Ich möchte ein Szenario überprüfen.
Wir haben eine Wohnung, die wir besitzen (und auf der wir eine Wohnhypothek haben), über einen Makler über ein versichertes Kurzzeitmietverhältnis vermietet.
Jetzt, da sich unsere Situation geändert hat, müssen wir wieder in unsere Wohnung einziehen. Wir haben den aktuellen Mieter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 2 Monaten bedient.
Jetzt, aus Dringlichkeitsgründen, denken wir darüber nach, mit dem derzeitigen Mieter zu verhandeln, um uns als Gast / Untermieter zu nehmen (wird sie wöchentlich bezahlen), bis ihr Mietverhältnis endet.
Auch am Ende ihres Mietverhältnisses würden wir ihnen die Möglichkeit geben, noch einige Zeit als unsere Untermieter zu bleiben (wenn sie möchten).
Wenn der Mieter dieser Regelung zustimmt, ist sie zulässig? Welche Probleme könnten auftreten?
Es steht Ihnen frei, mit Ihrem Mieter zu verhandeln. Wenn Sie beide einverstanden sind, können Sie mehr oder weniger tun, was Sie wollen (vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen).
Da es sich jedoch um Ihre Wohnung handelt, macht es keinen Sinn, dass Sie gleichzeitig Vermieter und Untermieter sind. Warum verhandeln Sie stattdessen nicht mit dem Mieter, das Mietverhältnis jetzt zu beenden und ihn sofort zu Ihrem Untermieter zu machen?
Natürlich könnte er einfach nein sagen, und Sie können ihn nicht zwingen, dem zuzustimmen. Es ist also am besten, einen Backup-Plan zu haben.
Dilip Sarwate
Benutzer2451016
Vicky