Ich bin im 1. Jahr eines TVöD E13-Vertrags (angeboten für 2 Jahre) und möchte fragen: Wie ist die Kündigungsfrist für meine aktuelle Stelle?
Wenn Sie einen festen Termin anstreben und sich mit Ihrem Chef noch gut verstehen, ist es durchaus üblich, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, also einen Vertrag, in dem Sie beide vereinbaren, Ihren Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, unabhängig von einem von, zu kündigen Kündigungsfrist. Schließlich möchten Sie gehen und Ihr Chef möchte wahrscheinlich jemanden für Ihre Position neu einstellen.
Wahrscheinlich werden Sie aber vom „Personalrat“ angerufen, der sich vergewissern möchte, dass Sie nicht irgendwie von Ihrem Chef gezwungen wurden, auf diese Weise gegen Vorschriften zu verstoßen.
Ich bin auch ein Postdoc in Deutschland mit der gleichen Art von Vertrag.
In meinem Vertrag steht, dass innerhalb der Probezeit, das sind die ersten sechs Monate, die Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt. Darüber hinaus heißt es, dass die Regelungen zur Kündigungsfrist in § 30 Abs. 5 der TVöD-Verordnung definiert sind. Das Googeln führt mich auf diese Seite: https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1483
Was mich mit Hilfe von Google Translate zu dem Schluss führt, dass die Kündigungsfrist davon abhängt, wie lange Sie bei Ihrem Arbeitgeber sind, wobei nicht nur Ihr aktueller Vertrag, sondern das gesamte ununterbrochene Arbeitsverhältnis gezählt wird, wenn Sie davor dort waren. Wenn Sie seit 6 Monaten - 1 Jahr bei ihnen sind, wären es vier Wochen. Wenn 1-2 Jahre dann 6 Wochen. 2-3 Jahre -> 3 Monate. Mehr als 3 Jahre -> 4 Monate.
Wimi