Mir wurde kürzlich mitgeteilt, dass die ILS-Mindestwerte vor einiger Zeit geändert wurden. Kann mir jemand sagen, was die niedrigsten zulässigen ILS-Mindestwerte für CAT I, CAT II, CAT IIIa, CAT IIIb und CAT IIIc sind? Ich interessiere mich für FAA-, EASA- und ICAO-Standards.
Wie Carlo in den Kommentaren erwähnte, können die Mindestbeträge von Ort zu Ort variieren. Hier in den USA finden Sie all diese Informationen hier . Oder Sie können ein gedrucktes Exemplar von einer Vielzahl von Luftfahrtanbietern kaufen.
Diese 2012 veröffentlichte Verordnung legt auch einige Mindestleistungsrichtlinien für Mindestwerte fest. Zum Beispiel,
(2) Das Folgende ist die Mindestleistungsklasse (siehe Anhang B), die erforderlich ist, damit ein ILS einen veröffentlichten Titel 14 des Code of Federal Regulations (14 CFR) Teil 97 CAT II oder III SIAP unterstützt:
Klasse II/T/2 für den Betrieb nicht unter RVR 1200.
Klasse II/D/2 für den Betrieb nicht unter RVR 1000.
Klasse III/D/3 für den Betrieb nicht unter Pistensichtweite 700.
Klasse III/E/3 für den Betrieb nicht unter RVR 600.
Klasse III/E/4 für den Betrieb mit weniger als RVR 600.
Siehe Anhang B in dieser Reihenfolge für weitere Informationen.
Die Mindestbeträge sind spezifisch für den betreffenden Ansatz und variieren je nach Standort und Umständen.
Jedoch:
AIM 1-1-9 3i besagt, dass die ILS-Mindestwerte für bestimmte Kategorien nicht niedriger als die folgenden sein dürfen.
CAT I - 200 Fuß AGL, 2.400 Fuß RVR.
Speziell zugelassener CAT I – 150 Fuß AGL, 1.400 Fuß RVR, wenn mit einem FD oder HUD ausgestattet.
CAT II - 100 Fuß AGL, 1200 Fuß RVR, mit Autoland oder HUD zum Aufsetzen.
Speziell autorisierter CAT II - 100 Fuß AGL, 1200 Fuß RVR, mit Autolanding oder HUD zum Aufsetzen. ALSF-2-Beleuchtung auf dem Spielfeld nicht erforderlich.
CAT IIIa - <100 Fuß AGL, Pistensichtweite größer oder gleich 700 Fuß
CAT IIIb - <50 Fuß AGL, Pistensichtweite größer oder gleich 150 Fuß
CAT IIIc – NULL-NULL. Keine DH- oder RVR-Beschränkungen.
Denken Sie daran, dass dies MINDESTMENGEN sind. Befolgen Sie die veröffentlichten Mindestwerte für Anflugplatten für bestimmte Anflüge. Wenn Sie versuchen, sich bei harten IFR den Minima anzunähern, sollten Sie:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Flugzeug mit der erforderlichen Avionik für den Anflug ausgestattet ist, der betreffende Flughafen für diese Art von ILS-Anflug ausgerüstet ist und es aktuelle Anflugkarten für den Flug gibt.
Überprüfen Sie die NOTAMS des Flugplatzes auf Hinweise, dass die Anflugausrüstung nicht wegen Wartungsarbeiten usw. abgeschaltet ist.
Seien Sie SEHR kompetent in fliegenden Instrumentenanflügen und dem betreffenden spezifischen Anflug.
Haben Sie einen Backplan für Ihr Backup und Treibstoff übrig.
Ignorieren Sie das, und Sie werden wahrscheinlich in Ihrem eigenen NTSB-Bericht die Hauptrolle spielen.
Tatsächlich sind CAT I, CAT II und CAT III keine ILS-Kategorien, sondern Anflugkategorien. Sie werden durch Mindestsicht- und Entscheidungshöhen beschrieben. In der Vergangenheit wurde für diese Art von Ansätzen typischerweise ILS verwendet, aber es sind andere Technologien verfügbar, die Operationen mit geringer Sichtbarkeit unterstützen.
Aus ICAO Anhang 6 Teil I (International Commercial Air Transport, Aeroplanes), Neunte Ausgabe – Juli 2010:
Betrieb der Kategorie I (CAT I). Ein präziser Instrumentenanflug und Landung mit:
- a) eine Entscheidungshöhe von nicht weniger als 60 m (200 ft); Und
- b) entweder mit einer Sichtweite von mindestens 800 m oder einer Pistensichtweite von mindestens 550 m.
Betrieb der Kategorie II (CAT II). Ein präziser Instrumentenanflug und Landung mit:
- a) eine Entscheidungshöhe von weniger als 60 m (200 ft), aber nicht weniger als 30 m (100 ft); Und
- b) eine Pistensichtweite von mindestens 300 m.
Betrieb der Kategorie IIIA (CAT IIIA). Ein präziser Instrumentenanflug und Landung mit:
- a) Entscheidungshöhe kleiner als 30 m (100 ft) oder keine Entscheidungshöhe; Und
- b) eine Pistensichtweite von mindestens 175 m.
Betrieb der Kategorie IIIB (CAT IIIA). Ein präziser Instrumentenanflug und Landung mit:
- a) Entscheidungshöhe kleiner als 15 m (50 ft) oder keine Entscheidungshöhe; Und
- b) eine Pistensichtweite von weniger als 175 m, aber nicht weniger als 50 m.
Betrieb der Kategorie IIIC (CAT IIIA). Ein Präzisions-Instrumentenanflug und eine Landung ohne Entscheidungshöhe und ohne Einschränkungen der Landebahn-Sichtweite.
In Europa definiert die EASA OPS ( EU legislative website ) ( englisches PDF ) die Kategorien wie folgt:
(12) „Anflugbetrieb der Kategorie I (CAT I)“ bezeichnet einen Präzisionsinstrumentenanflug und eine Landung mit einem Instrumentenlandesystem (ILS), einem Mikrowellenlandesystem (MLS), einem GLS (bodengestütztes erweitertes globales Satellitennavigationssystem (GNSS/GBAS). ) Landesystem), Präzisionsanflugradar (PAR) oder GNSS unter Verwendung eines satellitengestützten Erweiterungssystems (SBAS) mit einer Entscheidungshöhe (DH) von mindestens 200 ft und einer Pistensichtweite (RVR) von mindestens 550 m für Flugzeuge und 500 m für Hubschrauber;
(13) „Betrieb der Kategorie II (CAT II)“ bezeichnet einen Präzisionsinstrumentenanflug und Landebetrieb mit ILS oder MLS mit:
- (a) DH unter 200 ft, aber nicht unter 100 ft; Und
- (b) Pistensichtweite von mindestens 300 m;
(14) „Betrieb der Kategorie IIIA (CAT IIIA)“ bezeichnet einen Präzisionsinstrumentenanflug und Landebetrieb mit ILS oder MLS mit:
- (a) DH niedriger als 100 Fuß; Und
- (b) Pistensichtweite mindestens 200 m;
- (15) „Betrieb der Kategorie IIIB (CAT IIIB)“ bezeichnet einen Präzisionsinstrumentenanflug und Landebetrieb mit ILS oder MLS mit:
- (a) DH niedriger als 100 Fuß oder keine DH; Und
- (b) Pistensichtweite kleiner als 200 m, aber nicht kleiner als 75 m;
Im EASA OPS ist kein IIIC definiert
Ob eine Operation bei schlechter Sicht möglich ist oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab:
Alle diese Faktoren wirken sich auf die Minima für einen bestimmten Ansatz aus.
Das wird ein bisschen fummelig, weil es nicht nur von der verfügbaren ILS-Ausrüstung abhängt, sondern auch von der Umgebung des Flughafenanflugs und der Start- und Landebahnbeleuchtung, der im Flugzeug verfügbaren Avionik und davon, ob der Bediener über die erforderlichen Qualifikationen für den Anflug verfügt. (Alle als „SA“ aufgeführten Anflüge erfordern eine spezielle OPSPEC/MSPEC/LOA-Zulassung. Standard-CAT-II- und -III-Ansätze sind über pauschale OPSPEC/MSPEC/LOA verfügbar.)
Für FAA-Land sind hier jedoch die allgemeinen Regeln, sofern keine Änderungen aufgrund von Hindernissen vorgenommen werden, die die TERPS-Anflugflächen durchdringen (34:1 oder 20:1):
Carlo Felicion
Manuel H
Lnafziger