Annehmen, dass:
Beginnt die „Uhr“ bei zwei Jahren neu, oder müsste Großbritannien doch im März 2019 aussteigen?
Und wenn die Uhr nicht von vorne beginnt, was ist, wenn Schritt 2 so lange dauert, dass es April ist, wenn wir zu Schritt 3 kommen?
Das würde wohl vor Gericht landen.
Unter der Annahme, dass der EuGH dem Generalanwalt zustimmt, muss die Entscheidung, eine Mitteilung nach Artikel 50 zu widerrufen, nach Treu und Glauben und nach ordnungsgemäßen verfassungsrechtlichen Verfahren erfolgen.
Das Urteil des EuGH spricht nicht von „Treu und Glauben“, sondern verlangt stattdessen den Widerruf
eindeutig und bedingungslos ist, d. h. dass der Zweck des Widerrufs darin besteht, die EU-Mitgliedschaft des betreffenden Mitgliedstaats unter unveränderten Bedingungen in Bezug auf seinen Status als Mitgliedstaat zu bestätigen, und dass der Widerruf das Austrittsverfahren beendet.
Ein Land, das die Meldung gemäß Artikel 50 nur als Verzögerungstaktik widerruft, handelt nicht in gutem Glauben, und der Widerruf ist nicht eindeutig, da er den Austrittsprozess nicht beendet. Der EuGH könnte entscheiden, dass es sich um einen „Stunt“ handelte und ihn nicht anerkennen. Auf der anderen Seite könnte es erlaubt sein, wenn ordnungsgemäße verfassungsrechtliche Verfahren befolgt werden. Man kann sich vorstellen, dass die EU27 eine Verzögerung von mehreren Monaten für ein zweites Referendum zulässt, insbesondere wenn sie glauben, dass dies zu einem Verbleib Großbritanniens in der EU führen wird.
In der von Ihnen geschilderten Situation des Widerrufs und der Wiederbelebung Monate später wäre dem klar, dass der Widerruf nicht dazu gedacht war, den Prozess zu beenden, sondern nur eine Verzögerungstaktik war, und es wäre dann Sache der EU27, ob dem Vereinigten Königreich weitere Verhandlungszeit einzuräumen oder einen kurzfristigen Austritt des Vereinigten Königreichs zu verlangen.
Wenn das Vereinigte Königreich und die meisten, aber nicht alle EU27 zustimmen, dass sie die zusätzliche Zeit brauchen, vielleicht . (Wenn alle EU27 zustimmen würden, gäbe es einfachere Möglichkeiten, die Verhandlungen auszuweiten.) Wenn es die britische Idee wäre, dem Wortlaut von Artikel 50 zu folgen und gleichzeitig den Geist zu brechen, würde ich sagen, nein .
Wenn also der einzige Grund für diesen Stunt darin besteht, zwei weitere Jahre interner britischer Blockade hinzubekommen, würde die EU27 Wege finden, ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen.
Im Moment warten wir immer noch auf eine endgültige, 100%ige Entscheidung, ob das Vereinigte Königreich seine Mitteilung nach Artikel 50 jederzeit zurückziehen kann. Dies ist bald fällig. Update: Wir warten nicht mehr, diese Entscheidung ist gefallen.
Politisch möchte die EU eine Situation vermeiden, in der das Vereinigte Königreich ohne Abkommen abreist (das schlechteste Ergebnis für alle, auch wenn einige im Vereinigten Königreich der Meinung sind, dass dies nicht der Fall ist). Wenn also am 28. März kein Abkommen unterzeichnet wird, muss das Vereinigte Königreich dies nicht tun verlassen. Sie haben eine Alternative, die meiner Meinung nach die meisten in Großbritannien für besser halten würden. Ich denke, die EU hat auch erklärt, dass eine Verlängerung des Zeitrahmens problemlos akzeptiert würde, sodass Großbritannien am 28. März sagen könnte, „geben Sie uns drei weitere Monate“.
Die einzig vernünftige Möglichkeit, sich von der Mitteilung nach Artikel 50 zurückzuziehen, besteht darin, dass sich das Vereinigte Königreich eine gute Zeit nimmt, um zu entscheiden, was es wirklich will und was wirklich erreichbar ist, und dann entweder in der EU bleibt oder eine zweite Mitteilung macht, aber dieses Mal bestens vorbereitet, mit einem Deal in der Hand, der sehr schnell angenommen werden kann. Und da der vorgeschlagene Deal eine „Übergangsfrist“ bis Ende 2020 enthält, wäre diese „Übergangsfrist“ wahrscheinlich nicht erforderlich, wobei das früheste realistische Datum für eine neue Kündigung etwa Ende 2019 und ein Austrittsdatum etwa Ende 2021 wäre .
Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil in der Rechtssache Wightman und andere (C-621/18) gefällt . Darin heißt es (meine Betonung):
Gemäß Artikel 50 EUV (…) kann dieser Mitgliedstaat (…) diese Notifizierung einseitig, eindeutig und bedingungslos durch eine an den Europäischen Rat gerichtete Mitteilung (…) widerrufen. Der Widerruf bezweckt die Bestätigung der EU-Mitgliedschaft des betreffenden Mitgliedstaats unter unveränderten Bedingungen in Bezug auf seinen Status als Mitgliedstaat und beendet das Austrittsverfahren .
Wenn das Vereinigte Königreich also seine Notifizierung widerruft, ist der Austrittsprozess vollständig beendet. Eine spätere Mitteilung, dass das Vereinigte Königreich (erneut) austreten will, könnte daher den alten Austrittsprozess nicht „wiederbeleben“, sondern würde einen neuen und eine neue zweijährige Verhandlungsperiode in Gang setzen.
Der Gerichtshof hat (im Gegensatz zu der zuvor von seinem Generalanwalt abgegebenen Meinung) keine Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit des Handelns des Mitgliedstaats nach Treu und Glauben geäußert.
Jetzt liegt ein Deal auf dem Tisch. Wenn das Vereinigte Königreich seine Mitteilung nach Artikel 50 widerruft und kurze Zeit später erneut eine Mitteilung nach Artikel 50 vorlegt: Was hindert die EU daran zu sagen: „Wir haben bereits eine Einigung ausgehandelt!“ und sich weigern, neu zu verhandeln?
Selbst wenn es dem Vereinigten Königreich gelingt, die Uhr neu zu starten, könnte sich die EU weigern, das bereits erzielte Abkommen zu öffnen.
Darüber hinaus könnte dies auch dazu führen, dass seitens der EU gesetzlich vorgeschrieben wird, die wiederholte Einreichung von Artikel-50-Meldungen auf eine bestimmte Mindestfrist zu beschränken, zB kann eine Artikel-50-Meldung einmal alle X Jahre eingereicht werden.
Sei mutig, sei wie die Ukraine
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