Kann ein F1-Student als Nichtansässiger eine gemeinsame Steuererklärung mit der Ehefrau eines US-Bürgers einreichen?

Mein Einkommen durch CPT als F1-Student für 2012 betrug 50.000 USD, von denen ich 300 USD an staatlichen und bundesstaatlichen Steuern bezahlt habe, da ich von Januar bis März 2012 Teilzeitangestellter eines Unternehmens war (Einkommen ~ 13.000 USD).

Ich habe dann ab März 2012 als Auftragnehmer für sie gearbeitet und bin für dieses Einkommen steuerpflichtig (ca. 40.000 USD). Meine Frau, eine US-Bürgerin, hatte 2012 absolut kein Bruttoeinkommen.

Um mir den Papierkram zu ersparen, werde ich meinen 1040 bis zum 31.01.2013 einreichen, damit ich in der Zwischenzeit keinen 1040-ES abgeben muss.

Meine Absichten sind:

  1. ... als Nichtansässiger einzureichen, da ich dadurch zwei Vorteile habe:

    • Ich muss FICA überhaupt nicht für mein gesamtes Einkommen bezahlen
    • Ich kann das zwischen Indien und den USA geltende Steuerabkommen nutzen, das es mir ermöglicht, einen einzigen Standardabzug geltend zu machen
  2. ... gemeinsam einzureichen, da ich davon ausgehe, dass ich auch ihren Standardabzug steuerlich geltend machen kann.

1 und 2 möglicherweise widersprüchlich sind und dieses „doppelte Eintauchen“ möglicherweise nicht etwas ist, das der IRS formell unterhält, und es kann Klauseln im IRS-Code geben, die solche Aktivitäten ausdrücklich ausschließen.

Wenn ich zusammen mit meiner Frau einen Antrag stellen würde, müsste ich mich vielleicht dafür entscheiden, zuerst als Einwohner behandelt zu werden (und daher FICA für alle bisherigen Einnahmen zahlen müssen?)

Daher lauten meine Fragen:

  • Kann ich als Nichtansässiger gemeinsam einen Antrag stellen (daher zwei Standardabzüge erhalten) (daher keine FICA-Zahlung für 2012 erforderlich)

  • Wären die gemeinsamen Einreichungsregeln für Steuererklärungen auf Bundes- und Landesebene (Kalifornien) „anders“?

Antworten (3)

  • Ich muss FICA überhaupt nicht für mein gesamtes Einkommen bezahlen

Falsch. Die FICA-Befreiung für F1 ist zeitlich begrenzt. Überprüfen Sie, ob Sie sich noch innerhalb dieses Zeitraums befinden. Ähnlich verhält es sich mit dem Aufenthaltsausschluss.

  • Ich kann das zwischen Indien und den USA geltende Steuerabkommen nutzen, das es mir ermöglicht, einen einzigen Standardabzug geltend zu machen

Wieder falsch. Sie können keinen einheitlichen Standardabzug verwenden, Sie sind nicht ledig.

... gemeinsam einzureichen, da ich davon ausgehe, dass ich auch ihren Standardabzug steuerlich geltend machen kann.

Diesen Teil habe ich nicht verstanden. Wirst du zweimal einreichen - einmal als NR-Single und einmal als US MFJ???

1 und 2 möglicherweise widersprüchlich sind und dieses „doppelte Eintauchen“ möglicherweise nicht etwas ist, das der IRS formell unterhält, und es kann Klauseln im IRS-Code geben, die solche Aktivitäten ausdrücklich ausschließen.

Sie wetten.

Wenn ich zusammen mit meiner Frau einen Antrag stellen würde, müsste ich mich vielleicht dafür entscheiden, zuerst als Einwohner behandelt zu werden (und daher FICA für alle bisherigen Einnahmen zahlen müssen?)

Sie reichen beide entweder MFS oder MFJ ein. Wenn Sie MFS einreichen, können Sie NR sein (wenn Ihr Einwanderungsstatus dies zulässt). Wenn Sie MFJ einreichen, haben Sie sich durch bloße Einreichung dafür entschieden, als Einwohner behandelt zu werden (wenn dies in Ihrem Fall überhaupt eine Wahl ist). Sie reichen dann alles als Einwohner ein und können keine Vertragsansprüche geltend machen (es sei denn, bestimmte Ansprüche sind für Einwohner zulässig).

Kann ich als Nichtansässiger gemeinsam einen Antrag stellen (daher zwei Standardabzüge erhalten) (daher keine FICA-Zahlung für 2012 erforderlich)

NEIN.

Wären die gemeinsamen Einreichungsregeln für Steuererklärungen auf Bundes- und Landesebene (Kalifornien) „anders“?

Die Aufenthaltsregeln sind für Bundes- und Landesrückgaben unterschiedlich. Sie sind höchstwahrscheinlich Einwohner Kaliforniens und reichen eine Steuererklärung für Einwohner ein, unabhängig von Ihrem Einwanderungsstatus oder dessen Fehlen.

Inhaber eines F-1-Studentenvisums sind in der Regel in den ersten 5 Jahren von der Zahlung von FICA-Steuern befreit. Es handelt sich um eine Pauschalbefreiung mit der einzigen Bedingung, dass die Person für Steuerzwecke nicht ansässig ist. Ich bin im Dezember 2011 hier angekommen, also bin ich "sicher". Mit "einzelner Standardabzug" meinte ich "einen" Standardabzug von ~ $ 5.000. Wenn ich MFJ mache, muss ich FICA bezahlen?
Dies ist das erste Mal, dass ich eine Steuererklärung einreiche. Die Ehefrau hat immer Familien-CPA verwendet und kennt die Details nicht (ihr Einkommen war sowieso 0 und wurde als unterhaltsberechtigt geltend gemacht). Wer reicht MFJ ein – ich oder meine Frau? In welchem ​​Fall müssen wir FICA nicht bezahlen?
@sekharan "Es ist eine pauschale Ausnahme, wobei die einzige Voraussetzung darin besteht, dass die Person für Steuerzwecke nicht ansässig ist" - Sie scheinen Ihre eigene Frage beantwortet zu haben. "einfacher Regelabzug" - ja. Das kannst du nicht ertragen, du bist kein Single. Standardabzüge gelten nicht pro Person, es gibt unterschiedliche Abzüge für Verheiratete und für Alleinstehende. "Wenn ich MFJ mache, muss ich FICA bezahlen?" - Ja. "Ihr Einkommen war sowieso 0 und wurde als unterhaltsberechtigt geltend gemacht" - Sie sollten mit einem Steuerberater sprechen. Sie hat jetzt ein Einkommen. „Wer reicht MFJ ein – ich oder meine Frau“ – FJ bedeutet „gemeinsam einreichen“. dh: zusammen.
Wie hat sie ein Einkommen, wenn sie keine Arbeit hat? Ist das etwas Spezifisches für das IRS? Sie wird von allen Finanzinstituten, mit denen wir bisher zusammengearbeitet haben, sehr stark als "Person ohne Einkommen" angesehen - sie konnte keine Wohnung für uns mieten, da sie kein Einkommen hatte (und ich habe keine Kreditgeschichte, obwohl ich Einkommen habe ). Wie auch immer, für diese Frage denke ich, dass es für mich besser ist, den Bundesantrag als verheiratet einzureichen, aber als ledig und nicht ansässig einzureichen (da ich sonst 15% an die FICA zahlen muss!)
@sekharan sie hat ein Einkommen, weil sie mit dir verheiratet ist. Wie gesagt - Kalifornien ist ein Gemeinschaftsstaat. Wenn Sie nicht wissen, wie es funktioniert, lassen Sie sich bei den Steuern besser von einem Fachmann helfen. Sie können sich nicht als Single melden, Sie würden damit das Gesetz brechen. Du bist verheiratet. Sie können entweder als MFS oder MFJ einreichen, keine andere Option. Wenn Sie als NR einreichen, müssen Sie auf Ihrem 1040NR das Kontrollkästchen Nr. 5 für Ihren Anmeldestatus auswählen.
@sekharan, wenn es nicht klar war, hat sie Einkünfte für Bundessteuerzwecke , nicht nur für den Staat. IRS richtet sich nach den staatlichen Gesetzen für die Zuweisung von Einkommen. Verheiratete in Kalifornien und Verheiratete im benachbarten Oregon (kein Gemeinschaftseigentumsstaat) werden aufgrund der unterschiedlichen staatlichen Gesetze bei der Einkommenszuweisung vom IRS unterschiedlich behandelt.
Ich hätte gerne Ihr Feedback dazu: money.stackexchange.com/questions/19035/…

Es folgt die IRS-Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin für Steuerzwecke 2008 ein ansässiger Ausländer. Meine Frau ist für 2008 ein nicht ansässiger Ausländer (F1-Visum). Wir haben uns entschieden, die gemeinsame Einreichung zu wählen und sie für Steuerzwecke als ansässige Ausländerin zu behandeln. Ihre FICA-Steuern wurden im Jahr 2008 nicht einbehalten. Als ich mir auf der IRS-Website die als Gebietsansässige behandelten nichtansässigen Ehepartner ansah, sah ich Folgendes: Wenn Sie diese Wahl treffen, werden Sie und Ihr Ehepartner für das gesamte Steuerjahr als Gebietsansässige behandelt Zweck Ihrer individuellen Einkommensteuererklärung auf Bundesebene und zum Zwecke der Einbehaltung der US-Bundeseinkommensteuer von Ihrem Lohn. Für die Zwecke des Quellensteuerabzugs nach Kapitel 3 können Sie jedoch weiterhin als gebietsfremder Ausländer behandelt werden. Siehe Steuereinbehalt für nichtansässige Ausländer und ausländische Unternehmen (Kapitel 3 des IRC) in Quellensteuerarten. Zusätzlich, Sie können immer noch als gebietsfremder Ausländer behandelt werden, um Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einzubehalten. Meine Frage ist, gehe ich richtig in der Annahme, dass wir uns keine Sorgen um die FICA-Steuern machen müssen, die ihr 2008 nicht einbehalten wurden? Gibt es auch etwas, was wir jetzt tun müssen, wie dem Arbeitgeber zu melden, dass es von nun an einbehalten werden muss, da wir diese Entscheidung getroffen haben, sie steuerlich als ansässige Ausländerin zu behandeln? Vielen Dank. möchten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass es von nun an einbehalten werden muss, da wir diese Entscheidung getroffen haben, sie steuerlich als ansässige Ausländerin zu behandeln? Vielen Dank. möchten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass es von nun an einbehalten werden muss, da wir diese Entscheidung getroffen haben, sie steuerlich als ansässige Ausländerin zu behandeln? Vielen Dank.

Die Antwort auf Ihre Frage lautet: Hallo. Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. März 2009. Wir entschuldigen uns für die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage. Sie haben Fragen zur Einbehaltung von US-amerikanischen Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern vom Gehalt Ihres Ehepartners.

Sie haben nicht genügend Informationen bereitgestellt, um Ihre Frage richtig zu beantworten. Wir fassen die von Ihnen bereitgestellten Informationen zusammen. 1. Sie sind seit 2008 ein in den USA ansässiger Ausländer. 2. Ihr Ehepartner ist seit 2008 ein nicht in den USA ansässiger Ausländer (Ihr Ehepartner hat ein F-1-Studentenvisum). Der Lohn Ihres Ehepartners für die Arbeit in den USA unterliegt für 2008 nicht der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer 2008. Sie und Ihr Ehepartner werden zum Zweck Ihrer Bundeseinkommensteuererklärung und zum Zweck der Einbehaltung der US-Bundeseinkommensteuer von Ihrem Lohn für Ihr gesamtes Steuerjahr als Einwohner behandelt. Sie und Ihr Ehepartner werden die Wahl für ein späteres Steuerjahr nicht aussetzen oder beenden.

Wir müssen wissen, ob Ihr Ehepartner ein F-1-Student sein wird, der 2009 vom Präsenztest befreit ist, oder ob Ihr Ehepartner zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2009 eine Green Card haben wird Anwesenheitstest für 2009 oder wenn Ihr Ehepartner zu keinem Zeitpunkt im Jahr 2009 über eine Green Card verfügt, kann Ihr Ehepartner immer noch als gebietsfremder Ausländer behandelt werden, um Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einzubehalten.

Ein gebietsfremder Ausländer, der sich vorübergehend mit einem F-1-Visum in den USA aufhält, unterliegt keinen Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern auf die Bezahlung von Dienstleistungen, die zur Erfüllung des Zwecks erbracht werden, für den der Ausländer in die Vereinigten Staaten aufgenommen wurde. Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern sollten auf diesen Betrag nicht einbehalten oder gezahlt werden. Diese Befreiung von Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern gilt auch für Beschäftigungen, die im Rahmen des Lehrplanpraktikums und des optionalen Praktikums auf oder außerhalb des Campus von ausländischen Studenten mit F-1-Status durchgeführt werden, solange die Beschäftigung von der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde genehmigt wurde. Wenn ein Ausländer jedoch als ansässiger Ausländer betrachtet wird, unterliegt dieser Lohn der Sozialversicherung und den Medicare-Steuern, obwohl der Ausländer immer noch den Nichteinwanderungsstatus hat. Jeder Schüler, der an einer Schule eingeschrieben ist und regelmäßig den Unterricht besucht, kann von der Sozialversicherung und den Medicare-Steuern für die Bezahlung von Dienstleistungen, die für diese Schule erbracht werden, befreit werden. Die Wahl, eine gemeinsame Erklärung mit einem in den USA ansässigen ausländischen Ehepartner einzureichen, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Haftung des nicht in den USA ansässigen ausländischen Ehepartners für Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern, wenn der nicht in den USA ansässige ausländische Ehepartner ein F-1-Student ist, der von der Zählung der Anwesenheitstage in befreit ist die USA in Richtung des substanziellen Präsenztests im Jahr 2009.

Gemäß den Vorschriften zum „Substanz-Test“ gilt Ihr Ehepartner für Steuerzwecke als in den USA ansässiger Ausländer, wenn Ihr Ehepartner sich mindestens an: 1. 31 Tagen im Jahr 2009 und 2. 183 Tagen im 3 -Jahreszeitraum, der 2009, 2008 und 2007 umfasst, wobei gezählt wird: a. Alle Tage, an denen Ihr Ehepartner im Jahr 2009 anwesend ist, und b. 1/3 der Tage, an denen Ihr Ehepartner im Jahr 2008 anwesend ist, und c. 1/6 der Tage, an denen Ihr Ehepartner im Jahr 2006 anwesend ist. Ihr Ehepartner zählt jedoch nicht die Tage der Anwesenheit in den USA während des Steuerjahres, in dem Ihr Ehepartner eine steuerbefreite Person ist. Der Begriff „befreite natürliche Person“ bezieht sich nicht auf eine Person, die von der US-Steuer befreit ist. Eine ausgenommene Person ist eine Person, die davon befreit ist, die Tage der Anwesenheit in den USA auf den Test der wesentlichen Anwesenheit zu zählen. Es gibt mehrere Kategorien von befreiten Personen. Einer von ihnen ist ein Student, der sich vorübergehend mit einem F-1-Visum in den Vereinigten Staaten aufhält und die Anforderungen des Visums im Wesentlichen erfüllt. Der Student ist für 5 Kalenderjahre eine befreite Person.

Wenn Ihr Ehepartner zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 2009 eine Green Card besitzt, ist Ihr Ehepartner während dieser Zeit ein in den USA ansässiger Ausländer gemäß dem Green Card-Test und das Gehalt Ihres Ehepartners unterliegt der Sozialversicherung und den Medicare-Steuern.

Vielen Dank, dass Sie unseren Service nutzen.

Dies scheint die richtige Antwort zu sein. Die Entscheidung, bei der gemeinsamen Einreichung als ansässiger Ausländer für Bundeseinkommensteuerzwecke behandelt zu werden, unterscheidet sich davon, für Steuerzwecke ein ansässiger Ausländer zu werden. Mein CPA hat mir gesagt, dass ich keine FICA-Steuern zahlen muss, es sei denn, ich bestehe den Green Card-Test oder den Substantial Presence-Test.

Wie Sie vielleicht anhand des Formulars für Nichtansässige bemerkt haben, können Sie, wenn Sie als Nichtansässige einreichen, nicht gemeinsam einreichen (es sei denn, Sie kommen aus bestimmten Ländern wie Kanada, Mexiko, Südkorea). Um gemeinsam einzureichen, müssen daher beide Personen Einwohner sein; aber ja, Sie haben die Wahl, als Einwohner behandelt zu werden , um gemeinsam mit Ihrem dort ansässigen Ehepartner einen Antrag zu stellen. In diesem Fall würden Sie also als Einwohner behandelt.

Ich muss FICA überhaupt nicht für mein gesamtes Einkommen bezahlen

Laut dem oben verlinkten Artikel sollte es für Sie keinen Unterschied machen: "Außerdem können Sie immer noch als gebietsfremder Ausländer behandelt werden, um Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einzubehalten."

Ich kann das zwischen Indien und den USA geltende Steuerabkommen nutzen, das es mir ermöglicht, einen einzigen Standardabzug geltend zu machen

Was ist der Punkt? Als Einwohner haben Sie bereits einen Regelabsetzbetrag (in diesem Fall wäre es für Sie beide der Regelabsetzbetrag bei Eheschließung).

Aha! gute Antwort. So kann ich mich als Einwohner anmelden und trotzdem als nichtansässiger Ausländer behandelt werden, um Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einzubehalten - GENAU das, was ich wollte. Aber wer macht die Steuererklärung? nur ich? Nur Frau? beide in gleicher Form? Das ist so verwirrend
Das ist falsch. „Im Allgemeinen haben gebietsansässige Ausländer die gleiche Haftung für Sozialversicherungs-/Medicare-Steuern wie US-Bürger.“ Quelle: irs.gov/Individuals/International-Taxpayers/… . Wenn Sie als Einwohner behandelt werden, werden Sie für alles als Einwohner behandelt. Über Studenten sagen sie Folgendes: „Die Befreiung gilt nicht für F-1-, J-1-, M-1- oder Q-1/Q-2-Nichteinwanderer, die ansässige Ausländer werden.“ Ausdrücklich. Gleicher Artikel.
@sekharan Sie müssen lernen, dass das, was zu gut klingt, um wahr zu sein, tatsächlich zu gut ist, um wahr zu sein. Das wollten Sie, aber das Gesetz sagt das nicht. Wer einreicht - Sie müssen beide einreichen. Sie müssen entscheiden, wie, und Ihr Steuerberater kann Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob es besser ist, als MFS für Sie beide oder als MFJ als Resident einzureichen. Denken Sie daran, dass Kalifornien ein Gemeinschaftseigentumsstaat ist, daher ist Ihre Annahme, dass Ihre Frau kein Einkommen hat, falsch. Sie hat ein Einkommen.
@littleadv, danke, dass du das mit einem feinen Zahnkamm durchgegangen bist. Wie ich sehe, kennen Sie die CA-Gesetze sehr gut, also müssen wir wohl beide staatliche Steuern einreichen. Es scheint jedoch am besten zu sein, wenn ich verheiratet, aber ledig und nicht ansässig bin (da ich sonst 15% an die FICA zahlen muss).
@sekharan Sie sollten beide Wege vorbereitet haben und den für Sie vorteilhaftesten auswählen. Denken Sie daran, dass bei einem Aufenthalt in den USA die Vorteile umso früher greifen, je mehr Credits Sie bei SSA haben.
@littleadv: Er ist jedoch nicht wirklich ein Bewohner, sondern wird nur als Bewohner "behandelt". Wenn Sie sich die Zeile ansehen, die ich zitiert habe: "Außerdem können Sie immer noch als nichtansässiger Ausländer behandelt werden, um Sozialversicherungs- und Medicare-Steuern einzubehalten." Die einzige Möglichkeit, dass es überhaupt eine Bedeutung hat, besteht darin, dass es etwas anderes gibt , als nichtansässiger Ausländer für die FICA behandelt zu werden. Aber der einzige Unterschied ist genau die Ausnahme, wenn Sie F-1/J-1/usw. sind. Sie sagen, es gibt keine Ausnahme, weil sie "als Einwohner behandelt werden", aber das würde dem Zitat widersprechen und es auch bedeutungslos machen.
Dieses Zitat bezieht sich nicht auf F1/J1-Personen, es bezieht sich auf ausländische Staatsbürger, die mit US-Ehepartnern im Ausland leben und sich entscheiden, MFJ einzureichen. Ein solcher Ausländer müsste beispielsweise keine SE-Steuern auf seinen Zeitplan C zahlen, obwohl er MFJ als Einwohner einreicht. Wie Sie aus dem von mir bereitgestellten Zitat ersehen können (zu dem Sie der von Ihnen zitierte Artikel führt), sind Studenten ausdrücklich nicht befreit, wenn sie steuerlich als Einwohner behandelt werden.
@littleadv: Ich habe Ihren Rat befolgt und die Zahlen für beide Szenarien durchgespielt, aber ich bin nicht sehr zuversichtlich, da dies mein erstes Mal ist, also habe ich meinen Prozess als Fragen zur Klärung gepostet