Ich verstehe aus dem Sefer HaChinuch, Mizwa 410, dass eine Person, die versehentlich tötet, eine Mizwa hat, in eine Zufluchtsstadt zu gehen. Ich würde gerne wissen, ob diese Person die Zufluchtsstadt verlassen darf, sollte sie sich dafür entscheiden? Das heißt, gibt es eine Mizwa, in der Zufluchtsstadt zu bleiben, oder ist es nur eine gute Idee, dort zu bleiben, weil das Verlassen es dem Bluträcher ermöglichen würde, sie zu töten?
Basierend auf der Maharsha in Makos 10b, die hier http://dafyomi.co.il/makos/insites/ma-dt-010.htm zu sehen ist , ist es eine Mizwa, in der Stadt zu bleiben.
Doppelte AA
msh210
sabbahillel
esra
Robert Kolumbien
Schalom