Ich möchte Mönch in der Theravada-Tradition werden und habe bereits die Erlaubnis meiner Mutter erhalten. Mein Vater lebt nicht bei uns und hat es nie getan, daher sollte ich gemäß der folgenden Passage aus dem Vinaya Atthakathā seine Erlaubnis nicht benötigen:
Ein Vater, der nicht um das Wohlergehen seiner Frau und seines Sohnes besorgt ist, rennt weg. Die Mutter übergibt ihren Sohn einigen Mönchen und sagt: „Lass ihn hinausgehen.“ Auf die Frage: „Wo ist sein Vater hin?“ sie antwortet: "Er ist weggelaufen, um sich zu vergnügen." — Es ist angemessen, dass ihm [dem Sohn] der Auszug gegeben wird.
Allerdings bin ich mir immer noch nicht sicher, da es in seinem Fall nicht so einfach ist. Obwohl mein Vater in ein anderes Land gezogen ist, hat er uns in den ersten Lebensjahren weiterhin voll finanziell unterstützt und meine gesamten Schulkosten bis zur 12. Klasse übernommen. Soweit ich weiß, hatte er ursprünglich die Absicht, uns zu sich nach Hause zu bringen, aber anscheinend lehnte meine Mutter dies ab. Selbst dann besucht er mich noch jedes Jahr oder so, und wir telefonieren ziemlich oft. Man könnte argumentieren, dass er mich in gewisser Weise verlassen hat, da er durchaus zurückkommen und zumindest näher bei mir hätte leben können, selbst wenn er sich von meiner Mutter getrennt hätte, aber ich habe immer noch gemischte Gefühle.
Der Grund, warum ich frage, ist, dass ich weiß, dass er meiner Ordination nicht zustimmen wird, da er sich sehr auf Geld und materielle Dinge konzentriert und erwartet, dass ich in diesen Bereichen erfolgreich werde. Er ist auch ziemlich ungeschickt in seinem Verhalten und verhält sich dem Edlen Achtfachen Pfad ziemlich entgegengesetzt.
Ich würde mit dem Lehrer sprechen, mit dem Sie ordinieren möchten.
Es ist nicht erforderlich, die Erlaubnis eines Elternteils einzuholen, wenn er/sie nicht mehr lebt oder den Sohn verlassen hat. Daraus kann argumentiert werden, dass, wenn die Eltern geschieden sind und einer von ihnen die Verantwortung für den Sohn vollständig aufgegeben hat, es nicht erforderlich ist, die Erlaubnis dieses Elternteils einzuholen. Wenn jedoch beide Elternteile weiterhin die Verantwortung für den Sohn übernehmen, muss er die Zustimmung beider einholen.
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ruben2020
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Ruwan Weerakody