Basierend auf welchem ​​Konzept/welcher Strategie wird ein neuer Flugzeug-ICAO-Code zugewiesen?

Ich beziehe mich auf die offizielle ICAO-Datenbank .

BOEING  747-8 BBJ   B748    LandPlane   Jet 4   H
BOEING  BBJ (747-8) B748    LandPlane   Jet 4   H

Ich verstehe nicht, wann die ICAO einen neuen Code zuweist und wann nicht. Als Beispiel sehe ich nicht den Grund, warum es 2 Einträge (in der Datenbank) wie die obigen gibt.

In anderen Fällen gibt es überhaupt keine ICAO-Codes, wie für den A330-800/900 NEO. Ich frage mich also, welchen Prozess die ICAO verwendet, um einen neuen Code zu erstellen. Irgendeine Idee?

Antworten (1)

Das herunterladbare umfassende PDF (icao.int) enthält nur eine Auflistung für die 747-8.

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Im Vergleich zur Website-Suchfunktion:

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Meine Vermutung ist, dass die Website-Suche jemandem entgegenkommt, der auf unterschiedliche Weise nach „BBJ“ sucht (warum, weiß ich nicht), oder die Datenbank muss bereinigt werden. Wie Sie sehen können, sind zwei der drei gleich. Und nach dem eigentlichen Bezeichner zu urteilen, sind sie alle gleich.

Was die Regeln angeht:

Sie sind zu finden in ICAO DOC 8643, Aircraft Type Designators; oder FAA JO 7360.1B - Aircraft Type Designators. Der FAA Job Order ist 2 Monate alt und enthält auch die vollständige Liste.

Der relevante Teil zu dieser Frage:

Eine andere Bezeichnung für eine Alternativ- oder Untermusterversion des Luftfahrzeugs wird nur dann zugewiesen, wenn es einen signifikanten Leistungsunterschied für ATS gibt oder keine gemeinsame Bezeichnung zugewiesen werden kann.

(Hervorhebung von mir.)

Das bedeutet, dass der A320neo eine signifikante Leistungsänderung aufweist (A20N vs. A320). Ein Flugzeug wie die Boeing 777-200 mit drei Triebwerksoptionen braucht keine unterschiedlichen Bezeichnungen. Der A330neo muss noch fliegen, aber A339 taucht bei der Website-Suche auf. Für den A330-800neo kam nichts heraus.


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Die vollständigen Regeln:

2-2. Wie Bezeichner formuliert werden. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat die Aufgabe, Standard-Flugzeugtypbezeichnungen für Flugzeuge zu erstellen, die üblicherweise Flugverkehrsdienste anfordern. Die ICAO vergibt eine Flugzeugtypkennung nach folgenden Grundsätzen:

a. Pro Luftfahrzeugtyp wird nur ein Bezeichner vergeben.

b. Eine Bezeichnung wird von der Modellnummer oder dem Namen des Herstellers oder von einem gängigen Militärtyp abgeleitet.

c. Der Bezeichner darf nicht länger als vier Zeichen sein und beginnt in der Regel mit einem Buchstaben.

d. Eine zugewiesene Bezeichnung wird für lizenzierte Luftfahrzeuge nicht geändert, wenn ein Luftfahrzeugmodell an ein anderes Unternehmen verkauft oder von einem anderen Unternehmen hergestellt wird, wenn sich der Name des Herstellers ändert oder wenn das Luftfahrzeugmuster von einem anderen Muster abgeleitet oder umgebaut wird.

e. Eine andere Bezeichnung für eine Alternativ- oder Untermusterversion des Luftfahrzeugs wird nur dann zugewiesen, wenn es einen signifikanten Leistungsunterschied für ATS gibt oder keine gemeinsame Bezeichnung zugewiesen werden kann.

f. „Eigengebaute“, „von Amateuren gebaute“ oder „Bausatzflugzeuge“, die in betrieblich signifikanter Anzahl existieren, erhalten eine Bezeichnung; diese Luftfahrzeuge werden jedoch nur unter dem ursprünglichen Konstrukteur oder unter dem Hersteller gelistet, der das Luftfahrzeugmuster in Serie herstellt oder herstellt.

g. Im Allgemeinen wird allen Luftfahrzeugen, die schwerer als Mikro-/Ultraleichtflugzeuge sind, eine Luftfahrzeugmusterkennung zugewiesen. Für die Zwecke des ICAO-Dokuments 8643:

  1. Mikro-/Ultraleichtflugzeuge sind Flugzeugtypen mit einem maximal zugelassenen Startgewicht von 1.000 Pfund oder weniger und einer Überziehgeschwindigkeit von nicht mehr als 35 Knoten.

  2. Mikro-/Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber sind solche Hubschrauber oder Tragschrauber mit einem maximal zugelassenen Startgewicht von 1.000 Pfund.

  3. Mikro-/ultraleichte autonome, optional pilotierte und ferngesteuerte Flugzeuge haben ein maximal zugelassenes Startgewicht von 330 Pfund oder weniger und eine Überziehgeschwindigkeit von nicht mehr als 35 Knoten.

  4. Mikro-/ultraleichte autonome, optional pilotierte und ferngesteuerte Hubschrauber haben ein maximal zugelassenes Startgewicht von 330 Pfund oder weniger.

h. Römische Zahlen, die als Teil von Flugzeugmodellnamen oder -nummern verwendet werden, werden durch arabische Zahlen ersetzt.