Neuer 1099-Mitarbeiter mit Cobra-Versicherung

Ich habe gerade meinen neuen Job als 1099-Mitarbeiter begonnen, nachdem ich 4 Monate als Vollzeitangestellter gearbeitet habe. Für die Krankenversicherung würde ich gerne Cobra machen, da meine Familie bereits ihre Selbstbeteiligung für das Jahr erfüllt hat. Ich versuche herauszufinden, ob meine Cobra-Versicherung steuerlich absetzbar ist. Nach dem, was ich gelesen habe, kann ich es normalerweise nicht abziehen, da die Versicherung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist. Da ich jedoch die ersten 4 Monate des Jahres als Vollzeitangestellter gearbeitet habe, sollte ich die Cobra-Ausgaben von diesem Einkommen abziehen können.

Woher kam dieser letzte Satz?
Eine Warnung vor der doppelten Frage: Einige der Antworten stimmen nicht überein. Ich bin mir nicht ganz sicher, was richtig ist, aber ich vermute, dass die derzeit akzeptierte Antwort falsch ist.
Die verknüpfte Frage bezieht sich auf Selbständige. Diese Frage nicht.
@JoeTaxpayer Wenn er eine 1099 bekommt, ist er dann nicht ein unabhängiger Auftragnehmer und daher technisch selbstständig?
Hoppla. Völlig richtig, Ben. Ich muss aufhören zu posten, bevor ich meine 1. Tasse Kaffee getrunken habe. Also, ja, das ist ein Duplikat.
@JoeTaxpayer Wenn ich die Frage noch einmal lese, denke ich, dass Sie Recht haben könnten. Er fragt nach dem Abzug der Prämien aus der Zeit, als er noch Arbeitnehmer war.
Verwirrende Frage, aber ich ziehe meine enge Abstimmung zurück.
Viele Leute verwenden den Begriff 1099-Angestellter, aber wenn Sie eine 1099 erhalten, sind Sie natürlich kein Angestellter.

Antworten (2)

In den ersten vier Monaten des Jahres, als Sie angestellt waren, wurden die Krankenkassenbeiträge mit Vorsteuergeldern bezahlt. Wenn Sie Ihren W-2 am Ende des Jahres erhalten, wird der Betrag in Box 1 des W-2 um den Betrag gekürzt, den Sie für die Krankenversicherung gezahlt haben. Sie können es nicht in Ihrer Steuererklärung abziehen, da es bereits für Sie abgezogen wurde.

Jetzt, da Sie ein 1099-unabhängiger Auftragnehmer sind, sind Sie selbstständig und haben Anspruch auf den Selbständigen-Krankenversicherungsabzug . Wie Sie jedoch angemerkt haben, kommen die COBRA-Prämien wahrscheinlich nicht für diesen Abzug in Frage, da die Police auf den Namen Ihres alten Arbeitgebers läuft. Siehe diese Frage für Details , aber bedenken Sie, dass es zu dieser Frage widersprüchliche Antworten gibt.

Während COBRA-Prämien nicht als „Geschäftsausgaben“ in Frage kommen, können sie als medizinische Ausgaben für persönliche Abzugszwecke gelten. Wenn Sie Ihre Abzüge auflisten, können Sie möglicherweise auf diese Weise abziehen. Sie können jedoch nur den Teil der Prämie abziehen, der 10 % Ihres AGI übersteigt.

Sind Sie jetzt ein Vollzeitangestellter oder sind Sie ein 1099-Vertragspartner? Haben Sie Zugriff auf die Krankenversicherung Ihres Arbeitgebers?