Ist ein "Hauptwohnsitz" die Immobilie oder die Struktur selbst für Zwecke der Grunderwerbssteuer?

Wenn ich ein neues Haus auf einem Grundstück baue, qualifiziert sich das dann für den Kapitalertragsausschluss beim Verkauf des Hauptwohnsitzes?

Sagen wir zum Beispiel, ich kaufe entweder ein leeres Stück Land oder eines mit einem Haus und ich reiße das Haus ab und es kostet mich 300.000 Dollar. Ich wohne dann in einem Wohnwagen auf dem Grundstück und gebe das Grundstück als meinen Hauptwohnsitz an. Ich baue ein neues Haus und es kostet mich 250.000 Dollar an Ausgaben, um das Haus zu bauen, und es dauert ein Jahr, das Haus zu bauen. Ich wohne dann ein Jahr in dem Haus, bis ich insgesamt 2 Jahre auf dem Grundstück gelebt habe. Dann verkaufe ich das Haus für 700.000 $ und beanspruche 250.000 $ an Kapitalverbesserungskosten. Kann ich dann den verbleibenden Gewinn in Höhe von 150.000 USD unter dem Ausschluss des Hauptwohnsitzes ausschließen?

Bei Fragen zu Steuern ist die Angabe des Landes erforderlich.
Basierend auf der Frage von OP zu 401 (k) habe ich ein US-Tag hinzugefügt. Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum dies dazu führt, dass Stimmen geschlossen werden.

Antworten (2)

Ja, wenn Sie 2 Jahre dort leben, sind bis zu 250.000 USD von der Kapitalertragssteuer befreit. Und Sie können die Kapitalverbesserungskosten zur Kostenbasis der Immobilie hinzufügen. Siehe den Link unten für ein fast exaktes Beispiel.

https://www.houselogic.com/finances-taxes/taxes/tax-breaks-capital-improvements-your-home/

Vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen (z. B. die maximale Dauer, für die ein „Hauptwohnsitz“ im Bau sein kann, ohne physisch darin zu leben), kann ein im Bau befindliches Haus ab dem Zeitpunkt, an dem Sie mit dem Bau beginnen, ein Hauptwohnsitz (für US-Steuerzwecke) sein bis das Haus bezugsfertig ist, auch wenn Sie während der Bauphase nicht physisch auf dem Grundstück wohnen.

Laut IRS-Veröffentlichung 936 „Home Mortgage Interest Deduction“:

Sie können ein im Bau befindliches Eigenheim für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten als qualifiziertes Eigenheim behandeln, jedoch nur, wenn es zu dem Zeitpunkt, zu dem es bezugsfertig ist, Ihr qualifiziertes Eigenheim wird. Die 24-monatige Frist kann jederzeit am oder nach dem Tag des Baubeginns beginnen.