Kann ich trotzdem Beiträge zu meiner traditionellen IRA abziehen?

Ich habe von Januar 2012 bis Oktober 2012 als Berater bei W2 gearbeitet. Meine Firma hat keine 401k angeboten. Im November 2012 bekam ich einen Vollzeitjob und das neue Unternehmen bot mir einen 401K an und schrieb mich in den Plan ein.

Da mir die meiste Zeit des Jahres keine 401.000 angeboten wurden, habe ich meine traditionelle IRA ausgeschöpft, bevor ich zu dem neuen Unternehmen kam.

Das Unternehmen, dem ich im November 2012 beigetreten bin, hat die standardmäßigen 2 % in meine 401.000 gesetzt, die in meinem W2 als 300 $ kamen.

Meine Frage ist: Kann ich meinen traditionellen IRA-Beitrag trotzdem abziehen?

Antworten (1)

Es hängt davon ab, ob.

Für 2012 ist der Auslaufbereich für den Abzug eines IRA-Beitrags, wenn Sie von einem Rentenplan bei der Arbeit abgedeckt sind, wie folgt:

  • Für Einzelanmelder: 58.000 bis 68.000 US-Dollar
  • Für Haushaltsvorstände: 58.000 bis 68.000 US-Dollar
  • Für Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 92.000 bis 112.000 US-Dollar
  • Für Ehepaare, die getrennt einreichen: 0 bis 10.000 US-Dollar

Leider ist "gedeckt" nicht durch eine Mindestzeit qualifiziert.

Es ist durch kein Minimum qualifiziert, da Sie technisch gesehen die gesamten 17000 $ in Ihren 401.000 in einer Pauschale einzahlen können, solange Sie so viel verdient haben. Das OP kann jedoch entweder den überschüssigen IRA-Beitrag zurückziehen oder als nicht abzugsfähig belassen oder in ROTH umwandeln.
@JoeTaxpayer: Beziehen Sie sich auf Bruttoeinkommen oder Nettoeinkommen?
Die IRA-Auslaufnummer sind das bereinigte Bruttoeinkommen
Danke. Ich habe etwas recherchiert und denke, ich muss den überschüssigen Beitrag entweder an ROTH ira verschieben oder zurückziehen. Ich ziehe es wahrscheinlich ab und lege es auf meinen Autokredit an.
@Asdfg: Ich würde empfehlen, dass Sie es in eine Roth IRA umwandeln.
Ein Beitrag zu einem Roth IRA ist auch für Personen mit hohem Einkommen nicht zulässig (obwohl die Grenzen höher sind). In Pub 590 heißt es: „Im Allgemeinen können Sie zu einer Roth IRA beitragen, wenn Sie eine steuerpflichtige Vergütung haben … und Ihr modifizierter AGI … weniger als (i) 183.000 US-Dollar für die gemeinsame Einreichung von Ehen oder eine qualifizierte Witwe (er), (ii) 125.000 US-Dollar beträgt für getrennte Anmeldungen als Alleinstehender, Haushaltsvorstand oder Verheiratete und Sie haben zu keinem Zeitpunkt des Jahres mit Ihrem Ehepartner zusammengelebt, (iii) 10.000 USD für getrennte Anmeldungen als Ehepartner und Sie haben zu irgendeinem Zeitpunkt während des Jahres mit Ihrem Ehepartner zusammengelebt neu charakterisieren.
@DilipSarwate: Richtig. Wenn sich der OP nicht für einen Beitrag zu einem Roth IRA qualifiziert, sollte er ihn stattdessen in einen Roth IRA umwandeln. (das ist die "Hintertür Roth IRA")
@ user102008 Ähm nicht ganz. Wenn sich der OP nicht für einen Beitrag zu einem Roth IRA qualifiziert, weil der MAGI zu hoch ist, ist er auch nicht berechtigt, einen abzugsfähigen traditionellen IRA-Beitrag zu leisten, da die Roth MAGI-Beschränkung auf einer höheren Ebene greift. Der bereits geleistete Beitrag müsste also als nicht abzugsfähiger traditioneller IRA-Beitrag neu charakterisiert und dann in einen Roth IRA umgewandelt werden, aber dies wirft Fragen auf, ob er andere traditionelle IRA-Konten hat, deren Wert sich darauf auswirkt, wie viel in einen Roth IRA umgewandelt wird und wie viel ist steuerpflichtig usw.
@DilipSarwate: Es gibt keine "Neucharakterisierung als nicht abzugsfähiger traditioneller IRA-Beitrag". Ein nicht abzugsfähiger traditioneller IRA-Beitrag ist einfach ein traditioneller IRA-Beitrag, den Sie nicht abziehen möchten. (Er konnte es sowieso nicht abziehen, oder wir würden diese Diskussion nicht führen; also ist es automatisch nicht abzugsfähig.) Ja, es würde Probleme geben, wenn er anderes abzugsfähiges traditionelles IRA-Geld hat.
Nun, das OP muss Formular 8606 zusammen mit Formular 1040 einreichen, um dieses Geld als nicht abzugsfähigen Beitrag zu seiner traditionellen IRA zu deklarieren, da die Depotbank einen IRA-Beitrag für 2012 auf Formular 5498 melden wird .