Wann ist ein CFII erforderlich, um Instrumentalunterricht zu erteilen?

61.195(c) besagt:

(c) Instrumentenflugberechtigung. Ein Fluglehrer darf Instrumentenschulungen für die Erteilung einer Instrumentenflugberechtigung, einer nicht auf VFR beschränkten Musterberechtigung oder der Instrumentenschulung durchführen, die für Berufspiloten- und Verkehrspilotenzertifikate erforderlich ist, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

(1) Außer wie in Absatz (c)(2) dieses Abschnitts vorgesehen, muss der Fluglehrer in seinem Fluglehrerzeugnis über eine Instrumentenflugberechtigung verfügen, die dem für die Instrumentenausbildung verwendeten Luftfahrzeug entspricht, [...]

Als CFI mit einer aktuellen Instrumentenflugberechtigung (aber noch nicht CFII) kann ich Schülern, die auf ihre Instrumentenflugberechtigung hinarbeiten, Instrumentaltraining anbieten. Ich versuche herauszufinden, welche Einschränkungen es gibt - welche Vorschriften besagen, wann das Training von einem CFII stammen muss?

61.65 – Anforderungen an die Instrumentenflugberechtigung (d)(2) besagt:

(2) Vierzig Stunden tatsächliche oder simulierte Instrumentenflugzeit in den in Absatz (c) dieses Abschnitts aufgeführten Betriebsgebieten, von denen 15 Stunden von einem autorisierten Lehrberechtigten erhalten sein müssen, der Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung ist, [... ]

In 61.65 heißt es durchgehend nur "autorisierter Ausbilder", aber es gibt keine Definition für "autorisierter Ausbilder", außer nur wie in 61.1 (b), der lautet:

Autorisierter Ausbilder bedeutet: (i) Eine Person, die Inhaber eines gemäß Teil 61 dieses Kapitels ausgestellten Bodenausbilderzertifikats ist und §61.217 einhält, wenn sie Bodentraining gemäß den Privilegien und Einschränkungen ihres Bodenausbilderzertifikats durchführt; (ii) Eine Person, die im Besitz eines gemäß Teil 61 dieses Kapitels ausgestellten Fluglehrerzertifikats ist und §61.197 einhält, wenn sie Bodentraining oder Flugtraining gemäß den Privilegien und Einschränkungen ihres Fluglehrerzertifikats durchführt; oder [...]

61.197 ist nur eine Erneuerungsanforderung für die Fluglehrerzertifizierung. Nach alledem scheint es mir, dass ich als CFI mit Instrumentenflugberechtigung berechtigt bin, Instrumentenausbildung anzubieten. Hier fehlt definitiv etwas, und nach stundenlangem Durchstöbern der Regs kann ich einfach keine klareren Definitionen dazu finden. Kann jemand helfen, eine Anleitung zu geben, wo definiert ist, wann ein CFII erforderlich ist? Vielen Dank im Voraus.

Willkommen bei Aviation.SE! Ich glaube, diese Frage beantwortet wahrscheinlich, was Sie fragen.

Antworten (4)

Nein, können Sie nicht bereitstellen

Instrumentenausbildung für die Erteilung einer Instrumentenflugberechtigung, einer nicht auf VFR beschränkten Musterberechtigung oder der Instrumentenausbildung, die für Berufspiloten- und Verkehrspilotenzertifikate erforderlich ist

Es sei denn, Sie halten

(1) Außer wie in Absatz (c)(2) dieses Abschnitts vorgesehen, muss der Fluglehrer in seinem Fluglehrerzeugnis über eine Instrumentenflugberechtigung verfügen , die dem für die Instrumentenausbildung verwendeten Luftfahrzeug entspricht .

Ein Instrumentenrating auf Ihrem CFI macht Sie zu einem CFII.

Sie verwechseln einen CFII, der ein CFI mit einer Instrumentenflugberechtigung auf seinem Fluglehrerzertifikat ist, mit

jemand, der eine Instrumentenflugberechtigung auf seinem / ihrem Pilotenzertifikat hat und der möglicherweise auch sein CFI besitzt.

Sie müssen ein CFII sein, um Instrumentenausbildung zu geben, die Ausnahme wäre für Privatpilotenkandidaten von 61.109

(3) 3 Stunden Flugausbildung in einem einmotorigen Flugzeug über das Steuern und Manövrieren eines Flugzeugs ausschließlich anhand von Instrumenten, einschließlich Geradeaus- und Horizontalflug, Steigen und Sinken mit konstanter Fluggeschwindigkeit, Wenden auf einen Steuerkurs, Erholen aus ungewöhnlichen Fluglagen , Funkverkehr und die Nutzung von Navigationssystemen/-einrichtungen und Radardiensten, die für den Instrumentenflug geeignet sind;

ein CFI kann diese 3 Unterrichtsstunden erteilen. Alles, was über Privatpiloten hinausgeht, ist das Reich des CFII.

Ich habe es dir gerade gezeigt. In 61.195(c). Die Frage bezog sich auf den Instrumentenunterricht, der zu einer Instrumentenflugberechtigung führt. Wenn Sie eine separate Frage zum CFI-Training haben, stellen Sie sie woanders.

Von den 40 Stunden, die der Instrumentenschüler für tatsächlichen oder simulierten Instrumentenflug benötigt, müssen nur 15 mit einem CFII absolviert werden. Siehe Regs, die in der Frage veröffentlicht wurden.

@mongo Die Registrierung besagt: 40 Stunden simulierte oder tatsächliche Instrumentenzeit. Davon MÜSSEN 15 Stunden MIT EINEM CFII SEIN. Die anderen 25 Stunden könnten „Haubenzeit“ mit einem Sicherheitspiloten sein. Holen Sie sich einen Privatpiloten als Kumpel und bohren Sie 25 Stunden lang Löcher in den Himmel. Wenn Sie 25 Stunden Hood-Zeit oder tatsächlichen IFR mit einem CFI verbringen, zählt dies NICHT als Anweisung. Die Instrumentenanweisung MUSS mit einem CFI-I SEIN, ich weiß nicht, wie ich das klarer machen soll. Sie stellen mit Ihren Fehlinformationen Leute für einen FAA-Verstoß auf.
@ Bronco6363 Ich stimme dir zu. Es gibt eine Anforderung von 15 Instrumentenunterricht mit einem CFII. Es ist nicht erforderlich, 40 Unterrichtsstunden unter simuliertem oder tatsächlichem Flug zu erhalten.

Als CFI, dh Inhaber eines Fluglehrerzertifikats mit einer entsprechenden Kategorie- und Klassenberechtigung, sind Sie berechtigt, Flugunterricht „über die Steuerung und das Manövrieren eines Luftfahrzeugs ausschließlich unter Bezugnahme auf Instrumente“ zu erteilen (siehe 61.195(l)). Dies bedeutet, dass für die gesamte duale Instrumentenflugausbildungszeit, die entweder zu einem Sport-, Freizeit-, Privat- oder kommerziellen Pilotenzertifikat führt, das nicht mit 61.195(3)(c) verbunden ist, von einem CFI erteilt werden kann.

Flugzeit mit doppeltem Unterricht, die speziell für eine Instrumentenflugberechtigung auf einem Piloten- oder Fluglehrerzertifikat erforderlich ist, für eine Musterberechtigung, die nicht ausschließlich auf VFR-Betrieb beschränkt ist, und eine Instrumentenbefähigungsüberprüfung müssen von einem Fluglehrer durchgeführt werden, der auf seinem Flug über eine Instrumentenflugberechtigung verfügt Ausbilderzertifikat, ein CFII.

Ich vermute, dass die Hauptmotivation dafür von der FAA darin besteht, dass die anfängliche Flugunterrichtsausbildung nur wirklich die Fähigkeit einer Person abdeckt und überprüft, eine primäre Flugausbildung zu erteilen, und der Bewerber noch nicht die Fähigkeit nachgewiesen hat, einem Flugschüler kompetent Instrumentenunterricht zu erteilen. Angesichts der zusätzlichen Komplexität des Instrumentenflugs verlangt die FAA dies, um neue Instrumentenschüler zu unterrichten.

Die Ausnahme von der vorherigen Antwort wäre im Fall von jemandem, der versucht, seine Berufshubschrauber-Bewertung zu erhalten. Der Wortlaut für 61.129(c)(3)(i) lautet wie folgt:

Fünf Stunden zum Steuern und Manövrieren eines Hubschraubers ausschließlich unter Bezugnahme auf Instrumente, die eine sichtbegrenzende Vorrichtung verwenden, einschließlich Instrumentenfliegen, partieller Panel-Fähigkeiten, Erholung aus ungewöhnlichen Fluglagen und Abfangen und Verfolgen von Navigationssystemen. Diese Luftfahrterfahrung kann in einem Flugzeug, Full Flight Simulator, Flugtrainingsgerät oder einem Luftfahrttrainingsgerät durchgeführt werden;

Dadurch kann diese Ausbildung von einem CFI abgeschlossen werden und erfordert kein CFII.