Fällt die Verbreitung von Fotos in sozialen Medien nicht unter Urheberrechtsverletzung?

Jeden Tag werden Tausende von Bildern (Memes, Promi-Bilder, Hintergrundbilder) von Benutzern wie mir auf Websites wie Facebook, Twitter, Google+, Pinterest und vielen anderen Websites geteilt. Wir erhalten Likes und Shares für diese Bilder und erstellen Seiten/Communities, die dies tun und Geld verdienen, indem wir sagen: „Ich werde deinen Beitrag eine Woche lang für x Dollar oben auf der Facebook-Seite pinnen“. Nun meine Frage: Ist das nicht auch eine Urheberrechtsverletzung?

Kann ich dasselbe in einem einfachen Blog/einer einfachen Website tun, die ich selbst hoste? Ich kann dieses Copyright-Zeug immer noch nicht richtig in meinen Kopf bekommen. Was sind die Regeln in Laiensprache?

Bitte halten Sie sich nicht an die Urheberrechtsregeln, da Sie Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssen. Befolgen Sie die Urheberrechtsregeln, weil Sie die Rechte des Erstellers an seinem geistigen Eigentum respektieren. Es lohnt sich, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um jemanden für seine Arbeit angemessen zu entlohnen, da Sie entweder lernen, finanziell zahlungsfähig zu sein, oder lernen, Creative Commons- oder gemeinfreie Kunstwerke zu verwenden. Dies sind BEIDE wertvolle Lektionen. Ehrlichkeit und Integrität zahlen sich langfristig aus.

Antworten (2)

Ja, es gibt eine atemberaubende Menge an Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Die Sache ist die: Wenn es um Bilder geht, passiert das meiste mit der impliziten Zustimmung der Urheberrechtsinhaber, die es im Grunde mögen , wenn ihre Sachen im ganzen Internet geteilt und gepinnt und retweetet werden (zumindest von den Verbrauchern), weil das ihnen Aufmerksamkeit verschafft und letztendlich Geld. Sie machen es nicht offiziell, indem sie das Zeug unter eine freizügige Lizenz stellen, weil sie die Möglichkeit behalten wollen, andere Unternehmen daran zu hindern, Wege zu finden, um an ihrer Stelle dieses Aufmerksamkeitsgeld zu erhalten. Aber solange der Urheberrechtsinhaber es toleriert, kann eine Verletzung folgenlos geschehen.

Die Ausnahme bilden Bilder, die selbst Produkte sind, wie z. B. professionelle Fotografie und Kunst. Urheberrechtsinhaber suchen und klagen sehr oft in solchen Bereichen nach Verletzungen . Aber selbst dort ist es üblich, Versionen mit niedriger Auflösung und mit Wasserzeichen zu teilen.

Auf rechtlicher und organisatorischer Ebene besteht der wichtigste Kompromiss in Safe-Harbor -Regeln, die es Websites mit nutzergenerierten Inhalten ermöglichen, ohne von den Nutzern begangene Urheberrechtsverletzungen verklagt zu werden, solange sie Verfahren zur sofortigen Entfernung solcher Inhalte befolgen. Und Endbenutzer werden normalerweise nicht verklagt, weil das schlechte Publicity ist.

Was bedeutet das für Ihren „Blog/Ihre Website, die ich selbst hoste?“: Solange es nie sehr populär wird (was das wahrscheinlichste Ergebnis ist), wird es wahrscheinlich sowieso unbemerkt bleiben. Wenn es anfängt, echtes Geld zu verdienen, werden Sie früher oder später rechtliche Probleme bekommen, die Sie schließen werden, es sei denn, es wurde so schnell so groß, dass die Urheberrechtsinhaber glauben, dass Sie Geld für sie verdienen können. Und wenn es sich um benutzergenerierte Inhalte handelt, ist die Erfüllung der Anforderungen, um als sicherer Hafen zu gelten, wahrscheinlich nicht einfach und sollte von einem spezialisierten Anwalt überprüft werden.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Michael, der gerade den von Ihnen geteilten Wikipedia-Link liest. Bin auch gespannt, was andere zu sagen haben.

Es hängt davon ab, ob die Bilder veröffentlicht wurden und unter welchen Bedingungen. Im Allgemeinen hat in den meisten Fällen der Urheber eines Bildes das Urheberrecht daran und es kann nur mit seiner Erlaubnis verwendet werden, mit Ausnahme einiger weniger Situationen, die als "Fair Use" bekannt sind. Fair Use variiert je nach Rechtsprechung und umfasst die Situationen, in denen es rechtlich als im öffentlichen Interesse erachtet wird, die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes zu erlauben, ohne dass die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erforderlich ist.

Sicherlich besteht ein großer Teil der Bildnutzung im Internet wahrscheinlich aus Urheberrechtsverletzungen, aber ein ähnlich großer Teil sind entweder öffentlich veröffentlichte Bilder (wie zum Beispiel viele Memes) oder faire Verwendung (wie eine ganze Reihe von nicht-kommerzielle private Nutzungen können darunter fallen).

Grundsätzlich liegt es am Ende des Tages in der Verantwortung des Urheberrechtsinhabers, sein Urheberrecht durchzusetzen. Wenn sie eine Nutzung sehen, mit der sie nicht einverstanden sind, können sie verlangen, dass sie entfernt wird, oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, aber praktisch ist es nicht wirklich möglich, jede Nutzung zu verfolgen, da das Internet einfach zu groß ist.

Danke konnte nicht sowohl deine als auch Michaels Antwort markieren. Danke noch einmal.
@StillLearning - kein Problem, er kann den Repräsentanten sowieso mehr gebrauchen als ich und seine Antwort war auch großartig.