Wie fülle ich den PBN\-Teil in einem Flugplanformular aus?

Abschnitt 10 des Flugplanformulars ist der Abschnitt „Ausrüstung“, in dem Sie die Navigations- oder Kommunikationsausrüstung an Bord eingeben. Darüber hinaus ist Abschnitt 18 der Abschnitt „Sonstige Informationen“, in dem Sie zusätzliche Informationen hinzufügen können, einige davon in Bezug auf den oben genannten Abschnitt „Ausrüstung“. Geben Sie hier die Bildbeschreibung einMein Flugzeug verfügt über alle RNAV/RNP-Fähigkeiten mit den Anzeigen 1 bis 10 (RNAV/RNP 10, RNAV 5, RNP 4, RNAV 2, RNAV/RNP 1). Ich muss den Indikator "PBN\" verwenden, um die Fähigkeiten der PBN-Geräte detailliert darzustellen. Meine Frage ist wie genau?

Sollte ich in meinem Fall PBN\A1B2B4C2D2L1O2S1 einreichen? Ist es über dem Zeichenlimit? Ist es wirklich notwendig? Macht das Sinn?

Dieses Dokument enthält die Regeln zur Begrenzung der Anzahl der Indikatoren, Seite 2: Ablagenavigationsfähigkeit (Punkt 10 und Punkt 18 PBN/) "
Tolle Infos. Danke.

Antworten (1)

Sie haben 8 Elemente ausgewählt, und die maximal zulässige Anzahl beträgt 8. Es gibt Anleitungsmaterial der ICAO mit Schritten, die befolgt werden müssen, um auf die 8 herunterzukommen (falls Sie diese in Zukunft überschreiten). Im Moment geht es dir gut.

Zum Beispiel:

Wenn Sie die Anleitung in Schritt 3 angewendet haben, bleiben immer noch mehr als 8 PBN-Codes übrig:

  • Identifizieren Sie die Fähigkeiten, die als am wenigsten relevant für den Flug angesehen werden;
  • Fügen Sie sie unter Punkt 18 innerhalb des NAV/-Elements ein;
  • Fügen Sie den Buchstaben „Z“ in Position 10a ein.

Beispielsweise haben die Codes für ozeanische Langstreckenkapazitäten (A1, L1) keine Priorität, wenn der Flug vollständig im europäischen kontinentalen Luftraum stattfindet. Die Einbeziehung einer RNP-APCH-Fähigkeit hat keine Priorität, wenn keiner der Ziel- oder Ausweichflugplätze ein solches Verfahren anbietet.