Gemäß dem Canadian Copyright Act (RSC, 1985, c. C-42)
Abschnitt 10.2.a besagt:
(2) Die Person, die
(a) zum Zeitpunkt der Herstellung des Negativs oder der anderen Platte Eigentümer des ursprünglichen Negativs oder der anderen Platte war
gilt als Urheber des Fotos ... [irrelevante Informationen zur Verdeutlichung entfernt]
Abschnitt 13.2 besagt:
(2) Wenn im Falle eines Stichs, einer Fotografie oder eines Porträts die Platte oder das andere Original von einer anderen Person bestellt und gegen Entgelt angefertigt wurde und das Entgelt aufgrund dieser Bestellung gezahlt wurde, ohne dass Bei anderslautender Vereinbarung ist die Person, von der die Platte oder das andere Original bestellt wurde, der erste Inhaber des Urheberrechts.
[Kursivschrift hinzugefügt]
Ein paar Anschlussfragen:
1a. Würde dies bedeuten, dass ohne gegenteilige Vereinbarung der Kunde als Urheber & Eigentümer angesehen würde ? (Eigentümer gemäß 13.2, Eigentümer ist der Urheber gemäß 10.2.a
1b. Bietet 13.2 dem Fotografen eine legale Möglichkeit, das Urheberrecht zu behalten?
BEARBEITEN (7. November 2012)
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ab heute die Bestimmungen von Abschnitt 13(2) des Urheberrechtsgesetzes (RSC 1985 c. C-42) durch Bill C-11 und Urheberpersönlichkeitsrechte in der fotografischen Arbeit aufgehoben sind liegen jetzt beim Fotografen (und nicht zu vergessen auch bei den Porträtisten in anderen Medien), es sei denn, es liegen normale Auftragsbedingungen vor oder es wurde eine gegenteilige Vereinbarung getroffen.
Es ist an der Zeit, und ich danke CAPIC und PPoC dafür, dass sie den Kampf all die Jahre aufrechterhalten haben.
Das macht den Rest dieser Antwort nur von historischem Interesse.
Die „gegenteilige Vereinbarung“ muss sehr explizit und sorgfältig formuliert sein.
Die Standardannahme in Bereichen, die als Grafik gelten (traditionell Dinge wie Gravur und Lithografie, unter die aber auch die Fotografie gesetzlich fällt), ist, dass der Beitrag des Grafikers rein technischer Natur ist. Mit anderen Worten, man wird normalerweise als nichts anderes als ein „Kameramann“ angesehen, jemand, der lediglich aufzeichnet, was ist – wie ein Graveur oder Lithograph, der eine Illustration für den Druck kopiert, wird angenommen, dass Sie nur gehen Reihe von technischen Fähigkeiten mit einem Toolkit.
Der Grund für eine sorgfältige Formulierung ist, dass es nach kanadischem Recht für eine Person sehr schwierig ist, ihr natürliches Urheberrecht an einem Werk aufzugeben. Es ist zum Beispiel unmöglich, ein Werk freiwillig gemeinfrei zu machen – das Beste, was Sie tun können, ist, jedem eine Lizenz für jeden Zweck zu gewähren, kostenlos und ohne Erfordernis einer Namensnennung, aber diese Lizenz ist nach Belieben widerrufbar. Ebenso ist es schwierig, alle Rechte an einem Werk (das der Kunde natürlich im Auftrag hält) unwiderruflich abzutreten, daher muss die Sprache in der Vereinbarung sowohl hinsichtlich der Absicht, wer das Urheberrecht innehaben wird, als auch hinsichtlich dessen klar sein wer die kreative Kontrolle über die Produktion des Bildes hat.
Wenn nicht klar ist, dass Sie als Fotograf in der Eigenschaft eines kreativen Künstlers handeln, ist möglicherweise sogar eine ausdrückliche Vereinbarung, dass Sie das Urheberrecht an dem resultierenden Werk besitzen, nicht rechtsverbindlich . Die Absicht des Gesetzes zur Veräußerung des natürlichen Urheberrechts ist gut; Dass die Fotografie im Gesetz kaum mehr als ein technisches Verfahren der Reproduktionskunst ist, ist nicht so gut.
Nehmen Sie diese Antwort mit Vorsicht: Ich bin weder Anwalt noch lebe ich in Kanada.
Ich denke, die Antwort auf Ihre beiden Fragen lautet "Ja", basierend auf dem Text, den Sie dort haben. Dies steht im Einklang mit meinem Verständnis des US-Rechts (das oft dem kanadischen Recht ähnelt) – das Urheberrecht an „Werken zum Mieten“ liegt im Allgemeinen bei demjenigen, der das Werk in Auftrag gegeben hat. Aus diesem Grund besitzen Schauspieler keine Urheberrechte an den Filmen, in denen sie mitspielen, warum Journalisten keine Urheberrechte an ihren Artikeln besitzen und warum Plattenfirmen die Songs ihrer Künstler besitzen. Wenn Sie jedoch im Voraus zustimmen, dass der Künstler das Urheberrecht behält, dann wird genau das passieren – das Gesetz legt lediglich fest, wer standardmäßig das Urheberrecht erhält.
Ich glaube, Sie vermischen zwei verschiedene Dinge - Urheberschaft und Eigentum. Die Urheberrechte sind nicht übertragbar und verbleiben in diesem Fall immer beim Eigentümer des Negativs zum Zeitpunkt der Erstellung.
Aber wenn die Arbeit bestellt und bezahlt wurde, hätte der Autor keine Urheberrechte an der Arbeit. Die Urheberrechte – also alle Rechte zur Nutzung, Veröffentlichung, Weiterverkauf etc. – verbleiben bei dem, der umgangssprachlich den Fotografen beauftragt hat.
Locher