Wir haben einen Langstrecken-Hin- und Rückflug bei Lufthansa auf deren Website gebucht, bestehend aus insgesamt sechs Flugabschnitten, von denen zwei von Austrian Airlines durchgeführt und mit 5,5 Stunden Verspätung durchgeführt wurden.
Sollten wir einen Erstattungsantrag bei Austrian stellen (da sie für die Verspätung verantwortlich waren) oder bei Lufthansa (bei der wir gebucht und unsere Tickets ausgestellt haben)?
Ich glaube, Sie müssen den Anspruch zuerst bei Austrian einreichen, auch wenn Sie bei Lufthansa gebucht haben. Die Endverantwortung liegt bei Austrian, da sie den Flug durchgeführt haben, auch wenn Ihre Buchung bei Lufthansa vorgenommen wurde.
Berwyn
lina
Berwyn