In Maseches Sota ( 8a ) heißt es, dass, wenn eine Frau mit Steinigung bestraft würde, sie praktisch unbekleidet gesteinigt würde und Männer daran teilnehmen dürften. Die Gemara sagt, dass es keine Sorge um unangemessene Gedanken gibt, da sie tot ist, und die Menschen nur Gedanken für die Frau haben, die sie unbekleidet gesehen haben (also würden sie keine anderen Frauen begehren, wenn sie diese sehen, und diese ist tot).
Häh??? - Wenn jemand einen unangemessenen Film gesehen hat, aber im wirklichen Leben die Schauspielerin tot war (er hat sich einen alten Film angesehen), wird er keine unangemessenen Gedanken haben??
Erstens, um das klarzustellen, Menschen werden nicht völlig nackt hingerichtet (wie von HodofHod angemerkt).
Hier gibt es zwei Bedenken: 1.) Das Verlangen nach einer bestimmten Frau, was zu promiskuitivem Verhalten führen kann. 2.) Eine Frau mit der Absicht anzustarren, Lust zu bekommen.
In diesem Szenario trifft Bedenken Nr. 1 nicht zu, da sie hingerichtet wird. Sorge Nr. 2 könnte theoretisch ein Problem sein; es ist immer noch verboten, die Frau anzustarren, um Lust zu haben. Wir erwarten jedoch nicht, dass die Menschen dies unter den gegebenen Umständen tun.
Wenn Sie sich einen Film mit einer toten Schauspielerin ansehen, die nicht richtig gekleidet ist, trifft Bedenken Nr. 1 nicht zu. Sie sehen sich jedoch einen Film an und nehmen nicht an einer Hinrichtung teil. Daher gilt weiterhin Bedenken Nr. 2, und es ist verboten, sich Aufnahmen einer unanständig gekleideten Frau anzusehen, die inzwischen gestorben ist.
Dieses Thema in Bezug auf eine tote Frau wird im Teshuvos HaBach (Yeshanos, 17) diskutiert .
Eytan Yammer
Baal Shemot Tovot
Baal Shemot Tovot
Seth J
Seth J
Baal Shemot Tovot
HodofHod
Baal Shemot Tovot
HodofHod
Baal Shemot Tovot
HodofHod
Baal Shemot Tovot
HodofHod
HodofHod