Muss der Transponder in der Obergrenze des Luftraums der Klasse B eingeschaltet sein?

Muss ein Transponder eingeschaltet werden, um oberhalb der Obergrenze des Luftraums der Klasse B zu operieren?

Antworten (2)

Ja: Wenn Sie die beiden Abschnitte von SMSvonder Tann und Raaj Tram kombinieren, erhalten Sie:

14 CFR 91.215 - ATC-Transponder und Höhenmeldeausrüstung und -verwendung:

(b)(4) Alle Luftfahrzeuge in allen Lufträumen oberhalb der Obergrenze und innerhalb der seitlichen Grenzen eines Luftraumbereichs der Klasse B oder C, der für einen Flughafen bis zu einer Höhe von 10.000 Fuß MSL bestimmt ist; und

(b)(5)(I) Luftraum der 48 zusammenhängenden Bundesstaaten und des District of Columbia auf und über 10.000 Fuß MSL, mit Ausnahme des Luftraums auf und unter 2.500 Fuß über der Oberfläche; und

Ohne Transponder kann man B oder C nicht überfliegen.

Es gibt einige spezifische Ausnahmen für Flugzeuge, die ursprünglich nicht mit einem elektrischen System ausgestattet sind.

Ja.

Im Allgemeinen erstreckt sich der Luftraum der Klasse B bis zu 10.000 Fuß. Allerdings gibt die FAA an, dass:

Alle Flugzeuge müssen mit einem Mode-C-Transponder ausgestattet sein, wenn sie auf oder über 10.000 Fuß über NN fliegen, über den 48 zusammenhängenden Bundesstaaten oder dem District of Columbia, mit Ausnahme des Luftraums unter 2.500 Fuß über der Meereshöhe.

Der Luftraum der Klasse B erstreckt sich nicht unbedingt auf 10.000 Fuß – denken Sie an New York, das bei 7.000 liegt. Der Transponderbetrieb ist immer noch erforderlich, nur nicht unbedingt durch diese spezielle Regel.
@NathanG - Deshalb habe ich mit "Allgemein" begonnen. So definiert die FAA den Luftraum der Klasse B: „Der Luftraum der Klasse B ist im Allgemeinen ein Luftraum von der Oberfläche bis zu 10.000 Fuß MSL, der die verkehrsreichsten Flughäfen der Nation in Bezug auf Flughafenbetrieb oder Passagierflugzeuge umgibt.“ Quelle - faa.gov/regulations_policies/handbooks_manuals/aviation/… .
Fair genug, ich war von Ihrem FAR-Zitat abgelenkt. 91.215(b)(4) wäre eine bessere Referenz als 91.215(b)(5)(i).