Ich habe viele argumentieren sehen , dass der Senatsprozess nicht fortgesetzt werden kann, weil Trump jetzt ein Privatmann ist. Man kann einen Privatmann nicht anklagen.
Aber die Amtsenthebung durch das Repräsentantenhaus erfolgte während Trumps Präsidentschaft, nicht danach. Es ist nur der Prozess, der danach stattfindet. Was ist das Argument dafür, warum dies als Amtsenthebung eines Privatbürgers qualifiziert wird? Ist es eine Formulierung in der Geschäftsordnung des Senats, die ausgenutzt wird?
Artikel II Abschnitt 4 der US-Verfassung sagt:
Der Präsident, der Vizepräsident und alle Zivilbeamten der Vereinigten Staaten werden wegen Amtsenthebung und Verurteilung wegen Verrats, Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen aus dem Amt entfernt.
Artikel 1 Abschnitt 3 sagt (im relevanten Teil):
Das Urteil in Fällen der Amtsenthebung erstreckt sich nicht weiter als auf die Entfernung aus dem Amt und die Disqualifikation, ein Ehren-, Treuhand- oder Profitamt in den Vereinigten Staaten zu bekleiden und zu genießen: Die verurteilte Partei ist jedoch dennoch haftbar und unterliegt der Anklage, dem Prozess und dem Urteil und Bestrafung nach dem Gesetz.
Beide Bestimmungen scheinen in Betracht zu ziehen, dass ein Amtsenthebungsverfahren und ein Senatsverfahren immer gegen einen amtierenden Beamten stattfinden würden, und da dort „Entfernung aus dem Amt und Disqualifikation“ steht, gibt es ein Argument, dass Amtsenthebung und Gerichtsverfahren nicht rechtmäßig stattfinden können, wenn eine Amtsenthebung nicht möglich ist. Es gibt keinen eindeutigen Präzedenzfall, und die bestehenden Präzedenzfälle sind über 150 Jahre alt.
Der Senat könnte aus diesem Grund für die Abweisung der Anklagepunkte stimmen, oder einzelne Senatoren könnten dies als Grund dafür anführen, nicht für eine Verurteilung zu stimmen. Niemand weiß noch mit Gewissheit, was der Senat tun wird. Da der Senat die "alleinige Befugnis" hat, Amtsenthebungsverfahren zu führen, ist es wahrscheinlich, dass kein Gericht die Frage prüfen wird.
jamesqf
Joe W
Cort Ammon