Muss ein Second In Command Lande- und Instrumentenstrom sein, wie es ein Pilot In Command tut?

Muss beim Fliegen eines Flugzeugs, das mehr als ein Besatzungsmitglied erfordert, der SIC Landestrom und Instrumentenstrom sein, oder ist dies nur für den PIC erforderlich?

Spielt es eine Rolle, unter welchen Vorschriften Sie tätig sind (Teil 91, 121 oder 135)?

Antworten (2)

FAA

Dies ist eine Zusammenstellung dessen, was ich für die Frage relevant finden konnte. Fühlen Sie sich frei, Korrekturen vorzunehmen, wenn ich etwas verpasst habe (ich bin ein EASA FCL-Typ).

Kopilot-Landewährung:

  • Teil 61: 3 Starts/Landungen in den letzten 12 Monaten (61,55)
  • Teil 135: keine anderen Anforderungen als die in Teil 61 (oben)
  • Teil 121: 3 Starts/Landungen in den letzten 90 Tagen (121.439)

Co-Pilot Instrumentenwährung:

  • Teil 61: keine Anforderungen für SIC
  • Teil 135: 135.245 verlangt, dass SICs die Währungsanforderungen von Teil 61 des PIC in 61.57(c) (siehe unten) erfüllen müssen.
  • Teil 121: Wiederkehrende Flugausbildung alle 12 Monate, einschließlich mindestens 1 ILS-Anflug auf Minimum

Nachfolgend finden Sie die Liste der relevanten FARs:

§ 61.55 Stellvertreterqualifikationen

(b) Außer wie in Absatz (d) dieses Abschnitts vorgesehen, darf keine Person als stellvertretender Kommandant eines Luftfahrzeugmusters dienen, das für mehr als ein erforderliches Pilotenflugbesatzungsmitglied zugelassen ist, oder in Betrieben, die einen zweiten Kommandanten erfordern, es sei denn, diese Person hat dies getan die vorangegangenen 12 Kalendermonate:
(2) Außer wie in Absatz (e) dieses Abschnitts vorgesehen, geleistete und protokollierte Pilotenzeit in dem Luftfahrzeugtyp oder in einem Flugsimulator, der den Luftfahrzeugtyp darstellt, für den die Stellvertreterrechte gelten angefordert werden, was Folgendes umfasst:
(i) drei Starts und drei Landungen bis zum vollständigen Stopp als einziger Manipulator der Flugsteuerung;

(d) Dieser Abschnitt gilt nicht für eine Person, die:[... Teil 121,125,135 betreibt...]

(e) Der Inhaber eines Berufs- oder Verkehrspilotenzeugnisses mit der entsprechenden Kategorie- und Klassenberechtigung muss die Anforderungen von Absatz (b)(2) dieses Abschnitts nicht erfüllen, vorausgesetzt, der Pilot: [... trägt nicht zahlende Passagiere...]

§ 61.57 Aktuelle Flugerfahrung: Kommandanter Pilot.

(a) Allgemeine Erfahrung.

(1) Außer wie in Absatz (e) dieses Abschnitts vorgesehen, darf keine Person als verantwortlicher Pilot eines Luftfahrzeugs fungieren, das Passagiere befördert, oder eines Luftfahrzeugs, das für mehr als ein Pilotenflugbesatzungsmitglied zugelassen ist, es sei denn, diese Person hat mindestens drei Starts durchgeführt und drei Anlandungen innerhalb der letzten 90 Tage, [...]

(c) Instrumentenerfahrung.

Außer wie in Absatz (e) dieses Abschnitts vorgesehen, darf keine Person als verantwortlicher Pilot unter IFR oder bei Wetterbedingungen handeln, die unter den für VFR vorgeschriebenen Mindestbedingungen liegen, es sei denn, diese Person hat innerhalb der vorangegangenen 6 Kalendermonate: [... 6 Anflüge, Holdings, Abfang- und Verfolgungskurs ...]

§ 135.245 Zweiter in der Befehlsqualifikation

(a) [...] Inhaber von Zeugnissen darf keine Person als Stellvertreterin oder Stellvertreterin eines Luftfahrzeugs einsetzen oder dienen, es sei denn, diese Person besitzt mindestens ein Berufspilotenzeugnis mit angemessenen Kategorien- und Klassenberechtigungen und einer Instrumentenflugberechtigung. Für Flüge unter IFR muss diese Person die Anforderungen für aktuelle Instrumentenerfahrung gemäß Teil 61 dieses Kapitels erfüllen.

Dies ist ein Auszug aus einer FAA Legal Interpretation bezüglich 135.245:

Als nächstes hängt im Gegensatz zu einem PIC die Qualifikation eines SIC zum Betrieb eines Luftfahrzeugs nach IFR in Teil 135 nicht von der Einhaltung von § 135.297 ab. Vielmehr legt § 135.245 die Qualifikationen für Piloten fest, die als SIC im Teil 135-Betrieb dienen. Es besagt, dass ein Pilot die Instrumentenerfahrungsanforderungen von Teil 61 erfüllen muss, um als SIC im Flug nach IFR zu dienen. Abschnitt 61.57(c) legt die jüngsten Anforderungen an die Instrumentenflugerfahrung fest, die unter anderem sechs Instrumentenanflüge innerhalb der letzten sechs Monate umfassen. Siehe Legal Interpretation to Gerald Naekel, von Donald P. Byrne, Assistant Chief Counsel Regulations and Enforcement Division (18. Juni 1991) (unter Hinweis darauf, dass sich der Titel des Abschnitts zwar auf verantwortliche Piloten bezieht, die Anforderungen an die Aktualität der Instrumente dieses Abschnitts jedoch für SICs gelten) .

§ 135.247 Pilotenqualifikationen: Neuere Erfahrungen.

(a) Kein Zertifikatsinhaber darf eine andere Person als kommandierenden Piloten eines Flugzeugs einsetzen oder dienen, das Passagiere befördert, es sei denn, diese Person hat innerhalb der vorangegangenen 90 Tage –

(1) drei Starts und drei Landungen als alleiniger Manipulator der Flugsteuerung in einem Luftfahrzeug der gleichen Kategorie und Klasse und, falls eine Musterberechtigung erforderlich ist, des gleichen Musters, in dem diese Person dienen soll, durchgeführt hat; oder [...]

§ Teil 121.433 Schulung erforderlich

(c)Wiederkehrendes Training. (1) Kein Zertifikatsinhaber darf eine Person einsetzen oder als erforderliches Besatzungsmitglied in einem Flugzeug dienen, es sei denn, er hat innerhalb der vorangegangenen 12 Kalendermonate – (i) für Flugbesatzungsmitglieder eine wiederkehrende Boden- und Flugausbildung dafür zufriedenstellend abgeschlossen Position des Flugzeugs und des Besatzungsmitglieds sowie ggf. eine Flugkontrolle;

§ Teil 121.439 Pilotenqualifikationen: Neuere Erfahrungen.

(a) Kein Zertifikatsinhaber darf eine andere Person einsetzen oder als erforderliches Piloten-Besatzungsmitglied dienen, es sei denn, diese Person hat innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens drei Starts und Landungen mit dem Musterflugzeug durchgeführt, in dem diese Person dienen soll .

EASA

FCL ist ganz klar: PIC und Co-Pilot müssen beide Landestrom haben. Wenn Sie über ein IR-Rating verfügen, ist keine spezielle Nachtwährung erforderlich. Solange die IR gültig ist, ist keine Instrumentenwährung erforderlich.

FCL.060 Jüngste Erfahrung

(b) Flugzeuge, Hubschrauber, Motorlifte, Luftschiffe und Segelflugzeuge. Ein Pilot darf ein Luftfahrzeug nicht im gewerblichen Luftverkehr betreiben oder Passagiere befördern:

(1) als PIC oder Kopilot, es sei denn, er/sie hat in den vorangegangenen 90 Tagen mindestens 3 Starts, Anflüge und Landungen in einem Luftfahrzeug des gleichen Musters oder der gleichen Klasse oder eines FFS durchgeführt, das dieses Muster oder diese Klasse repräsentiert . Die 3 Starts und Landungen müssen entweder im Betrieb mit mehreren Piloten oder mit einem Piloten durchgeführt werden, je nach den Rechten des Piloten; und

(2) nachts als PIC, es sei denn, er/sie:

(i) in den vorangegangenen 90 Tagen mindestens 1 Start, Anflug und Landung bei Nacht als Pilot in einem Luftfahrzeug des gleichen Musters oder der gleichen Klasse oder eines FFS, das dieses Muster oder diese Klasse repräsentiert, durchgeführt hat; oder

(ii) Inhaber einer IR ist;

ok, ich habe mir die letzte Stunde den Kopf zerbrochen, aber Teil 135 scheint SIC immer noch keine Währung aufzuerlegen und zu landen. Teil 61.55(d) befreit ausdrücklich Operationen unter 135. Dann erfordert Teil 135.245 nur die INSTRUMENT-Erfahrung von Teil 61, die nur für PIC und nicht für SIC spezifiziert ist. Was vermisse ich ? Ist Teil 61 restriktiver als Teil 135?
Nun, Part 61 gilt die ganze Zeit, es sei denn, er wird durch eine andere Verordnung ersetzt. Ich ging voran und aktualisierte diese Teile für Sie. Vielen Dank, dass Sie all dies an einem Ort zusammengeführt haben!
Ah! ok, diese rechtliche Auslegung bringt die Dinge gut zusammen!
Ich kenne Karriere-121-Piloten, die mit Lücken >> 90 Tagen fliegen, mit einer jährlichen Sim-Check-Sitzung. Wie umgehen sie die 3-T/O-Landung in der vorangegangenen 90-Tage-Regel?

14 CFR 135.329 (e)(1) besagt, dass Besatzungsmitglieder:

... angemessen ausgebildet und derzeit kompetent für jedes Flugzeug, jede Position des Besatzungsmitglieds und die Art des Betriebs, in dem das Besatzungsmitglied dient

Was für mich darauf hindeuten würde, dass der SIC auch eine 135,293-Fahrt auf dem linken Sitz benötigt, was auch einen ILS auf Minimum sowie einen nicht präzisen Ansatz beinhalten würde.

Sie brauchen tatsächlich eine 293-Fahrt (allerdings nicht unbedingt vom linken Sitz), aber das ist eine Anforderung von 135.293, die nicht spezifisch für PICs ist, und nicht 135.329.
Die Anforderung von 135.329 (e)(1) erfordert nur Ausbildung und Befähigung, nicht jede Position, in der das Besatzungsmitglied dient. Dies bedeutet, dass ein SIC eine 293-Fahrt vom rechten Sitz aus durchführen und anschließend ein angemessenes Training erhalten und derzeit vom linken Sitz als SIC für das Fliegen geeignet sein könnte.