Unter der Annahme, dass die Navigationsausrüstung meines Flugzeugs ein „qualifiziertes/geeignetes RNAV-System“ gemäß AC 90-108 ist, ist es für mich legal, den LDA Y Rwy 19 IAP nach DCA zu fliegen , wenn das ATC-Radar außer Betrieb ist ?
Hier ist eine Kopie von FAA AC 90-108
Absatz 7. a. (AC 90-108) heißt es: (Hervorhebung von mir)
Verwendung geeigneter RNAV-Systeme.
A. Verwendung geeigneter RNAV-Systeme. Vorbehaltlich der Betriebsanforderungen in diesem AC können Betreiber ein geeignetes RNAV-System auf folgende Weise verwenden.
(1) Luftfahrzeugposition relativ zu oder Entfernung von einem VOR (siehe erste Anmerkung in Unterabsatz 7b), TACAN, NDB, Kompass-Ortungsgerät (siehe zweite Anmerkung in Unterabsatz 7b), DME-Ortung bestimmen ; oder ein benannter Fix, der durch ein VOR-Radial , einen TACAN-Kurs, eine NDB-Peilung oder eine Kompass-Ortungspeilung definiert ist, die einen VOR- oder Localizer-Kurs (LOC) schneidet.
(2) Navigieren Sie zu oder von einem VOR, TACAN, NDB oder Kompass-Ortungsgerät.
(3) Halten Sie über einem VOR, TACAN, NDB, Kompass-Ortungsgerät oder DME-Fix.
(4) Fliegen Sie einen Bogen basierend auf DME.
Hier ist die betreffende Anflugplatte:
Da "Radar" "ATC-Radar" bedeutet, bin ich mir nicht sicher, wie ein Pilot etwas dafür ersetzen könnte. Das Problem ist nicht, dass der Pilot Radar braucht, um den Anflug zu steuern; ATC braucht nämlich Radar, um den Anflug überhaupt zu ermöglichen.
Laut dieser Antwort kann ATC Flugzeuge nur dann für einen RNAV-Anflug ohne IAF freigeben, wenn Radarüberwachung verfügbar ist. Ich glaube nicht, dass wir herausgefunden haben, warum das so ist, aber es ist das, was die ATC-Befehle sagen (4-8-1(h)). Da der obige Ansatz keine IAF hat, bedeutet dies, dass ATC Sie nur dann dafür freigeben kann, wenn sie Radarüberwachung haben.
4-8-1(g) weist die Fluglotsen auch an, die Piloten ihren Anflug nicht wählen zu lassen, wenn kein Radar verfügbar ist:
G. Wenn Instrumentenanflüge eine Radarüberwachung erfordern und Radardienste nicht verfügbar sind, verwenden Sie nicht die Phraseologie „geklärter Anflug“, die dem Piloten die Wahl zwischen Instrumentenanflügen ermöglicht.
Mit anderen Worten, ATC muss sicherstellen, dass sie Piloten nur dann für Anflüge freigibt, wenn ihre eigenen Anforderungen erfüllt sind.
Aber zufällig hat ATC einen möglichen Ersatz für Radar. Die ATC-Befehle 5-5-4 sagen:
Die Verwendung von reinen ADS-B-Informationen kann verwendet werden, um alle Radaranforderungen zu unterstützen, die mit einem veröffentlichten Instrumentenverfahren verbunden sind, das mit „Radar erforderlich“ vermerkt ist.
Ich nehme an, das bedeutet - zumindest theoretisch - wenn ATC das Radar verloren hat, aber immer noch ADS-B empfangen könnte, könnten sie Sie für den Anflug freigeben. Aber das wäre ATC-Ersatzausrüstung, nicht der Pilot :-)
Ron Beyer
757toga
Gerry
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Gerry