US-Steuern: Können Sie Geräte, die im selben Jahr gekauft und verkauft wurden, abziehen oder abschreiben?

Angenommen, es gibt Geräte, die für ein gewinnorientiertes Unterfangen verwendet werden, das vom Einkommen abgezogen wird.

Diese Geräte werden ebenfalls im selben Jahr für weniger oder gleich dem Kaufpreis verkauft.

Wie wirkt sich dies auf den Abzug und/oder die Abschreibung von Vermögenswerten für Bundessteuerzwecke aus?
Zitate willkommen.

Antworten (3)

Dies ist kein triviales Problem, und Sie sollten sich von einem in Ihrem Staat zugelassenen EA / CPA professionell beraten lassen. Ich kann nur mein Rechtsverständnis beschreiben, es kann jedoch keinesfalls als steuerliche Beratung oder Meinung angesehen werden, und Sie können sich in keiner Weise darauf verlassen.


Wie KeithS sagte, können Sie einen Vermögenswert, der im selben Jahr gekauft und verkauft wurde, nicht abschreiben. Der Kauf des Vermögenswerts, vorausgesetzt, er wurde tatsächlich benötigt und für das Unternehmen verwendet (und ist für ein solches Unternehmen üblich und notwendig ), ist eine Investition in ein Anlagevermögen, das abgeschrieben wird, und ist keine abzugsfähige Ausgabe (es sei denn, § 179 gilt ). ).

Der Verkauf ist kein Verkauf gemäß Abschnitt 1231, da Sie die Ausrüstung nicht länger als ein Jahr gehalten haben. Es handelt sich um einen regulären Verkauf, der auf Formular 4797 gemeldet wird , und als solcher können Sie den Verlust als kurzfristigen Verlust abziehen.

Wenn Sek. 179 zutrifft, dann ist Ihr gesamter Gewinn (die Differenz zwischen der angepassten Basis nach dem Abzug und dem Verkaufspreis) ein kurzfristiger Gewinn und wird zu den üblichen Sätzen besteuert. Aber da Sie sich für die sek. 179 Behandlung zum Steuerzeitpunkt, wenn Sie bereits wissen, dass der Vermögenswert verkauft wurde, sehe ich keinen Grund, dies zu tun.

Während dies eine Frage der Geschäftsausgaben ist und daher technisch gesehen nichts mit den persönlichen Finanzen zu tun hat, müsste ein Einzelunternehmer diese Dinge herausfinden, um seine 1040 zu erledigen ...

Soweit ich weiß, bist du SOL. Sie können Verluste für "Section 1231 Property" wie langlebige Geräte, die weniger als ein Jahr in den Büchern waren, weder abschreiben noch abziehen. Wenn Sie dieses Grundstück länger als ein Jahr gehalten hätten, hätten Sie die Differenz zwischen dem abgeschriebenen Wert des Grundstücks und dem Verkaufspreis als gewöhnlichen Verlust abziehen können (siehe IRS Pub 544 ). Sie hätten die Immobilie auch für alle Jahre ab dem Jahr, in dem sie in Betrieb genommen wurde, mit Ausnahme des Jahres, in dem sie verkauft wurde, abschreiben können (siehe Pub 946 ). In beiden Veröffentlichungen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Art von Eigentum mindestens ein Jahr lang gehalten werden muss, damit einer der beiden Abzüge möglich ist.

Okay, es sieht so aus, als ob diese Antwort die Verluste für langlebige Geräte abgedeckt hat. aber wäre der Kauf selbst ein Abzug vom Einkommen und dann der Verkauf ein Einkommen?
@CQM Aus der grundlegenden Buchhaltungsperspektive würde das Ereignis zum Kauf von Vermögenswerten selbst den Cashflow und nicht das Ergebnis beeinflussen. Das Bargeld wird verringert und das Aktivkonto wird erhöht. Stellen Sie sich vor, dass ein Vermögenswert (Geld) in einen anderen (Ausrüstung) umgewandelt wird. Der Abschreibungsaufwand wäre der (sukzessive) Ergebniseffekt gewesen. Die Abschreibung dient dazu, die Kosten zu verteilen, damit Sie für den Anschaffungswert keine Ertragseinbußen hinnehmen müssen. Ebenso wirkt sich der Verkauf des Vermögenswerts nicht direkt auf das Einkommen aus, es sei denn , der aus dem Verkauf realisierte Wert weicht vom nicht abgeschriebenen Saldo ab.

Es gibt keinen 1231 Gewinn oder Verlust aus einem Vermögenswert, der weniger als 1 Jahr gehalten wird. Dies wäre ein 1245 und es hätte keine Abschreibung. Es wird als Verkaufspreis abzüglich der Kosten behandelt. Es gibt entweder einen ordentlichen Gewinn oder einen ordentlichen Verlust.