Was sind die Anforderungen der FAA für eine experimentelle Musterzulassung?

Was wird von der FAA verlangt, um eine experimentelle Musterzulassung für ein bemanntes Prototypflugzeug zu erhalten?

Antworten (1)

Fand es. Es ist leicht, sich in den FARs zu verirren, aber falls Sie neugierig sind, habe ich es geschafft, die Anforderungen zu finden, nach denen ich unter 14 CFR 21.193 gesucht habe :

Ein Antragsteller für ein Versuchszertifikat muss folgende Informationen vorlegen:

(a) Eine Erklärung in einer von der FAA vorgeschriebenen Form und Weise, in der der Zweck angegeben ist, für den das Flugzeug verwendet werden soll.

(b) Genügend Daten (z. B. Fotos) zur Identifizierung des Luftfahrzeugs.

(c) Bei der Inspektion des Flugzeugs alle relevanten Informationen, die von der FAA zum Schutz der Allgemeinheit als notwendig erachtet werden.

(d) Im Falle eines Flugzeugs, das zu Versuchszwecken verwendet werden soll –

(1) Zweck des Experiments;

(2) die geschätzte Zeit oder Anzahl der für das Experiment erforderlichen Flüge;

(3) die Bereiche, in denen der Versuch durchgeführt wird; Und

(4) Mit Ausnahme von Luftfahrzeugen, die von einem zuvor zugelassenen Muster ohne nennenswerte Änderung der äußeren Konfiguration umgebaut wurden, Dreiansichtszeichnungen oder dreidimensional bemaßte Fotografien des Luftfahrzeugs.

(e) Im Falle eines leichten Sportflugzeugs, das aus einem gemäß §21.191(i)(2) zu zertifizierenden Bausatz zusammengesetzt ist, muss ein Bewerber Folgendes vorlegen:

(1) Nachweis, dass ein Luftfahrzeug der gleichen Marke und des gleichen Modells vom Bausatzhersteller des Luftfahrzeugs hergestellt und zusammengebaut wurde und ein besonderes Lufttüchtigkeitszeugnis in der Kategorie Leichtsportler ausgestellt hat.

(2) die Betriebsanweisungen des Luftfahrzeugs.

(3) Wartungs- und Inspektionsverfahren des Luftfahrzeugs.

(4) Die Konformitätserklärung des Herstellers für den Luftfahrzeugbausatz, der bei der Luftfahrzeugmontage verwendet wird und §21.190(c) erfüllt, außer dass die Erklärung anstelle von §21.190(c)(7) Montageanleitungen für das Luftfahrzeug angeben muss, die die Anforderungen erfüllen ein anwendbarer Konsensstandard.

(5) Flugausbildungsergänzung des Luftfahrzeugs.

(6) Zusätzlich zu den Absätzen (e)(1) bis (e)(5) dieses Abschnitts für einen Flugzeugbausatz, der außerhalb der Vereinigten Staaten hergestellt wurde, den Nachweis, dass der Flugzeugbausatz in einem Land hergestellt wurde, das mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeitet ein bilaterales Lufttüchtigkeitsabkommen für Flugzeuge oder ein bilaterales Luftsicherheitsabkommen mit zugehörigen Durchführungsverfahren für die Lufttüchtigkeit für Flugzeuge oder ein gleichwertiges Lufttüchtigkeitsabkommen hat.

[Dok. Nr. 5085, 29 FR 14569, 24. Okt. 1964, geändert durch Amdt. 21-85, 69 FR 44862, 27. Juli 2004]