war ich besorgt, dass ich einen Fauxpas begangen haben könnte. Ich vermute, es gibt eine Vereinbarung wie die, die Sie erwähnt haben, was das Schweigen des Anwerbers erklären könnte.

Antworten (2)

Fragen Sie bei der Personalvermittlung nach. Der einzige Konflikt, den ich mir vorstellen kann, ist, wenn der Vertrag zwischen der Personalvermittlungsagentur und Ihrem derzeitigen Unternehmen einen Klappentext enthält, dass die Personalvermittlungsagentur nicht versuchen kann, jemanden, der bereits innerhalb der Vertragsbedingungen vermittelt wurde, innerhalb einer beliebigen Zeit zu vermitteln Zeitraum}.

Danke schön! So ungefähr dachte ich. Aber ich war mir nicht sicher, ob die Personalagenturen einen Vertrag mit meinem derzeitigen Arbeitgeber haben, der sie daran hindert, mich Jahre später für eine andere Rolle bei einem anderen Unternehmen zu vertreten.
Ja, diese Informationen werden den Kandidaten möglicherweise nicht zur Verfügung gestellt, also müssten Sie nachfragen. Ich weiß, dass es bei Verträgen zwischen Beratungsunternehmen und Unternehmen üblich ist, die sich gegenseitig daran hindern, die Mitarbeiter des anderen einzustellen. Weiß nicht, ob das bei Personalvermittlungen genauso ist.

Kann ich mich für diese neue Stelle bei Unternehmen B über denselben Personalvermittler bewerben, der mich vor einigen Jahren für meine aktuelle Position bei Unternehmen A eingestellt hatte?

Ich sehe nicht, warum nicht. Außerdem werben sie für Unternehmen B auf ihrer Website, weil sie in der Lage sind, Menschen mit ihnen zu verbinden.

Dies ist jedoch etwas, das Sie mit Ihrem Personalvermittler besprechen müssen (und Ihren Vertrag auf Informationen überprüfen), um zu sehen, ob er damit keine Unannehmlichkeiten hat, um 100% sicher zu sein.

Danke schön! Die Stelle wird auf der Website des Personalvermittlers ausgeschrieben. Aber ich habe mich gefragt, ob Personalvermittlungsagenturen rechtlich oder ethisch verpflichtet sind, mich nicht gegenüber Unternehmen B zu vertreten, weil sie mir in der Vergangenheit die Rolle vermittelt hatten, in der ich derzeit bei Unternehmen A bin.
@ Dana13, das würde davon abhängen, ob es einen Vertrag oder eine Vereinbarung zwischen der Personalagentur und Unternehmen A gibt, weshalb es besser wäre, Ihren Personalvermittler zu fragen, um sicherzugehen
Das ist sehr hilfreich. Danke! Ich werde den Personalvermittler kontaktieren, um dies zu überprüfen.