Warum gilt das elektrische Feld des Gaußschen Gesetzes für Ladungen in und um?

Wir kennen das LHS des Gaußschen Gesetzes E . D S gilt für alle Gebühren in und um außer RHS Q ist nur kostenpflichtig enthalten.

Nun meine Frage:

Angenommen, Sie haben zwei Gaußsche Flächen gleicher Größe, eine mit Ladungen und die andere ohne Ladung, aber mit derselben Ladung wie die erste eingeschlossen. Der Wert von E im ersten Fall ist anders als im zweiten, aber die RHS ist immer noch die gleiche. Widerspricht sich das nicht? Bitte antworten und korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege

Antworten (1)

Ich denke, Sie brauchen ein bisschen Klarheit in der Frage hier. Aber aus dem Teil, den ich bekomme: Das Gaußsche Gesetz besagt, dass der Fluss durch jede Oberfläche 1 / Eo-mal die Ladung ist, die von der Oberfläche eingeschlossen ist. Wenn sich die Ladung also außerhalb befindet, zählt sie nicht. Weil im Inneren des Körpers ein Äquak und ein entgegengesetztes elektrisches Feld aufgebaut werden, was zu einem Nettofluss von 0 (Null) durch die Oberfläche führt. Hoffe das hilft.