Wenn ein Mann verstirbt und viele erworbene Vermögenswerte hat, wohin gehen diese Vermögenswerte?

Ein Mann stirbt mit zwei Kindern: Das ältere ist eine Tochter, die selbst Kinder hat, und das jüngere ist ein Sohn, der unfruchtbar ist, aber adoptiert wurde.

Meine Frage ist, wohin geht das ganze Vermögen des Verstorbenen? Halachisch gesprochen. Ich habe überall gesucht und konnte keine Antwort darauf finden.

Was für ein seltsam spezieller Fall das ist. meta.judaism.stackexchange.com/q/3760/759
In gewissem Sinne ist es spezifisch, aber nur, weil es für mich von praktischem Interesse ist, da ich von einer Situation weiß, die sich bereits ähnlich abgespielt hat, und mich gefragt habe, ganz allgemein, die Halacha auf Yerusha, wenn normalerweise das Vermögen an den Sohn geht, aber an An diesem Punkt, wenn der Sohn unfruchtbar ist, wohin würde das Vermögen gehen?
Warum also nicht die irrelevanten Details herausschneiden und nach Yerusha zwischen einem unfruchtbaren Sohn und einer fruchtbaren Tochter fragen?
Gibt es Grund zu der Annahme, dass die Fruchtbarkeit des Sohnes sein Erbrecht beeinträchtigt?
Ich würde annehmen, dass die kleinen Details in einer Situation wie dieser wichtig sind, meinst du nicht?
@TheTribeOfJudah, wenn Sie jemandem antworten möchten, würde ich empfehlen, ihn mit dem @-Symbol zu markieren, da er es sonst möglicherweise nicht sieht (ich habe das nur gesehen, weil ich zufällig auf die Frage zurückgekommen bin). Und um Ihre Frage zu beantworten, nein, ich glaube nicht, dass die kleinen Details in einem Fall wie diesem von Bedeutung sind, es sei denn, Sie zeigen etwas anderes. Das Gesetz (vereinfacht) besagt, dass männliche Söhne den Vater erben. Wenn er ein männlicher Sohn ist, warum sollte es eine Rolle spielen, ob er krank/gesund/groß/klein ist/gerne jongliert/Makkaroni und Käse isst/etc.?
@salmononius2 erstmal danke. Zweitens würde ich denken, dass es eine Rolle spielen würde, denn wenn sein einziger Erbe stirbt, wann geht das Vermögen dann an? Sollte das Geld nicht im Blut bleiben? Ist das nicht die ganze Idee?
Wenn der Sohn stirbt, würde die Tochter dann erben? Es sei denn, Sie sprechen davon, dass der Vater vor dem Sohn verstorben ist, der Sohn aber adoptiert hat? Ich bin mir nicht sicher, worauf Sie sich beziehen ... Das Gesetz ist, dass die Söhne erben, die unverheirateten Töchter werden durch den Nachlass unterstützt. Sind keine Söhne vorhanden, erbt die Tochter. Dies kann durch „Schenken“ von Vermögenswerten gegen Ende der Lebensdauer etwas modifiziert werden, ist aber ansonsten unkompliziert. @Salmonius2
@kotlicky nein, was ich meinte, ist das theoretisch, wenn der Sohn das gesamte Vermögen geerbt hat und jetzt der unfruchtbare Sohn das gesamte Vermögen hat, aber er jetzt vergeht - wohin gehen dann alle Vermögenswerte? An seine Frau und Adoptivkinder oder an seine Schwester?

Antworten (1)

Es gibt eine einfache geordnete Liste, die bei Ask Moses zu finden ist . Es sagt:

Das Erbrecht ist zahlreich und komplex. Nachfolgend die Grundregeln:

  1. Wenn ein Mann stirbt, wird sein Besitz unter seinen Söhnen aufgeteilt. Seine Frau kann entweder ihre Ketuba nehmen oder so lange vom Besitz ihres Mannes leben, wie sie will.
  2. Wenn es einen erstgeborenen Sohn gibt, erhält er eine doppelte Portion.
  3. Die Töchter werden bis zur Heirat vom Nachlass des Vaters unterstützt.
  4. Jede Tochter erhält eine Mitgift aus dem Nachlass des Vaters.
  5. Sind keine Söhne vorhanden, geht der Nachlass auf die Töchter über.
  6. Wenn eine Frau stirbt, erbt ihr Mann ihren gesamten Besitz.
  7. Wenn sie keinen Ehemann hat, erben ihre Söhne (oder Töchter, wenn es keine Söhne gibt) ihren Besitz.
  8. Hat man keine Kinder (oder Enkel), geht der Nachlass an den Vater des Verstorbenen.
  9. Wenn der Verstorbene keinen Vater hat, geht der Nachlass an die Brüder des Verstorbenen (oder Schwestern, wenn es keine Brüder gibt) oder, wenn sie nicht mehr leben, an ihre Nachkommen.

Eine gründlichere Behandlung der Erbregeln findet sich in The Jewish Encyclopedia .

Um auf den Kommentar einzugehen, ob adoptierte Kinder erben, würde ich sagen, wahrscheinlich nicht. Gemäß der Halachah haben Adoptivkinder nicht den gleichen Status wie leibliche Kinder ( weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel in The Jewish Virtual Library ).

Bitte beachten Sie, dass sich alle oben genannten Punkte auf eine „Standard“-Erbschaft beziehen (dh die Person stirbt, ohne dass ein spezifisches Testament vorhanden ist). Es gibt bestimmte Wege innerhalb der Grenzen der Halacha, die es einem ermöglichen, eine Art Testament zu machen.