Bei dieser Frage ging es darum, ob man die unverschlüsselte (entsperrte, ohne Passwort) WLAN-Verbindung eines Nachbarn nutzen darf oder nicht. Diese Frage berührt viele verschiedene Dinge im amerikanischen Recht (Stehlen, Computergesetze usw.), im jüdischen Recht (zeh neheneh v'zeh chaser, Dinge im Namen des Nachbarn tun [über IP-Adresse] usw.) und wo sie sind Kreuz (dina d'malchuta dina).
Aber was ich mich frage, ist, vorausgesetzt, alle Probleme mit unverschlüsseltem Wi-Fi sind gelöst, was ist das Urteil mit verschlüsseltem Wi-Fi? Es gibt viele Programme (z. B. Aircrack), die Wi-Fi-Passwörter (sowohl WEP als auch WPA) knacken können; Wenn jemand eingebrochen ist, (1) darf er das Internet benutzen? (2) Wenn ja, muss er es dem Nachbarn zurückzahlen?
Sehr einfache Analogie, um dies zu erklären: Wenn ich meine Tür abschließe und Sie das Schloss knacken und einbrechen, können Sie meine Küche benutzen, um sich Abendessen zu machen?
Das Hauptargument für die Verwendung einer offenen Internetverbindung ist, dass es dem Besitzer egal ist, und zeh neheneh v'zeh aino Chaser. Beides trifft in diesem Fall nicht zu, denn der Eigentümer kümmert sich eindeutig darum und ist Verfolger, da Sie gerade aktiv seine Verschlüsselung gebrochen haben. (Jetzt muss er zumindest seine Passwörter ändern und sicherstellen, dass Sie nicht auf etwas Privates zugegriffen oder Malware erlaubt haben, sein Netzwerk zu infizieren.)
Darüber hinaus ist es illegal , in das Netzwerk einer anderen Person einzudringen.
Einzelheiten und Quellen finden Sie in der Diskussion in diesem Artikel (ab Seite 25).
Strahl
MTL
Simon