Gilt der Ausschluss von Kapitalgewinnen am Hauptwohnsitz für unwiderrufliche Trusts?

Ich gehe davon aus, dass bei einem widerruflichen Trust der Kapitalertragssteuerausschluss (250.000 USD Gewinn) für meinen Hauptwohnsitz weiterhin gilt. Gilt diese Steuerbefreiung, wenn ich mein Haus einem unwiderruflichen Trust übergebe?

Wenn ich dieses Haus an eine der beiden Treuhandarten übertrage, was ist die Kostenbasis, meine ursprüngliche Kostenbasis oder der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der Übertragung? Ich möchte das Haus übertragen, wenn ich dabei bin, meine Gewinngrenze von 250.000 $ zu erreichen. Wenn es meine ursprüngliche Kostenbasis ist, könnte ich das Haus stattdessen an einen Trust verkaufen?

Bearbeiten : Ich habe Vermögenswerte, die ich ungefähr zu gleichen Teilen in ein widerrufliches Vertrauen (für Erben) und ein unwiderrufliches Vertrauen (für wohltätige Zwecke) aufteilen werde. Ich habe noch viel Zeit bis zur Pensionierung, daher besteht keine Dringlichkeit, das Vermögen aufzuteilen, aber ich habe das Gefühl, dass eine Vorausplanung eine maximale Steuereffizienz ermöglicht.

Gibt es einen anderen Grund als den Kapitalertragsteuerwinkel, Ihren Hauptwohnsitz auf einen unwiderruflichen Trust zu übertragen? Wenn Sie noch eine Hypothek auf die Immobilie haben, muss diese wahrscheinlich refinanziert oder abbezahlt werden. Außerdem verlieren Sie die Befreiung des Gehöfts von den Grundsteuern, die viele Staaten zulassen, den Hypothekenzinsabzug, den Grundsteuerabzug usw. in Anhang A, und so nein. Die Kapitalgewinne sind immer noch hypothetisch und ich denke, dass dies ein Paradebeispiel dafür ist, wo der Steuerschwanz mit dem gesunden Menschenverstand wedelt.
@DilipSarwate Ich bin in einem Staat mit niedriger Grundsteuer. Ich nähere mich bereits 250.000 Dollar Gewinn und habe keine Hypothek. Es gibt keinen Freistellungsanspruch. Ich könnte auch einfach in ein größeres Haus tauschen, wenn ich die Steuern vermeiden möchte. Wahrscheinlich werde ich es früher oder später einem Trust anvertrauen, und ich versuche wirklich herauszufinden, ob früher oder später besser ist.

Antworten (1)

Wenn Sie der lebende Vertrauensstifter sind, gelten Sie als steuerpflichtiger Eigentümer des Hauses, und Sie haben Anspruch auf die 250/500-Befreiung, solange es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt.

Dies nennt man Eigentumsvorfälle .