Wenn ein Bluträcher irgendwie in eine Zufluchtsstadt gelangt und den Mörder tötet, unterliegt er dann der Todesstrafe?

Wir wissen, dass ein Goel haDam (Bluträcher) eine besondere Erlaubnis hat, den Rotzeach zu töten , der versehentlich sein Familienmitglied getötet hat. Der versehentliche Rotzeach kann diesem Schicksal entgehen, indem er zu einem ir miklat , einer der ausgewiesenen Zufluchtsstädte, flieht .

Aber was ist, wenn der Goel haDam ein schlauer/heimtückischer Kerl ist, der sich irgendwie Zugang zu diesem ir miklat verschaffen kann und den Rotzeach tötet .

1) Sagen wir, dass er ein Mörder ist und daher der Todesstrafe unterliegt, da die Sondererlaubnis zum Töten abgelaufen ist, sobald der Rotzeach eingetreten ist oder sich im ir miklat befindet ?

ODER

2) Sagen wir, dass die Erlaubnis zum Töten nur abläuft , wenn der Kohen Gadol stirbt und der ir miklat eher eine "Heimbasis" ist (wie beim Fangen spielen) und es wäre der ir miklat schuld, dies nicht zu verhindern / besser zu haben? Sicherheit?

Grundsätzlich möchte ich die Parameter für diese unglaubliche Ausnahme von der Erlaubnis zum Töten besser verstehen, die die Tora einer Person gewährt.

Ich glaube nicht, dass ich jemals eine halachische Diskussion über das Tag-Spiel gehört habe :)
Ich denke, der Goel Hadam darf in den ir miklat gehen. Er kann den Mörder dort einfach nicht töten. Wenn er wirklich wütend ist, sollten Sie natürlich Vorsichtsmaßnahmen treffen, aber das ist nur der gesunde Menschenverstand und basiert nicht auf einer bestimmten Halacha von ir miklat. Das Gleiche gilt übrigens auch nach dem Tod von Kohen Gadol.
@Heshy sehr interessant danke! Weißt du, ob es dafür einen Mekor gibt?
@alicht Ich nicht. Aber der Schutz erstreckt sich auf das Techum der Stadt, und wenn es 24-Stunden-Wachposten gäbe, die selbst das Techum verlängern würden, ist es so gut wie unmöglich, den Goel Hadam fernzuhalten. Und was würden Sie tun, wenn der Goel Hadam versehentlich jemand anderen tötet?

Antworten (1)

Der Rambam ( Hilchot Rotzeach uShmirat Nefesh 5:11 ) schreibt

Wenn der [unbeabsichtigte] Mörder innerhalb der Sabbatgrenzen der Zufluchtsstadt getötet wird, sollte derjenige, der ihn getötet hat, hingerichtet werden .

siehe auch Ende 5:12

Wenn also jemand unabsichtlich tötet und zum Altar flüchtet und der Bluterlöser ihn dort tötet, sollte er hingerichtet werden, als ob er ihn in einer Zufluchtsstadt getötet hätte .