Muss man bei der Übertragung eines Roth 401(k) auf einen Roth IRA Steuern zahlen?

Muss man bei der Übertragung eines Roth 401(k) auf einen Roth IRA aufgrund der Übertragung Steuern zahlen? Werden beispielsweise die Erträge aus Roth 401(k)-Anlagen besteuert, wenn sie an die Roth IRA übertragen werden?

(Mir ist bekannt, dass ggf. eine Gebühr von der 401(k) Investmentgesellschaft zu entrichten ist: Ist eine Kontoübertragungsgebühr für die Übertragung eines Roth 401(k) auf eine Roth IRA steuerlich absetzbar? )

Antworten (2)

Nein, Roth-Konten sind aus bereits versteuertem Geld, ein Anbieterwechsel hat keine Auswirkung.

Die einzige Steuer, die Sie für Roth-Geld zahlen, bezieht sich auf die Gewinne, die Sie erzielt haben, und nur, wenn Sie sie herausnehmen, bevor Sie 59,5 Jahre alt sind und bevor das Konto 5 Jahre alt ist .

Und falls Sie sich Sorgen über das Mindestalter von fünf Jahren machen, zählt das älteste Konto, das Sie hatten. Der Wechsel des Kontos zu einem anderen Anbieter stellt also die Uhr nicht zurück, auch wenn Sie den anderen älteren schließen.

Beachten Sie, dass beim Ziel normalerweise keine Gebühr anfallen sollte, da der neue Anbieter mehr als darauf aus ist, Ihr Geld zu bekommen. Sie würden deine Füße küssen, wenn sie könnten.
Der alte kann eine „Abschluss“-Gebühr erheben, die im Grunde ein „ was? du gehst von uns weg? Wir hassen dich .

Daher kann der neue Anbieter bereit sein, die Kosten für die Abschlussgebühr eines alten Anbieters zu übernehmen. Du kannst Fragen.
DeMorgans Nitpicks: Die Roth IRA Einkommensausschüttung ist steuerfrei (qualifiziert), wenn Sie mindestens 59,5 Jahre alt sind (oder tot, behindert oder „erstmaliger“ Eigenheimkäufer) UND seit Beginn des Jahres, in dem Sie zum ersten Mal Beiträge geleistet haben, mindestens 5 Jahre vergangen sind, übertragen oder konvertiert zu einem beliebigen Roth IRA -- aber nicht zu 401k , das nicht nur ein anderer Anbieter , sondern auch ein anderes Gesetz ist . Das Gegenteil ist, dass es steuerpflichtig ist, wenn Sie weniger als 59,5 sind (und keine Ausnahme gilt) ODER weniger als 5 Jahre seit dem Jahr der ersten Einzahlung vergangen sind.

Nein, ich bin von meinem letzten Job Roth zu Roth gegangen und habe dadurch keine zusätzlichen Steuern bezahlt.