Wenn jemand in einem Ir Miklat, in dem das Opfer und/oder seine Angehörigen leben, einen anderen grob fahrlässig tötet, muss er dann gehen und in einem anderen Ir Miklat Zuflucht suchen? Schließlich hat das Opfer sicherlich Verwandte in der Stadt, die ihn rächen würden.
Das gleiche Problem scheint sich dort zu ergeben, wo der Tod an einem Ort stattfand, an dem sich im nächsten Ir Miklat einige Verwandte des Opfers aufhielten.
Kurz gesagt, kann jemand Zuflucht in einem Ir Miklat beantragen, wo die Angehörigen des Opfers leben?
Der Rambam regelt ( Rotzeiach 7:5 ( Englisch )), dass jemand, der sich in einem Ir Miklat im Exil befindet und unbeabsichtigt in seinem Ir Miklat tötet, in ein anderes Viertel dieser Stadt „verbannt“ wird, wo er vermutlich vor Bedrohungen sicher ist. Ein Levi, der normalerweise in einem Ir Miklat lebt und unbeabsichtigt tötet, wird in ein anderes Ir Miklat verbannt.
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