Das allgemeine Verfahren für Mechiras Chameitz ist wie folgt: Sie sagen Ihrem örtlichen Rav, dass er Ihr Chameitz an einen Nichtjuden in der Stadt verkaufen soll, und er tut es. Gibt es einen Grund, warum ich meine Chameitz nicht selbst an einen Nichtjuden, z. B. einen Nachbarn, verkaufen kann?
Es gibt keine halachische Einschränkung, die Sie daran hindert, Ihr Chamez an einen Nichtjuden zu verkaufen, vorausgesetzt, Sie tätigen einen gültigen Verkauf in Übereinstimmung mit allen zugehörigen Halachot. Dies wird jedoch etwas kompliziert, wenn Sie berücksichtigen, dass Sie höchstwahrscheinlich das Chamez nach Pessach von den Nichtjuden zurückkaufen werden. Dies kann Ihren Verkauf möglicherweise ungültig machen, wenn Sie es nicht ordnungsgemäß und mit voller Aufrichtigkeit tun. Darüber hinaus gibt es ein Timing-Problem, zB wenn Sie zu früh verkaufen und das Chamez noch verwenden, oder wenn Sie zu spät verkaufen und es bereits ein Chiyuv zum Verbrennen gab usw. Aus diesen Gründen (in den meisten Fällen) ist es so besser über Ihren LOR verkaufen.
Als Randbemerkung möchte ich eine Geschichte erwähnen, die ich einmal von meinem Rebbi gehört habe: In einem bestimmten Kehila hatten sie im Mechira-Vertrag geschrieben, dass sie alle Weizenprodukte verkaufen. Sie hatten es fälschlicherweise versäumt, alle gesäuerten Weizenprodukte zu schreiben, wodurch sie ihre Matza zusammen mit ihrem Chometz verkauften und möglicherweise Mevatel ihrer Mizwa waren, Matza an Leil Pessach zu essen, oder sogar Mevatel die Mechira (weil sie nicht die Absicht hatten, ihre Matza so zu verkaufen, als sie den Vertrag unterzeichneten, wollten sie eigentlich nicht an die verwendete Sprache gebunden sein.). Ich kann mich nicht erinnern, wann mein Rebbi den Fehler tatsächlich bemerkt hat. Diese Geschichte zeigt, wie einfach es ist, Fehler zu machen und ernsthafte Probleme zu verursachen.
Salmonius2
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