Eine Stelle, für die ich mich bewerbe, hat im Rahmen des Bewerbungs-/Interviewprozesses einen Test, der echten Quellcode verlangt. Soll ich einen Urheberrechtshinweis in diesen Code einfügen?
Ich vermute, die Praxis wäre ähnlich wie bei Portfolios für Kunstmenschen, aber insbesondere für Code denke ich, dass die Gelegenheit, auf ein Interesse am IP-Recht ( und die Ablehnung verwandter Klauseln vieler Arbeitsverträge ) hinzuweisen, nicht verpasst werden sollte.
Wenn ich eine Entscheidung darüber treffe, würde ich mich fragen, was ich mir erhoffe. Wenn der Code Eigentum eines Drittunternehmens ist, Sie ihn aber als Beispiel für die Art Ihrer Arbeit einreichen, ist es angemessen, das Urheberrecht des Drittanbieters einzubeziehen, damit Sie angeben können, dass der Code nicht Ihnen gehört und dass Sie es sind keine Berechtigung zur Erteilung einer Nutzungslizenz haben. Im Allgemeinen würde ich die Richtlinien des Drittinhabers des Codes befolgen, was die Weitergabe des Codes und den Urheberrechtsstatus betrifft.
Wenn Sie das Urheberrecht an dem Code besitzen und Sie das Recht haben, eine Lizenz zur Nutzung zu erteilen, müssen Sie eine Entscheidung treffen. Die meisten Unternehmen, mit denen ich zusammengearbeitet habe, verlangen, dass jeder eingereichte Code mit einer Lizenz versehen wird, die verhindern würde, dass ich einen Anspruch gegen sie für den Inhalt des ihnen im Antragsverfahren übermittelten Codes geltend mache. Der Grund dafür ist, dass Sie sehr leicht duplizierten Code einreichen und dann einen Anspruch gegen sie geltend machen könnten. Daher ist es in ihrem Interesse, die Rechte zur Nutzung von Code zu verlangen, den Sie ihnen übermitteln.
Aus diesem Grund füge ich niemals meine "besten" Sachen hinzu. Wenn es notwendig ist, würde ich den Code, der funktioniert, den ich schützen möchte, entfernen und einen Kommentar einfügen, dass der Code proprietär ist und Sie keine Pauschallizenz erteilen können. Wenn Sie das Gefühl haben, Ihren Code schützen zu müssen, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt und bitten Sie ihn, zu prüfen, was Sie dem Kunden vorlegen möchten.
Rechtlich gesehen besitzen Sie, zumindest in den USA, das Urheberrecht an allem, was Sie erstellen, sobald es erstellt wird (vorausgesetzt, Sie erstellen das Werk nicht im Rahmen einer Work-for-Hire-Vereinbarung). Es besteht also in diesem Sinne keine gesetzliche Notwendigkeit.
Aus Stolz sage ich jedoch, mach es. Es würde sicherlich nichts schaden (und wenn überhaupt, würde es vielleicht helfen, da es zeigt, dass Sie etwas Verantwortung für Ihre Arbeit übernehmen).
Ist dieser Code, den Sie für das Vorstellungsgespräch schreiben (wie ein Programmiertest?), oder bereits vorhandener Code, den sie sehen möchten?
Wenn es sich um bereits vorhandenen Code handelt (z. B. etwas, das Sie in Ihrer Freizeit gemacht haben), dann ja, lassen Sie die Hinweise unbedingt dort.
Wenn es für das Vorstellungsgespräch geschrieben wurde, dann nein, nicht. Wenn Sie schreiben, um einen Programmiertest zu beantworten, zeigt ein Urheberrechtsvermerk in der Antwort, dass Sie sich mehr mit Außenangelegenheiten beschäftigen als mit den Problemen, für deren Lösung sie Sie einstellen wollen.
Blrfl
Michael Köhne
Sesquipedalian
Akolyth