Ist es erlaubt, ein Kind zu bitten, eine Malacha von Shabbat zu machen? gilt Ihre Antwort auch für einen Nichtjuden?
Im Allgemeinen ist es verboten, jemanden anzuweisen, am Schabbat (dem Sabbat) Melachah ("Arbeit") zu verrichten, aber obwohl viele der Gründe, die es verbieten, einem Nichtjuden die Durchführung von Melachah zu unterweisen, konzeptionell auch auf die Unterweisung eines Kindes angewendet werden können, können die beiden Fälle unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht voneinander.
Ein jüdisches Kind muss in der Ausführung der Mizwot/Gebote (Chinuk) geschult werden. Diese Verpflichtung trifft in erster Linie den Vater des Kindes, aber es gibt viele Variablen, die hier nicht relevant sind. Man darf einem Kind nicht beibringen, ein Tora-Verbot zu übertreten, daher darf man einem Kind nicht beibringen, am Schabbat eine Melachah zu verrichten. (OC 341:1, Chayei Adam [Tefillah uB'rachos]66:6, MB 341:4). Die verschiedenen Heterim (Nachsicht) in Bezug auf Kinder am Schabbat gelten für rabbinische Verbote.
In Bezug auf eine Situation von Pikuach Nefesh ist es vorzuziehen, dass ein Erwachsener die Melachah vorführt, anstatt ein Kind (OC 328:12).
Es ist allgemein verboten, einen Nichtjuden anzuweisen, eine Melachah zu tun, und es werden verschiedene Gründe für dieses Verbot angeführt, die offensichtlich nichts damit zu tun haben, dass man seinem Kind beibringt, Mizwot einzuhalten. Für einen Überblick siehe Shemiras Shabbos K'Hilchasa 30 Fußnote 2.
In Bezug auf Kleinkinder:
"... es ist verboten, ein Kind anzuweisen oder zu veranlassen, gegen ein Verbot zu verstoßen, selbst wenn das Kind unter dem Alter von Chinuch ist" (das Alter, in dem ein Elternteil verpflichtet ist, sein Kind in Mizwot zu unterweisen) (in diesem Fall wahrscheinlich um die 4 Jahre alt).
"... es ist erlaubt, einem Kind einen verbotenen Gegenstand vorzulegen, auch wenn das Kind diesen Gegenstand auf verbotene Weise benutzt." (Dies gilt, solange das Kind es nicht nur zum Vorteil des Elternteils tut)
Daher ist es Kindern in diesem jungen Alter erlaubt, mit Muktza-Gegenständen zu spielen, obwohl man einem Kind dies nicht sagen oder es direkt dazu veranlassen kann.
aus Children in Halachah von Rabbi Simcha Bunim Cohen
Du kannst niemanden bitten, am Schabbat Melacha (Arbeit) für dich zu tun. Heterim (Nachsicht) sind in bestimmten Situationen erlaubt (und sogar erforderlich), zB tsorchey tsibbur (Gemeinschaftsbedürfnisse) und sakanat nefashot (tödliche Gefahr). CYLOR, wann diese Situationen zutreffen und unter welchen Umständen.
In den Fällen, in denen es erlaubt ist, ein Kind zu fragen, ist es meines Erachtens vorzuziehen, dass jemand anderes als die Eltern des Kindes dies tut, da sie nicht auf derselben Ebene zum Chinuch verpflichtet sind.
Es gibt keine Heterim , die ein jüdisches Kind bitten, am Schabbat eine Milacha di'oraisa zu machen, es sei denn, jemandes Leben ist in Gefahr und es ist niemand außer dem Kind verfügbar, um es zu tun. (Danke Yirmiyahu, dass du klarer bist als ich vor dieser Bearbeitung war!)
Seth J
Yirmeyahu
Ze'ev vermisst Monica
Seth J
Yirmeyahu