Arbeitgeber wechselt den Gesundheitsdienstleister während des COBRA-Berechtigungszeitraums -

Ich bin derzeit auf COBRA und meine Berechtigung läuft noch einige Monate. Mein Arbeitgeber (der meine COBRA abdeckt) wechselt den Gesundheitsdienstleister. Ich gehe davon aus, dass sie mich unter dem neuen Anbieterplan weitermachen lassen müssen. Ich habe meine Prämien pünktlich bezahlt und werde beim neuen Anbieter weitermachen.

Meine Frage ist, kann der Arbeitgeber wegen des Anbieterwechsels - können sie meine Deckung kündigen?

Antworten (1)

Sie müssen die Wahl haben, mit dem neuen Plan fortzufahren, und Sie müssen die gleichen Wahlmöglichkeiten haben wie ein aktueller Mitarbeiter – dh, wenn sie 3 Pläne in Open Enrollment anbieten, können Sie auswählen, was Sie möchten (Sie müssen natürlich den vollen COBRA-Betrag bezahlen).

Siehe diese FAQ des Arbeitsministeriums (Hervorhebung von mir):

F5: Welche Leistungen müssen im Rahmen von COBRA abgedeckt werden?

Die Fortsetzungsdeckung muss mit der Deckung identisch sein, die derzeit im Rahmen des Plans für ähnlich situierte Personen verfügbar ist, die keine Fortsetzungsdeckung erhalten. (Im Allgemeinen ist dies der gleiche Versicherungsschutz, den der berechtigte Begünstigte unmittelbar vor dem qualifizierenden Ereignis hatte.) Ein berechtigter Begünstigter, der eine fortgesetzte Versicherung erhält, muss dieselben Leistungen, Auswahlmöglichkeiten und Dienstleistungen erhalten , die ein ähnlich gestellter Teilnehmer oder Begünstigter derzeit im Rahmen des Plans erhält, wie z als das Recht, während einer Saison mit offener Anmeldung zwischen den verfügbaren Deckungsoptionen zu wählen. Der qualifizierte Begünstigte unterliegt auch den gleichen Planregeln und -grenzen, die für einen ähnlich situierten Teilnehmer oder Begünstigten gelten würden, wie z. B. Zuzahlungsanforderungen, Selbstbehalte und Deckungsgrenzen. Es gelten auch die Regeln des Plans für die Einreichung von Leistungsansprüchen und die Berufung gegen die Ablehnung von Ansprüchen.

Alle Änderungen der Bedingungen des Plans, die für ähnlich situierte aktive Mitarbeiter und ihre Familien gelten, gelten auch für qualifizierte Begünstigte, die eine COBRA-Fortsetzungsdeckung erhalten . Wenn während eines Zeitraums der Weiterversicherung ein Kind von einem versicherten Mitarbeiter geboren oder adoptiert wird, gilt das Kind automatisch als berechtigter Begünstigter, der eine Weiterversicherung erhält. Der Plan muss es ermöglichen, dass das Kind in die Fortsetzungsversicherung aufgenommen wird.