Wenn ich 2 Jahre lang nichts eingereicht habe, gilt dann die Rückerstattung von Jahr 1 automatisch für Jahr 2 und verhindert eine Strafe?

Ich habe mich seit 2 Jahren nicht mehr gemeldet. Aber im ersten Jahr wurde mir eine Rückerstattung geschuldet; Sagen wir 1.000 $. Jahr 2 habe ich unterbezahlt. Nehmen wir an, es war genau 1.000 $.

Deckt die nicht beanspruchte Rückerstattung für das Jahr 1 automatisch die Schulden für das Jahr 2, oder schulde ich noch eine Strafe für das Jahr 2 wegen verspäteter Einreichung/Zahlung?

Wenn Sie für das Jahr 1 keine Einkommensteuererklärung eingereicht haben und vielleicht auch nicht die Absicht haben, dies zu tun, müssen Sie möglicherweise warten, bis die IRS-Programme, die W-2 und 1099 mit Steuererklärungen vergleichen, Ihre Situation vorher eingeholt haben der IRS wird sogar wissen, dass Ihnen eine Rückerstattung zusteht. Ein Teil davon wird auch durch das Versäumnis, eine Strafe einzureichen, aufgezehrt.

Antworten (2)

Sie schulden eine Strafe für die Einreichung für das Jahr 1 und eine Strafe für die Nichteinreichung und eine Strafe für die Nichtzahlung für das Jahr 2. Die Strafe für das Jahr 1 ist strittig, da keine Steuern fällig sind, aber der IRS es nicht weiß, bis Sie es einreichen eine Rückgabe. Wenn Sie dies nicht tun, werden sie auf der Grundlage der ihnen vorliegenden Informationen eine Rendite in Ihrem Namen "erfinden" und auf dieser Grundlage Steuern und Strafen festlegen.

Rückerstattungen werden nicht automatisch angewendet. Die Tatsache, dass Sie glauben, eine Rückerstattung zu haben (von der der IRS nichts weiß, da Sie die Formulare nicht eingereicht haben), bedeutet nicht, dass Sie im nächsten Jahr weniger schulden. Wenn Sie jedoch eine Ratenzahlungsvereinbarung oder ein Inkasso abgeschlossen haben, wird die Rückerstattung nach Genehmigung auf Ihre bestehenden Schulden in anderen Jahren angewendet, bevor sie an Sie verteilt wird (was übrig bleibt).

Die Strafe für die Nichteinreichung ist ziemlich hoch, einschließlich Zinsen. Ich schlage vor, sich so schnell wie möglich darum zu kümmern, und ich schlage auch vor, einen zugelassenen Fachmann (EA oder CPA, der in Ihrem Bundesstaat zugelassen ist) dabei zu unterstützen.

Für das Jahr 2 haben Sie ein Versäumnis, eine Strafe einzureichen, zusammen mit anfallenden Zinsen. Eine ausstehende Rückerstattung hat keine Auswirkungen.