Behält ein Vizepräsident seine entscheidende Stimme im Senat während eines Amtsenthebungsverfahrens, wenn der Vizepräsident angeklagt wird?

Wenn der Vizepräsident Gegenstand eines Amtsenthebungsverfahrens ist, hat der Vizepräsident eine Stimme in dem Senatsverfahren, dessen Gegenstand er ist?


Hinweis: Die Verfassung schreibt nur vor, dass der Oberste Richter Amtsenthebungen von Präsidenten vorsitzt, aber nicht unbedingt von anderen. ( Artikel I, Abschnitt 3, Klausel 6: ... Wenn der Präsident der Vereinigten Staaten vor Gericht gestellt wird, soll der Oberste Richter den Vorsitz führen: ... .) Daher ist diese Frage kein Duplikat von Behält der Vizepräsident bei ihre entscheidende Stimme während eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten? wie diese Frage ausdrücklich über die Amtsenthebung von Präsidenten gestellt wurde.

Es scheint, dass die Verfassung den Obersten Richter nur beauftragt, Amtsenthebungen von Präsidenten zu leiten, nicht unbedingt von anderen. ( When the President of the United States is tried, the Chief Justice shall preside) Daher ist diese Frage kein Dupe von Behält der Vizepräsident seine entscheidende Stimme während eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten? da diese Frage ausdrücklich nach Amtsenthebungen von Präsidenten verlangte . // cc @JJJ Entschuldigung für die Verwirrung
@ Panda das ist eine gute Beobachtung. Ich denke, es wäre am besten, dies in den Fragentext aufzunehmen, damit klar ist, dass die Antwort auf diese Frage nicht auf diese Frage zutrifft.
Es heißt auch nicht, dass der VP bei einem Amtsenthebungsverfahren den Vorsitz führt. Ich glaube nicht, dass sie beabsichtigen, dass der Vizepräsident ihren eigenen Prozess leitet.
Wie könnte es zu einer entscheidenden Abstimmung über die Amtsenthebung kommen? Braucht es nicht eine Zweidrittelmehrheit?
@Alex Die endgültige Abstimmung über die Amtsenthebung erfordert eine 2/3-Mehrheit, aber vorher können Abstimmungen erfolgen, die nur eine einfache Mehrheit erfordern, wie hier erwähnt Politics.stackexchange.com/questions/48797/…
@JoeW "Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten soll Präsident des Senats sein." Dazu gehören auch Amtsenthebungsverfahren, es sei denn, die Verfassung sieht ausdrücklich etwas anderes vor, was nur im Falle der Amtsenthebung des Präsidenten der USA der Fall ist. Ich vermute, dass es sich um ein Versehen der Gründer handelt.

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Behält ein Vizepräsident seine entscheidende Stimme im Senat während eines Amtsenthebungsverfahrens, wenn der Vizepräsident angeklagt wird?

Es hängt zum Teil davon ab, ob der Vizepräsident zum Zeitpunkt der Amtsenthebung amtierender Präsident ist.

Obwohl in der Verfassung nicht erwähnt, sieht Regel IV des Amtsenthebungsverfahrens im Senat vor, dass der Oberste Richter den Vorsitz führt, wenn der Vizepräsident als amtierender Präsident angeklagt wird.

Wenn gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, denen die Befugnisse und Pflichten des Amtes des Präsidenten übertragen wurden, ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wird, führt der Oberste Richter der Vereinigten Staaten den Vorsitz; ...

In diesem Fall wird der Oberste Richter den Vorsitz führen und entscheidende Stimmen abgeben.

Wenn der Vizepräsident in einem anderen Fall des Amtes enthoben wird, ist unklar, ob der Vizepräsident bei ihrem eigenen Amtsenthebungsverfahren den Vorsitz führen kann. In Can the Vice President Preside at His Own Impeachment Trial?: A Critique of Bare Textualism kritisiert Professor Joel K. Goldstein die Argumentation von Professor Michael Stokes Paulsen.

Professor Michael Stokes Paulsen stellte sich kürzlich ein solches Szenario vor, untersuchte den Text der Verfassung und schlug in einem klugen Artikel vor, dass die Verfassung es dem Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten erlauben würde, seinem eigenen Amtsenthebungsverfahren vorzusitzen. "Nun, das ist dumm", schloss Professor Paulsen, als er dieses Ergebnis für einen begehrten Platz auf der Liste der "konstitutionellen Dummheiten" nominierte. Professor Paulsen ist nicht der erste prominente Gelehrte, der diese Schlussfolgerung äußert. Im Jahr 1983 kam Professor Stephen L. Carter zu dem Schluss, „dass der Vizepräsident seinem eigenen Amtsenthebungsverfahren vorsitzen könnte, sollte er dies wünschen“, eine Schlussfolgerung, die er als einen der „einigen eklatanten Fehler“ der Gründer bezeichnete. Sieben Jahre später wiederholte er selbstbewusst seine Behauptung, dass "

Würden diese Analysen wie gegeben angewendet, dass der Vizepräsident ihrem eigenen Amtsenthebungsverfahren vorsitzen könnte, dann würde daraus folgen, dass der Vizepräsident für alle Fragen mit Ausnahme der letzten „wird impeached“-Frage entscheidende Stimmen abgeben könnte.

Goldstein argumentiert dann, dass es verschiedene „Interpretationsmodi“ gibt, die unterschiedliche Schlussfolgerungen zulassen. Später, in "A Critique of the Vice President-Presides Thesis", sagt er:

Obwohl der Text nicht besagt, dass der Vizepräsident nicht den Vorsitz führen kann, sagt er auch nicht, dass er seinem eigenen Prozess vorsitzen kann. Im Gegenteil, der Text spricht nicht speziell darüber, wer den Vorsitz führt, wenn der Vizepräsident vor Gericht steht. Es ist im Wesentlichen still. Dementsprechend können wir nicht feststellen, ob [der Vizepräsident] seinen eigenen Prozess leiten kann, indem wir einfach den Text lesen; wir müssen andere Werkzeuge der Verfassungsanalyse heranziehen.

Nach einer Analyse der Handlungen der Verfasser während des Schreibens der Verfassung sagt Goldstein:

Soweit Professor Paulsen glaubt, dass „die Auslassung einer solchen Ausnahme [an den Vizepräsidenten, der seine Amtsenthebung leitet] kaum zufällig gewesen sein kann“, liegt er meiner Meinung nach falsch. Es ist undenkbar, sich vorzustellen, dass James Madison und die anderen Gründer bewusst mit Gleichmut die Aussicht erwägen, dass ein angeklagter Vizepräsident seinen eigenen Prozess leitet und zu dem Schluss kommt, dass es gut war, insbesondere angesichts von Madisons Widerstand gegen Selbstverurteilung. Seine Auslassung spiegelt nicht die bewusste Absicht wider, zwischen der Situation des Präsidenten und des Vizepräsidenten zu unterscheiden. Hätten sie daran gedacht, hätten die Macher sicher vorgesehen, dass entweder der Präsident pro tempore oder der Chief Justice den Amtsenthebungsprozess des Vizepräsidenten leiten würden.

Oder vielleicht dachten sie, sie hätten es tatsächlich so vorgesehen, zumindest für die meisten Gelegenheiten. Die Verfasser konzipierten den Vizepräsidenten als Legislativbeamten. Daher war es unwahrscheinlich, dass sich die Gelegenheit ergeben würde, ihn durch Amtsenthebung und Verurteilung zu entfernen. Die Zeit, in der der Vizepräsident gefährdet wäre, wäre bei den Gelegenheiten, in denen er das Amt des Präsidenten ausübt. Das Gewicht der Beweise deutet darauf hin, dass die Verfasser nicht beabsichtigten, dass der Vizepräsident Präsident wird, wenn sein Vorgänger stirbt, zurücktritt, abgesetzt oder arbeitsunfähig wird; Sie beabsichtigten, dass er nur die Befugnisse und Pflichten des Amtes ausübte. Daher stellten sich die Verfasser vor, dass, wenn der Vizepräsident als Präsident fungierte und dementsprechend am verwundbarsten wäre, er nicht den Vorsitz im Senat führen könnte! Es wäre seltsam zu schließen, dass die Verfasser beabsichtigten, dass der Oberste Richter den Vorsitz führen sollte, wenn der Präsident wegen Amtsenthebung angeklagt wurde, aber nicht, wenn der als Präsident fungierende Vizepräsident dies tat. Wahrscheinlicher war die Absicht der Verfasser, dass der Präsident pro tempore den Vorsitz führen sollte, wenn der Vizepräsident als Präsident fungierte, aber dass der Oberste Richter das Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten oder Vizepräsidenten leitete, der als Präsident fungierte. Der Vizepräsident hat sich zu einem Beamten der Exekutive entwickelt. Er präsidiert selten den Senat, außer bei zeremoniellen Anlässen oder um die Verbindung zugunsten der Verwaltung zu brechen. In Anbetracht dieser andauernden Geschichte wäre es ungewöhnlich, wenn er versuchen würde, einem bedeutenden Ereignis vorzustehen, das so bedeutsam ist wie sein eigener Prozess!

Angesichts dieser Analyse der "Absicht" würde der Vizepräsident nicht den Vorsitz führen und den Präsidenten pro tempore des Senats als Vorsitzenden belassen. Als Senator könnte der Präsident pro tempore seine eigene Stimme abgeben, um ein Unentschieden zu brechen (oder zu machen).

In der Praxis würde der Senatsbeschluss zur Genehmigung des Amtsenthebungsverfahrens eine Regel zur Teilnahme des Vizepräsidenten (als Vorsitzender) während des Amtsenthebungsverfahrens enthalten.

Beachten Sie, dass durch Präzedenzfall

Der Vizepräsident hat keine Befugnis, Verfassungsfragen zu entscheiden. Er hat keine Rechtsetzungsbefugnis über den Senat. Der Vizepräsident muss die Regeln des Senats unverändert anwenden. [ Riddicks Senatsverfahren ]

Daher kann der Vizepräsident aus verfassungsrechtlichen Gründen eine vom Senat erlassene Regel, die es dem Vizepräsidenten verbietet, den Vorsitz in ihrem eigenen Amtsenthebungsverfahren zu führen, nicht in Frage stellen. Daraus folgt, dass sie, wenn sie ihren eigenen Amtsenthebungsprozess nicht leiten können, keine entscheidenden Stimmen abgeben können.

„können eine gerichtliche Entscheidung verlangen, um festzustellen, ob der Vizepräsident in seinem eigenen Amtsenthebungsverfahren den Vorsitz führen kann“: Die Gerichte würden sich nicht mit dieser Frage befassen, da der Senat die alleinige Befugnis hat, seine eigene Verfahrensordnung festzulegen.
@phoog - Bei der Betrachtung meiner Änderung fiel mir ein, dass der Vizepräsident immer noch den Vorsitz über die Genehmigungsentscheidung führen könnte. Wenn die Abstimmung 50-50 wäre, würde der VP, indem er nicht dafür stimmte, das Unentschieden zu brechen, zulassen, dass die Resolution scheitert; und verhindert so den Prozess. Die Abstimmung, um das Unentschieden zu brechen, könnte den Prozess erzwingen, der angesichts des 50-50-Unentschieden wahrscheinlich mit einem Freispruch enden würde.
Die Frage bezieht sich auf die entscheidende Abstimmung, nicht auf die Prozessführung.
@Barmar - Der Vizepräsident hat nur dann eine entscheidende Stimme, wenn er den Vorsitz im Senat führt. Wenn dem Vizepräsidenten während des Amtsenthebungsverfahrens die Position des Vorsitzenden verweigert wird, wird ihm auch die entscheidende Abstimmung verweigert. Die beiden Probleme sind untrennbar.
Es wäre hilfreich, wenn die Antwort dies erwähnt. Auch wenn es heißt "amtierender Präsident", sollten Sie meiner Meinung nach ausdrücklich sagen "als Präsident des Senats fungieren"; Ich dachte, Sie meinten "fungierender POTUS" (wie wenn der 25. Zusatzartikel aufgerufen wird).
@Barmar - Der Begriff "amtierender Präsident" wird durch das Zitat definiert, das meiner Verwendung des Begriffs folgt: "... der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, auf den die Befugnisse und Pflichten des Amtes des Präsidenten übergegangen sein sollen ... .“ Durch die Übersetzung impliziert, ist der Präsident pro tem der „amtierende Präsident des Senats“, wenn der Vizepräsident nicht den Vorsitz führt. Es gibt keine Umstände, unter denen der Vizepräsident „als Präsident des Senats fungieren“ würde. Die Wahl ist, ob der Vizepräsident der Vorsitzende ist. Hilft das? Was finden Sie noch unklar?
Die US-Verfassung besagt, dass der VP der Präsident des Senats ist. Wie könnte eine Geschäftsordnung des Senats das außer Kraft setzen, selbst für solche moralischen No-Brainer?
@Gouvernathor - Bearbeitete Antwort, um einen Präzedenzfall hinzuzufügen.
@RickSmith das beantwortet meinen Einwand nur teilweise, also werde ich es umformulieren. Stellen Sie sich vor, eine 70-Stimmen-Mehrheit im Senat ändert die Regeln, so heißt es, dass während eines Amtsenthebungsverfahrens nach 51 Stimmen für eine Verurteilung die Abstimmung von 66 Senatoren als angenommen gilt. Diese Regelung wäre offensichtlich verfassungswidrig. Abgesehen von der Frage, wer dagegen vorgehen darf oder nicht (VP, SCOTUS ...), zwischen dem, was ich gerade gesagt habe, und dem Verbot des verfassungsmäßigen Rechts eines VP, den Vorsitz im Senat zu führen, wie/warum sollte einer verfassungsgemäßer sein als der andere?
@Gouvernathor – Vereinigte Staaten gegen Ballin (siehe Artikel I, Abschnitt 5, Satz 2 ) „Der Kongress darf verfassungsrechtliche Beschränkungen nicht ‚ignorieren …‘. absolut und jenseits der Anfechtung eines anderen Gremiums oder Gerichts." Dass die Verfassung zwei Drittel zur Verurteilung vorschreibt, ist eine „verfassungsmäßige Zurückhaltung“. Dass der Vizepräsident Präsident des Senats ist (und daher den Vorsitz führen darf), ist meines Erachtens kein „verfassungsrechtliches Zwang“.
@RickSmith aus welchen Gründen würde Art. 1 Abs. 3 Satz 4 GG weniger ein „verfassungsrechtliches Zwang“ als Art. 1 § 3 Satz 6 ? (Ersteres gilt für den VP als Senatspräsidenten, letzteres ist die Zweidrittel-Anforderung für Amtsenthebungen)
@Gouvernathor - Die Autorität des Vorsitzenden ist in den Senatsregeln festgelegt, nicht in der Verfassung. Dass der Vizepräsident Präsident des Senats ist, ist eine einfache Erklärung dafür, dass der Vizepräsident den Vorsitz führen kann , wenn er anwesend ist. Die Verfassung verlangt nicht, dass der Vizepräsident den Vorsitz führt. Betrachten Sie einen Fall, in dem der VP nicht sprechen kann, aber anwesend sein muss, um möglicherweise eine entscheidende Stimme abzugeben. Ich bezweifle ernsthaft, dass dieser Fall bei der Ausarbeitung des Konvents berücksichtigt wurde, aber ich sehe kein Problem unter den aktuellen Senatsregeln.
Ich wollte "die Verfassung gestalten".

Der Senat hat Regeln, die dem Obersten Richter des Obersten Gerichtshofs während eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Vizepräsidenten unentschiedene Stimmrechte verleihen würden. Daraus sollte folgen, dass etwas Ähnliches passieren würde, wenn der VP angeklagt würde.

Obwohl ich keine Unterlagen finden kann, um dies zu untermauern, erinnere ich mich, dass ich in der Vergangenheit gelesen habe, dass ein Senator, wenn er angeklagt wird, nicht in der Lage ist, an Abstimmungen in seinem eigenen Prozess teilzunehmen. Der VP könnte nur als Angeklagter teilnehmen, wie vom Senat zugelassen.

https://www.legbranch.org/can-the-vice-president-vote-in-a-presidential-impeachment-trial/

Die Regeln und Präzedenzfälle des Senats erlauben es dem Chief Justice, entscheidende Stimmen abzugeben, wenn er den Vorsitz in Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten führt. Im Jahr 1868 gab Chief Justice Salmon P. Chase zwei entscheidende Stimmen ab, während er den Vorsitz im Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Andrew Johnson führte. (Der Oberste Richter lehnte es später im Prozess ab, ein drittes Mal abzustimmen.) Damals billigten die Senatoren, wenn auch implizit, die Maßnahmen des Obersten Richters, als sie davon absahen, sie im Berufungsverfahren rückgängig zu machen.

Während die Verfassung dem Obersten Richter nicht die Befugnis gibt, entscheidende Stimmen in Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten abzugeben, gibt sie dem Senat die Vollmacht über seine Verfahrensregeln. Insbesondere Artikel I, Abschnitt 5, Satz 2 (die Geschäftsordnung und Ausschlussklausel) legt fest: „Jedes Haus [des Kongresses] kann die Geschäftsordnung festlegen.“ Der Senat nutzt diese Befugnis, um seine Regeln und Präzedenzfälle zu sanktionieren, die es dem Obersten Richter im weiteren Sinne ermöglichen, entscheidende Stimmen abzugeben, während er in Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten den Vorsitz führt.

"Es sollte folgen, dass etwas Ähnliches passieren würde, wenn der VP angeklagt würde." Was meinst du mit "etwas ähnliches"? Der Oberste Richter präsidiert nur über Amtsenthebungen des Präsidenten; Wer würde also ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen VP leiten? Und wer (wenn überhaupt) hätte eine entscheidende Abstimmung?
Es ist zweifelhaft, ob Senatoren angeklagt werden können. 1799 wurde Blount angeklagt, aber der Senat weigerte sich, den Prozess anzuhören. Stattdessen stimmten sie dafür, Blount aus dem Senat auszuschließen.
@ user102008 Als würde jemand anderes als der VP den Prozess leiten und die entscheidende Abstimmung vornehmen
@JamesK Sie können keinen einzelnen Fall aus dem Jahr 1799 verwenden, um eine solche allgemeine Aussage zu treffen. Es ist nicht so, dass das oft vorkommt.
@JamesK Blount war bereits aus dem Amt, als der Senat die Gelegenheit hatte, den Prozess zu hören. Sie glaubten nicht, jemanden verurteilen zu können, der bereits aus dem Amt ausgeschieden war.
Es ist zweifelhaft, ob Senatoren angeklagt werden können. Im Fall Blount lehnten sie die Idee ab, dass das Repräsentantenhaus das Recht hat, Senatoren anzuklagen. Nur der Senat kann die Qualifikation seiner Mitglieder beurteilen. Ebenso wird der Repräsentant nicht angeklagt, aber das Repräsentantenhaus kann ihn ohne Gerichtsverfahren des Senats ausschließen. Aber Blount ist lange her und es ist nicht wieder aufgetaucht, also denke ich, dass "zweifelhaft" das richtige Wort ist. Wenn das Haus einen amtierenden Senator anklagen würde, halte ich es für wahrscheinlich, dass viele Senatoren das für eine inakzeptable Einmischung halten würden: Jede Kammer kümmert sich um ihre eigenen Regeln.
@JamesK Um fair zu sein, das letzte Mal, dass sie tatsächlich einen Senator ausgewiesen haben, war 1862 und 14 der 15 Senatoren, die jemals ausgewiesen wurden, geschahen alle wegen des Bürgerkriegs. 18 weitere Versuche wurden unternommen, die nicht erfolgreich waren, und nur 9 wurden jemals zensiert.

Die Verfassung sagt nicht, dass der Vizepräsident befugt ist, eine Stimme abzugeben, wenn der Senat gleich geteilt ist, sie verbietet es dem Vizepräsidenten vielmehr, in einem ungleich geteilten (oder ungeteilten) Senat eine Stimme abzugeben:

Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten [] hat keine Stimme, es sei denn, [der Senat] ist zu gleichen Teilen geteilt. Art.1, S.3, C.40.

Jede Senatsregel, die darauf abzielt, dem Vizepräsidenten sein begrenztes Stimmrecht zu entziehen, wäre somit gemäß (dem Text der) Verfassung gültig. Wie bereits in anderen Antworten erwähnt, gibt es eine solche Regel im Fall von Amtsenthebungsverfahren, und Sie können sich darauf beziehen, um die genaue Referenz zu erhalten.


Abgesehen von der Frage der entscheidenden Abstimmung, was die Macht des Vizepräsidenten betrifft, den Vorsitz über ihr eigenes Amtsenthebungsverfahren zu führen, ist die Frage jedoch komplizierter. Grundsätzlich und außer im Falle des Amtsenthebungsverfahrens eines amtierenden Präsidenten:

  • Der Text der Verfassung impliziert wohl die verfassungsmäßige Befugnis eines Vizepräsidenten, den Vorsitz im Senat zu führen (d. h., wenn die Rolle des Präsidenten eines Gremiums so interpretiert wird, dass die Befugnis zum Vorsitz in diesem Gremium impliziert wird).
  • Die Absicht der Verfasser der Verfassung beinhaltete diese Macht als einer der Vizepräsidenten (siehe ganz am Ende dieser Antwort ).

Die Frage, welche Körperschaft oder Körperschaft, falls vorhanden, befugt ist, (1) die Verfassung auszulegen und anzugeben, ob sie diese Befugnis tatsächlich beinhaltet oder nicht, und (2) eine angebliche Behinderung dieser Befugnis im Namen der Verfassung zu schlichten Regeln des Senats, ist komplizierter.

Denn der Senat hat eine sehr große Autonomie und Unabhängigkeit bei der Festlegung und Durchsetzung seiner eigenen Regeln. Gemäß diesem Kommentar und unter der Annahme, dass eine solche Befugnis für den Vizepräsidenten als in die Verfassung aufgenommen anerkannt würde, könnten die Gerichte und die Justiz jedoch gegen die Anwendung der Senatsregel und zu Gunsten entscheiden eines Vizepräsidenten, der fordert, sein eigenes Amtsenthebungsverfahren zu leiten.

Aber selbst in diesem Fall hätten sie nicht unbedingt die Macht, eine (entscheidende) Stimme abzugeben.

All dies ist irrelevant. Amtsenthebungsverfahren im Senat erfordern 60 Stimmen. Ein 50:50-Votum, also das Verfassungsmandat von 60 Stimmen, scheitert automatisch und die Person wird freigesprochen. Es wäre nicht nötig, ein Unentschieden zu brechen, da ein Unentschieden nicht 60 Stimmen sind.

Für eine Verurteilung ist eine Abstimmung von „zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder“ erforderlich. Wenn alle 100 Senatoren anwesend sind, liegt die Schwelle bei 67, nicht bei 60. Aber wie bereits an anderer Stelle erwähnt, kann der Vizepräsident bei anderen Abstimmungen, die während eines Amtsenthebungsverfahrens stattfinden könnten, die Stimmengleichheit unterbrechen, beispielsweise bei Verfahrensfragen.
Gleichzeitig ist es bei Verfahrensfragen, bei denen es um Stimmengleichheit geht, unwahrscheinlich, dass eine 2/3-Stimme für eine Verurteilung erreicht werden kann, sodass die Frage wahrscheinlich strittig ist.
@phoog Können Verfahrensfragen Filibustered werden? Wenn dies der Fall ist, benötigen sie effektiv 60 Stimmen, sodass kein Tie-Breaker erforderlich ist.
@DonHosek Trumps zweites Amtsenthebungsverfahren widerspricht Ihnen: Einige republikanische Senatoren stimmten dagegen, dem Senat ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen ehemaligen Präsidenten zu gestatten, doch nachdem diese Verfahrensabstimmung bestanden worden war, stimmten sie schließlich für eine Verurteilung. Man kann sich eine Welt vorstellen, in der solche Senatoren 18 Stimmen oder mehr aufholen und einen Verfahrensantrag scheitern lassen (ohne den Prozess abzubrechen) und dann dazu führen, dass der Angeklagte für schuldig befunden wird.