Können internationale und multilaterale Institutionen wie der IWF für Fehlverhalten bestraft werden?

Können internationale und multilaterale Institutionen wie der IWF für Fehlverhalten bestraft werden? Ich frage mich, ob das Völkerrecht Macht über Institutionen wie den IWF hat. Nehmen wir an, dass einige durchgesickerte Dokumente zeigen, dass der IWF die Entscheidung getroffen hat, die wirtschaftliche Situation eines Landes aufgrund von Geldinteressen zu verschlechtern. Gibt es in einer solchen Situation einen rechtlichen Rahmen, der es den geschädigten Ländern ermöglichen würde, eine finanzielle Entschädigung zu verlangen?

Sprechen Sie über den IWF als Ganzes oder über die Menschen, die die Taten begangen haben?
Denken Sie daran, dass „Völkerrecht“ in Wirklichkeit eine Reihe von Vereinbarungen zwischen souveränen Staaten ist. Es gibt keine Weltregierung, die das durchsetzt.

Antworten (1)

Können internationale und multilaterale Institutionen wie der IWF für Fehlverhalten bestraft werden?

Generell nein. Im Falle des IWF sieht das Abkommen "Immunität von jeder Form von Gerichtsverfahren" vor. Andere internationale Abkommen haben ähnliche Bestimmungen.

Satzung des Internationalen Währungsfonds , März 2020

Artikel IX: Status, Immunitäten und Privilegien

Abschnitt 3. Immunität von Gerichtsverfahren

Der Fonds, sein Vermögen und seine Vermögenswerte, wo immer sie sich befinden und von wem auch immer sie gehalten werden, genießen Immunität von jeder Form von Gerichtsverfahren, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich auf ihre Immunität für die Zwecke eines Verfahrens oder durch die Bedingungen eines Vertrags.

Die Immunität gilt allgemein auch für Offiziere und Angestellte.

Abschnitt 8. Immunitäten und Privilegien von leitenden Angestellten und Angestellten

Alle Gouverneure, Exekutivdirektoren, Stellvertreter, Mitglieder von Ausschüssen, gemäß Artikel XII, Abschnitt 3(j) ernannte Vertreter, Berater einer der vorgenannten Personen, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Fonds:

(i) sind in Bezug auf Handlungen, die sie in ihrer amtlichen Eigenschaft vornehmen, von Gerichtsverfahren befreit, es sei denn, der Fonds verzichtet auf diese Immunität;

(ii) die keine einheimischen Staatsangehörigen sind, sollen die gleichen Befreiungen von Einwanderungsbeschränkungen, Ausländerregistrierungsanforderungen und nationalen Dienstverpflichtungen und die gleichen Erleichterungen in Bezug auf Devisenbeschränkungen gewährt werden, die die Mitglieder den Vertretern, Beamten und Angestellten von vergleichbarem Rang gewähren anderer Mitglieder; Und

(iii) wird in Bezug auf Reiseerleichterungen die gleiche Behandlung gewährt, die von Mitgliedern Vertretern, Beamten und Angestellten vergleichbaren Ranges anderer Mitglieder gewährt wird.