(US) 14 CFR 91.123 (b) besagt:
Außer im Notfall darf niemand ein Luftfahrzeug entgegen einer ATC-Anweisung in einem Bereich betreiben, in dem Flugverkehrskontrolle ausgeübt wird .
FAR 91.123(b) wurde aus einem bestimmten Grund geschrieben und wurde wahrscheinlich schon einmal verletzt (absichtlich oder aus Versehen).
Die Frage konkret:
Unterliegt ein Pilot, der ATC VFR-Dienste erhält (z. B. Verkehrshinweise/Flugverfolgung), 91.123 (b), wenn er im Luftraum der Klasse G (unkontrolliert) operiert, oder gilt diese Vorschrift nur im kontrollierten Luftraum? (unter Berücksichtigung des Wortlauts der Vorschrift [im einschlägigen Teil]: in einem Bereich, in dem die Flugsicherung ausgeübt wird
In der Klasse G unterstehen Sie nicht der Flugsicherung und erhalten daher keine Anweisungen . Möglicherweise erhalten Sie einen Flugverkehrsinformationsdienst , der Sie mit Ratschlägen versorgt .
Hinweise fallen nicht unter 91.123, und daher gilt 91.123 im Luftraum der Klasse G nicht.
Kenn Sebesta
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Michael Halle
757toga
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