Wenn die Wash-Sale-Regel greift, wird der Kapitalverlust einfach verschoben, indem die Kostenbasis auf die spätere Transaktion erhöht wird, bei der Sie entweder 30 Tage vor Abschluss der ersten Transaktion oder 30 Tage nach Abschluss der ersten Transaktion erneut ähnliche Ersatzaktien gekauft haben. Die Wash-Sale-Regel kann auch ausgelöst werden, wenn Sie mit denselben Aktien in IRA vor Steuern und einem typischen Maklerkonto nach Steuern handeln .
Hier also alle möglichen Szenarien, bei denen davon ausgegangen wird, dass innerhalb von 30 Tagen Ersatzware gekauft wurde (Erstkauf -> Ersatzkauf). Wie würde jeder dieser 16 Fälle besteuert werden?
IR->IRA
IRA->Vermittlung
Brokerage->IRA
Vermittlung->Vermittlung
Hier ist mein Verständnis, das falsch sein kann:
Allerdings irritiert mich folgendes:
Die Waschverkaufsregel gilt nur, wenn der betreffende Verkauf mit Verlust erfolgt. Die Regel gilt also überhaupt nicht für Ihre Fälle 3, 4, 7, 8, 11, 12, 15 und 16, die alle mit einem Gewinn beginnen. Sie erhalten einen Kapitalgewinn beim ersten Verkauf und dann einen separat berechneten Gewinn / Verlust beim zweiten Verkauf, je nach Fall, ABER jeder Gewinn oder Verlust in der IRA ist kein steuerpflichtiges Ereignis aufgrund der üblichen steuerbegünstigten Regeln für die IRA.
Der Waschverkauf gilt nicht für "erste" Verkäufe in Ihrem IRA, da es in diesem Fall keinen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust gibt. Das bedeutet, dass Sie sowieso keinen Abzug suchen würden, und es gibt nichts, was in den Rückkauf gerollt werden könnte. Das bedeutet, dass die Regel nicht für 1-8 gilt. Für 5-8, wo der zweite Verkauf in Ihrem Maklerkonto ist, haben Sie einen „üblichen“ Kapitalgewinn/-verlust, als ob der Verkauf in der IRA nicht stattgefunden hätte. (Für 1-4 wiederum ist der zweite Verkauf in der IRA, so dass der Verkauf nicht steuerpflichtig ist.)
Übrig bleiben 9-10 (Brokerage -> IRA) und 13-14 (Brokerage -> Brokerage).
Die leichteren zwei sind 13-14. In diesem Fall können Sie beim ersten Verkauf mit Verlust keinen Kapitalverlustabzug vornehmen. Der Verlust wird stattdessen zur Basis des Rückkaufs hinzugerechnet. Wenn Sie die Position schließlich mit dem zweiten Verkauf schließen, berechnen Sie Ihren Gewinn oder Verlust auf der Grundlage der modifizierten Basis. Beachten Sie, dass Sie beim zweiten Verkauf vorsichtig sein müssen, was Sie mit „Gewinn“ oder „Verlust“ meinen, denn Sie müssen vorsichtig sein, wenn Sie die Basisanpassung aufgrund des Waschverkaufs berücksichtigen.
Beispiel 1: Alle Käufe und Verkäufe befinden sich auf Ihrem Maklerkonto. Sie kaufen zunächst bei 10 $ und verkaufen bei 8 $, wodurch Sie einen Verlust von 2 $ erleiden. Aber Sie kaufen wieder innerhalb des Waschverkaufsfensters für 9 $ und verkaufen das für 12 $. Sie erhalten nach dem ersten Verkauf keinen Abzug, da es sich um eine Wäsche handelt. Sie haben einen Kapitalgewinn von 1 $ beim zweiten Verkauf, weil Ihre Basis 11 $ = 9 $ + 2 $ beträgt, aufgrund der Basisanpassung von 2 $ aus dem Waschverkauf.
Beispiel 2: Wie Beispiel 1, außer dass der Endverkauf bei 8 $ statt bei 12 $ liegt. In diesem Fall scheinen Sie beim ersten Kauf-Verkauf einen Verlust von 2 $ und beim zweiten Kauf-Verkauf einen weiteren Verlust von 1 $ hingenommen zu haben. Den Verlust beim Erstverkauf durch die Wäsche können Sie jedoch steuerlich nicht geltend machen. Beim zweiten Verkauf beträgt Ihre Basis immer noch 11 US-Dollar (wie in Beispiel 1), sodass Ihr Gesamtkapitalverlust die 3 US-Dollar beträgt, die Sie erwarten könnten, berechnet aus dem endgültigen Verkaufspreis von 8 US-Dollar abzüglich der Basis von 11 US-Dollar (waschbereinigt).
Jetzt für 9-10 (Brokerage->IRA) sind die Dinge etwas komplizierter. In der IRA machen Sie sich keine Gedanken über die Grundlage der einzelnen Aktien, die Sie halten, da die Steuervorteile dieser Konten funktionieren. In einigen Fällen müssen Sie sich jedoch um die Grundlage des IRA-Kontos als Ganzes kümmern. Der häufigste Fall wäre, wenn Sie nicht abzugsfähig sindBeiträge zu Ihrem traditionellen IRA. Wenn Sie sich schließlich zurückziehen, zahlen Sie keine Steuern auf Ausschüttungen, die diesen nicht abzugsfähigen Beiträgen zuzurechnen sind (weil Sie diesen Teil bereits versteuert haben). Es gibt andere Fälle, in denen die Grundlage Ihres Kontos eine Rolle spielt, aber das ist eine ganze Frage für sich. Es genügt zunächst zu verstehen, 1. Die Grundlage in Ihrer IRA als Ganzes ist ein klar definiertes Konzept mit steuerlichen Auswirkungen und 2. Die Grundlage im Einzelnen Bestände auf Ihrem Konto spielen keine Rolle.
Beim Makler-IRA-Waschverkauf stellen sich also zwei Fragen: 1. Können Sie den Kapitalverlust auf der Maklerseite übernehmen? 2. Wenn nein wegen des Waschverkaufs, erhöht dies die Basis Ihres IRA-Kontos (insgesamt)? Die Antwort auf beide ist "nein", obwohl der Grund nicht offensichtlich ist. Der IRS hat tatsächlich ein Sonderbulletin herausgegeben, um die Frage speziell zu beantworten, weil sie im Gesetz unklar war.
Fazit für 9-10 ist, dass Sie in diesem Fall anscheinend Ihren Steuerabzug vollständig verlieren. Wenn Sie außerdem mit einer Erhöhung der Grundlage Ihres IRA gerechnet haben, um Strafen für eine vorzeitige Ausschüttung zu vermeiden, erhalten Sie auch diese nicht, was zu noch mehr Steuern führt, wenn Sie tatsächlich die vorzeitige Ausschüttung in Anspruch nehmen.
Zusätzlich zu dem oben erwähnten Special Bulletin kann Veröffentlichung 550 , die über Waschverkaufsregeln für Einzelpersonen spricht, einigen auch helfen.
Vermittlung->Vermittlung 13-16
Der Verlust aus dem vorherigen Kauf wird der Kostenbasis des Wertpapiers für den zweiten Kauf hinzugefügt. Da Sie es wieder mit Verlust verkauft haben, würde es Ihre Verluste erhöhen. Ihr Verlust aus dem ersten Verkauf wird nicht anerkannt.
Ihr Verlust wird der Kostenbasis des nächsten Einkaufs hinzugefügt. Ihre Gewinne werden auf der Gesamtkostenbasis besteuert, was Ihre Gewinne mindert. Was Sie "weniger" besteuern werden.
Ihre Gewinne werden versteuert. Ihr Verlust ist erlaubt.
Sie werden auf beides besteuert.
Wash Sales gilt wirklich nur für Verluste. Wenn Sie mit Gewinn verkaufen, nimmt der Steuermann gerne seinen Anteil.
Nach meinem Verständnis spielt es keine Rolle, ob es sich um IRA oder Brokerage handelt, die Wash-Sale-Regel betrifft sie alle.
Überprüfen Sie diesen Link: http://www.marketwatch.com/story/understanding-the-wash-sale-rules-2015-03-02
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john1234
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JTP - Entschuldige dich bei Monica