Sind in den USA die Anforderungen an die Wetterberichterstattung für einen Flughafen im Luftraum der Klasse D strenger als für einen Flughafen im bodennahen Luftraum der Klasse E?
Gibt es andere Anforderungen, die dazu führen würden, dass ein Flughafen mit einem in Betrieb befindlichen Kontrollturm für Luftraum der Klasse E auf Oberflächenebene, aber nicht für Luftraum der Klasse D in Frage kommt?
Die Absicht der Frage besteht darin, zu verstehen, warum jeder Flughafen mit einem funktionierenden Kontrollturm, ob "vorübergehend" oder auf andere Weise, während der Stunden, in denen der Turm in Betrieb war, einen Luftraum der Klasse E auf Oberflächenebene anstelle eines Luftraums der Klasse D hätte, wenn dies tatsächlich der Fall ist jemals vorkommt - abgesehen von dem offensichtlichen Fall, dass ein temporärer (oder neuer) Kontrollturm in einem bereits bestehenden oberirdischen Luftraum der Klasse E in Betrieb genommen wird.
Verwandte ASE-Links: Gibt es in den USA betriebsbereite Kontrolltürme, die sich im Luftraum der Klasse E oder im Luftraum der Klasse G befinden?
Diese externe Verbindung scheint die Einrichtung eines temporären Luftraums der Klasse E auf Oberflächenebene gleichzeitig mit der Einrichtung eines temporären Kontrollturms zu beschreiben – kann aber nur ein Beispiel für eine ungenaue oder unklare Schreibweise sein. Der oberirdische Luftraum an diesem Flughafen ist normalerweise Klasse G, und das war auch 2016 der Fall. Das einzige NOTAM, das zu diesem Zeitpunkt bei einer Archivsuche für diesen Flughafen auftauchte, verweist auf den temporären Kontrollturm, aber keine vorübergehende Änderung der Luftraumbezeichnung.
Ihre erste Frage : Sind in den USA die Anforderungen an die Wetterberichterstattung für einen Flughafen im Luftraum der Klasse D strenger als für einen Flughafen im bodennahen Luftraum der Klasse E?
Antwort : Der „primäre“ Flughafen innerhalb des aktiven Luftraums der Klasse D erfordert (Ref: FAA Order JO 7400.2M , Paragrafen 17-2-9 und 17-2-10:
Ein Hauptflughafen, der sich innerhalb der Oberfläche des aktiven Luftraums der Klasse E befindet, wird jedoch derzeit keinen Kontrollturm in Betrieb haben. (Wenn es Flughäfen mit einem derzeit in Betrieb befindlichen Kontrollturm innerhalb des Oberflächenbereichs des aktiven Luftraums der Klasse E gibt, sind sie mir nicht bekannt).
In Bezug auf Ihre spezielle obige Frage: Wenn der betreffende Flughafen (innerhalb der Oberfläche des aktiven Luftraums der Klasse E) Instrumentenverfahren (z. B. Instrumentenanflüge, IFR-Ankunfts- / Abflugverfahren usw.) aufnehmen soll, dann gelten genau die gleichen Anforderungen (Ref: FAA JO 7400.2M , Paragraf 18-1-3) für die Kommunikation und Wetterbeobachtung/-berichterstattung müssen verfügbar sein, wie es für den Bodenluftraum der Klasse D erforderlich ist. (Aber es wird keinen Kontrollturm geben)
Es gibt nur noch wenige Flughäfen mit Kontrolltürmen, die betrieben werden, während der Luftraum als aktiver Klasse G bezeichnet wird . Aber, wie ich oben erwähnt habe, gilt dies nicht für Primärflughäfen, die sich innerhalb der aktiven Fläche des Luftraums der Klasse E befinden. In diesem Fall ist der Kontrollturm, falls vorhanden, nicht in Betrieb (z. B. geschlossen/nicht besetzt – normalerweise am späteren Abend, wenn der Verkehr dies erfordert). Wenn der Kontrollturm derzeit in Betrieb wäre, wäre der aktive Oberflächenluftraum Klasse D.
Ihre zweite Frage : Gibt es andere Anforderungen, die dazu führen würden, dass ein Flughafen mit einem in Betrieb befindlichen Kontrollturm für Luftraum der Klasse E auf Oberflächenebene, aber nicht für Luftraum der Klasse D in Frage kommt?
Antwort : Wenn der Hauptflughafen, wie oben erwähnt, über einen derzeit in Betrieb befindlichen Kontrollturm verfügt, wäre der Luftraum mit aktiver Oberfläche Klasse D (oder in einigen Fällen Klasse G), nicht Klasse E. Daher müssen die Zulassungsvoraussetzungen zwischen Klasse E analysiert werden und Luftraum der Klasse D, die beide (in Bezug auf Ihre Frage) möglicherweise Kontrolltürme in Betrieb haben, ist nicht möglich.
Wenn/falls der Kontrollturm auf einem Hauptflughafen im Oberflächenluftraum der Klasse D schließt (nicht besetzt/über Nacht geschlossen), dann wird dieser Luftraum normalerweise wieder in Klasse G oder Klasse E umgewandelt.
Schließlich schließt meine obige Antwort besondere Anlässe aus, bei denen ein temporärer Kontrollturm in einem als Klasse E bezeichneten Luftraum mit aktiver Oberfläche betrieben werden kann. Dies wäre ein Umstand, in dem ein NOTAM oder ähnliches vorhanden wäre, das ein bestimmtes Ereignis identifiziert.
leiser Flieger
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