Ich bin Inhaber einer PPL/IR der FAA und lebe in Spanien.
Meine IR-Lizenz wurde am 13. Mai 2016 ausgestellt, es sind über 6 Monate vergangen, also muss ich jetzt meinen 6HIT bei einem Sicherheitspiloten anmelden.
Ist es möglich, die Währungsanforderungen in einem Simulator zu erfüllen, obwohl ich die 6-Monats-Marke ohne Flug überschritten habe? Ist es möglich, die Währungsanforderungen in der EU mit einem Ausbilder zu erfüllen?
Danke für jede Hilfe, meine Flugschule ist wirklich nicht hilfreich, da sie anscheinend viel weniger über FAA-Vorschriften wissen als ich, das ist meine letzte Hoffnung!
Am einfachsten ist es, einen US-CFI/AI-Inhaber in dem Land zu finden, in dem Sie sich befinden, um Ihre Anträge zu unterzeichnen. Es könnte einfacher sein, wenn er/sie auch ein spanischer CFI ist, insbesondere wenn Sie in einem in Spanien registrierten Flugzeug fliegen. Sie geben nicht an, ob Sie ein Zeugnis aus Spanien besitzen.
Es ist nicht ungewöhnlich, Instruktoren mit US FAA CFI-Bewertungen in anderen Ländern zu finden.
Es ist nicht verboten, dass ein US CFI in einem anderen Land Anweisungen erteilt. Es kann Einschränkungen durch ein bestimmtes Land oder Betriebsbeschränkungen geben, die durch die Flugzeugregistrierung, Betriebsvorschriften des Gastlandes und Versicherungsbeschränkungen sowie Eigentümer-/Leasingbeschränkungen auferlegt werden.
Ich melde jedoch routinemäßig US-Piloten für Anflüge auf kanadischen Flughäfen ab, um deren Anforderungen an die Neuheit der US-Instrumente zu erfüllen.
CFR 14 §61.57 Aktuelle Flugerfahrung: Pilot in Command. 2 ermöglicht Ihnen die Verwendung eines ATD als Instrumentenwährung.
Die FAA hat ein Beratungsrundschreiben, das die Anforderungen für die Genehmigung eines ATD beschreibt. AC 61-136A Flugtrainingsgeräte. Wenn Sie den Gerätetyp kennen, können Sie auf der Website des Herstellers nachsehen, ob er der AC entspricht.
Ich habe ein Gerät von http://www.flythissim.com in der örtlichen Flugschule verwendet und kann die Zeit darauf aufzeichnen. Ich kann meine Home-Sim, die dieselbe Software verwendet, nicht verwenden, da sie nicht AC-konform ist.
Ja. Ihre Instrumentenerfahrung können Sie in einem Flugsimulator, Flugtrainingsgerät oder Advanced Training Device (ATD) absolvieren.
Ein autorisierter Ausbilder mit FAA-Zertifikaten und entsprechenden Berechtigungen muss anwesend sein, damit Sie die Instrumentenzeit zum Zwecke der Aktualität der Erfahrung protokollieren und zählen können.
Der einzige Grund, Instrumentenerfahrung zu sammeln, besteht darin, die Anforderungen an die Aktualität der Erfahrung in §61.57 zu erfüllen. Diese Erfahrung muss gemäß §61.51 protokolliert werden.
In §61.57(c) sind zwei unterschiedliche Arten der Wiedererlangung von Erfahrung aufgeführt: Aufrechterhaltung der Instrumentenerfahrung 61.57(c)(1), (2) und (3) und Wiedererlangen von Instrumentenprivilegien, nachdem diese mehr als sechs Kalendermonate abgelaufen sind . §61.57(d) listet auf, was erforderlich ist, um Instrumentenprivilegien wiederzuerlangen.
§61.57(c) Instrumentenerfahrung
(1) Nutzung eines Flugzeugs, einer motorbetriebenen Hebebühne, eines Hubschraubers oder eines Luftschiffs zur Aufrechterhaltung der Instrumentenerfahrung
(2) Verwendung eines Flugsimulators oder Flugtrainingsgeräts zur Aufrechterhaltung der Instrumentenerfahrung.
(3) Nutzung eines Flugausbildungsgerätes zur Aufrechterhaltung der Instrumentenerfahrung.
(4) Kombination aus Abschluss der Instrumentenerfahrung in einem Luftfahrzeug und einem Flugsimulator, einem Flugübungsgerät und einem Flugübungsgerät.
(5) Kombination aus der Absolvierung von Instrumentenerfahrung in einem Flugsimulator oder Flugübungsgerät und einem Flugübungsgerät.
(6) Aufrechterhaltung der jüngsten Instrumentenerfahrung in einem Segelflugzeug.
Jeder von ihnen hat seine eigenen Anforderungen, um die Instrumentenerfahrung zu erhalten. Wenn Sie noch auf dem Laufenden sind, dürfen Sie sich mit einer der oben aufgeführten Methoden auf dem Laufenden halten.
§61.57(d) – Prüfung der Instrumentenkenntnisse
Eine Person, die die Instrumentenerfahrungsanforderungen von Absatz (c) für mehr als sechs Kalendermonate nicht erfüllt hat, kann die Instrumentenwährung nur durch Absolvieren einer Instrumentenkompetenzprüfung wiederherstellen
(1) Die Instrumentenkundeprüfung muss –
(i) in einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugkategorie entspricht;
(ii) für andere als Segelflugzeuge in einem Flugsimulator oder Flugtrainingsgerät , das für die Luftfahrzeugkategorie repräsentativ ist; oder
(iii) Für ein Segelflugzeug in einem einmotorigen Flugzeug oder einem Segelflugzeug.
Verfällt ein Pilot mit seiner Instrumentenwährung für mehr als sechs Kalendermonate, muss er einen IPC-Check absolvieren. Wenn sie in den Monaten 7-12 (oder 3-8 für ATD in #3) sind, können sie die vorherige Anforderung erfüllen, die in §61.57(c) festgelegt ist.
Der IPC muss in einem Flugzeug, Flugsimulator oder Flugtrainingsgerät absolviert werden. Ein ATD ist für eine IPC-Prüfung nicht zulässig.
§61.51 Pilotenlogbücher
(g) Protokollieren der Instrumentenzeit.
(1) Eine Person darf die Instrumentenzeit nur für diese Flugzeit protokollieren, wenn die Person das Luftfahrzeug ausschließlich anhand von Instrumenten unter tatsächlichen oder simulierten Instrumentenflugbedingungen betreibt.
(2) Ein autorisierter Lehrberechtigter darf die Instrumentenflugzeit protokollieren, wenn er Instrumentenflugunterricht unter tatsächlichen Instrumentenflugbedingungen durchführt.
(3) Zum Zwecke der Protokollierung der Instrumentenzeit, um die Anforderungen für die jüngste Instrumentenerfahrung gemäß §61.57(c) dieses Teils zu erfüllen, müssen die folgenden Informationen im Logbuch der Person aufgezeichnet werden:
(i) Ort und Art jedes durchgeführten Instrumentenanflugs; und
(ii) Name des Sicherheitspiloten, falls erforderlich.
(4) Eine Person kann Zeit in einem Flugsimulator, Flugtrainingsgerät oder Flugtrainingsgerät nutzen, um Instrumentenluftfahrterfahrung für ein Pilotenzertifikat, eine Berechtigung oder eine Instrumentenneuzeiterfahrung zu erwerben , vorausgesetzt, ein autorisierter Ausbilder ist anwesend, um diese Zeit und Zeichen einzuhalten das Logbuch oder die Trainingsaufzeichnung der Person, um die Zeit und den Inhalt der Trainingseinheit zu überprüfen.
61.1. Definitionen
Autorisierter Ausbilder bedeutet—
(i) Eine Person, die Inhaber eines gemäß Teil 61 dieses Kapitels ausgestellten Bodenlehrerzertifikats ist und §61.217 einhält, wenn sie Bodentraining gemäß den Privilegien und Einschränkungen ihres Bodenlehrerzertifikats durchführt;
(ii) Eine Person, die im Besitz eines gemäß Teil 61 dieses Kapitels ausgestellten Fluglehrerzertifikats ist und §61.197 einhält, wenn sie Bodentraining oder Flugtraining in Übereinstimmung mit den Privilegien und Einschränkungen ihres Fluglehrerzertifikats durchführt; oder
(iii) Eine Person, die vom Administrator autorisiert ist, Bodentraining oder Flugtraining gemäß Teil 61, 121, 135 oder 142 dieses Kapitels anzubieten, wenn Bodentraining oder Flugtraining in Übereinstimmung mit dieser Behörde durchgeführt wird.
Ben
Rowan Hawkins