Müssen Sie jemanden informieren, wenn Sie wissen, dass Sie ihn vor Geldverlust bewahren können?

Müssen Sie jemanden informieren, wenn Sie wissen, dass Sie ihn davor bewahren könnten, Geld zu verlieren? Wenn Sie zum Beispiel in einem Bürogebäude arbeiten und feststellen, dass ein Fenster, das geschlossen werden sollte, offen ist und zu erheblich höheren Heizkosten für das Bürogebäude führt, müssen Sie den Eigentümer darüber informieren?

Antworten (2)

Laut R Tzvi Spitz in seinem Buch Cases in Monetary Halacha , ja, das tust du . Er bringt folgende Punkte mit

  • So wie es eine Mizwa gibt, verlorene Gegenstände ihrem Besitzer zurückzugeben, so ist es Pflicht, einen Mitjuden vor jeglichem Verlust zu bewahren, wenn man dazu in der Lage ist
  • Wer auf diese Weise handelt, hat ein Tora-Gebot erfüllt und umgekehrt, wenn er die Gelegenheit dazu hat und nicht, eine positive Mizwa der Tora übertreten (nach Rambams Sefer Hamitzvot [negativ 297] ist es a Übertretung von "Du sollst dem Blut deiner Mitmenschen nicht tatenlos zusehen")
  • Wenn also jemand sieht, dass eine Klimaanlage nicht benötigt wird, [...] muss er Abhilfe schaffen oder den Besitzer benachrichtigen
  • Die einzige Einschränkung besteht darin, dass dies zu finanziellen Härten oder körperlichen Leiden führt, da man nicht verpflichtet ist, sein eigenes Geld zu opfern, um das Eigentum eines anderen zu retten. Aber bloße Unannehmlichkeiten reichen nicht aus, um sich von der Einhaltung einer Mizwa zu befreien.
Geld ist Blut?
@ray so versteht es der Rambam. Der Schutz des Geldes anderer ist in dieser Mizwa enthalten
@ray Die hebräischen Wörter sind ähnlich (und die Leute kümmern sich im gleichen Maße um sie)
@mbloch Gilt das auch, wenn der Bauherr nichtjüdisch ist?
@Onkel, wenn die einzige Analogie hier darin besteht, verlorene Gegenstände zurückzugeben, dann sagt der Passuk in diesem Fall, dass Sie sie Ihrem Bruder, dh einem Juden, zurückgeben sollen. Der Rambam erweitert eine Reihe von Mizwot, die für Juden bestimmt sind (durch Erinnerung Tsedaka, Begräbnis der Toten, Besuch der Kranken), auf Nichtjuden in Form von "Darkei Shalom". Das SA CM 266:1 besagt, dass ein Objekt zurückgegeben werden soll, wenn es ein Kidush Hashem erzeugen oder ein Hillul Hashem vermeiden würde.

Vielleicht sollten Sie das Fenster schließen (das werde ich tun).
(Aber es könnte aus einem bestimmten Grund offen sein, also fragen Sie ihn vielleicht (aber bringen Sie ihm offensichtlich nicht bei, wie man sein Gebäude führt (es ist respektlos, nicht nett)))

Mischa ovois 2.12 .

Rabbi Yosi sagt: Das Geld deines Freundes sollte dir genauso teuer sein wie dein eigenes.