Beginnt die Messpflicht nach der Taufe?
Wenn Sie als Kind getauft wurden, müssen Sie dann von Ihren Eltern zur Messe mitgenommen werden und ab einem bestimmten Alter entscheiden Sie sich, alleine zu gehen?
[ AKTUALISIERT, grundlegend überarbeitet und korrigiert ]
Die kurze Antwort ist, dass die Verpflichtung zum Besuch der Sonntagsmesse beginnt, wenn Kinder das vernünftige Alter erreichen, frühestens sieben Jahre alt.
Kinder unterliegen dem kanonischen Recht, sobald sie getauft sind: Canon 96 des Kodex des kanonischen Rechts [CIC] sagt:
Durch die Taufe wird man in die Kirche Christi eingegliedert und in ihr als Person mit den Pflichten und Rechten konstituiert, die den Christen ihrem Stand entsprechend zustehen, soweit sie in kirchlicher Gemeinschaft stehen und nicht eine rechtmäßig erlassene Sanktion entgegensteht .
Lediglich kirchliche Gesetze binden jedoch erst, wenn das Subjekt das Vernunftalter erreicht:
Nur kirchliche Gesetze binden diejenigen, die in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen sind, einen tüchtigen Verstandesgebrauch besitzen und, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, das siebente Lebensjahr vollendet haben ( can. 11 ).
Die Pflicht zum Besuch der Messe an Sonn- und Feiertagen ist in der Tat ein kirchliches Gesetz, das in Canon 1247 zu finden ist :
An Sonn- und Feiertagen sind die Gläubigen verpflichtet, an der Messe teilzunehmen.
Soweit es um die Kindespflicht geht, kann diese also erst mit sieben Jahren beginnen und greift nie, wenn er nicht vernunftbegabt ist (z. B. geistig Schwerbehinderter).
Allerdings haben Kinder auch als getaufte Katholiken gewisse Rechte, die Eltern zu respektieren haben.
Zum Beispiel haben alle gläubigen Christen (einschließlich Kinder) das Recht, im Glauben erzogen zu werden:
Da sie durch die Taufe berufen sind, ein der Lehre des Evangeliums entsprechendes Leben zu führen, haben die Christgläubigen Anspruch auf eine christliche Erziehung, durch die sie richtig angeleitet werden sollen, nach der Reife der menschlichen Person zu streben und zugleich Zeit, das Geheimnis der Erlösung zu kennen und zu leben. ( Can. 217 ).
Darüber hinaus haben Eltern die Pflicht, diese Erziehung ihren Kindern zu vermitteln:
Christlichen Eltern obliegt es daher besonders, für die christliche Erziehung ihrer Kinder nach der von der Kirche überlieferten Lehre zu sorgen ( can. 226 ).
Da Kinder ab dem siebten Lebensjahr verpflichtet sind, ihren Glauben durch den Besuch der Messe zu leben, sollten sie bereits vor Beginn dieser Verpflichtung an den Besuch der Messe gewöhnt sein.
Daher haben Eltern einen gewissen Spielraum, ob sie sehr kleine Kinder zur Messe bringen sollen – was logistisch schwierig sein kann –, aber das Ziel sollte sein, sie so bald wie möglich zur Messe zu bringen.
(Natürlich gehört die Pflicht, mit kleinen Kindern zu Hause zu sein, zu den „schwerwiegenden“ Gründen, die jemanden davon befreien können, zur Messe zu gehen, ebenso wie Krankheit, Pflegepflicht usw.)
Quelle: „Gibt es Richtlinien der Kirche, Kinder zur Messe zu bringen?“ aus Katholischen Antworten . (Danke an svidgen für den Hinweis.)
Athanasius von Alex