Mein Flug von Venedig nach NYC hatte beim Zwischenstopp in Kiew 7 Stunden Verspätung. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ich habe einen Flug von Venedig nach NYC bei Ukraine International Airlines gebucht.

9 Tage vor meiner Abreise teilte mir die UIA mit, dass sie die Flugzeit von Kiew nach NYC geändert hatten, um 5 Stunden später als ursprünglich geplant abzufliegen.

(Auch der Flug von Venedig nach Kiew hatte eine Stunde Verspätung.)

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Beachten Sie, dass selbst wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, die Fluggesellschaft die Auszahlung verweigern kann und Sie sie möglicherweise vor Gericht bringen (oder wahrscheinlicher glaubhaft damit drohen) müssen, um die Entschädigung zu erhalten. Es gibt eine Reihe von Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, sicherzustellen, dass Fluggesellschaften im Austausch für einen kräftigen Teil Ihrer Entschädigung auszahlen. Recherchieren Sie solche Unternehmen jedoch gründlich, da sie von ausgezeichnet bis grenzwertig betrügerisch reichen.

Antworten (1)

Da Ihre Reise von einem EU-Flughafen ausgeht, unterliegt sie den EU-Fluggastrechten .

Ihr gebuchter Flug wurde zwischen 7 und 14 Tagen im Voraus storniert, und Ihnen wurde eine Umleitung angeboten, wodurch Sie mit mehr als 4 Stunden Verspätung an Ihrem Endziel ankommen würden. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Da die Entfernung zwischen Start- und Endziel mehr als 3000 km beträgt, sollte die Entschädigung 600 Euro betragen.

(Die Verspätung auf der Hinstrecke ist dafür nicht relevant, da sie nicht dazu beigetragen hat, dass Sie am Endziel verspätet ankamen).

Die Fluggesellschaft könnte versuchen, sich aus der Zahlung einer Entschädigung herauszuwinden, da die verschobene Strecke vollständig außerhalb der EU lag. Diese wird jedoch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Wegener v. Royal Air Maroc, ECLI:EU:C:2018:361 Anfang dieses Jahres nicht fliegen. Das Gericht hat ausdrücklich gesagt, dass die Fluggastrechte nach einem Zwischenstopp außerhalb der EU/EWR weitergelten, wenn die gesamte Reise zusammen gebucht wurde.