Ich habe erst vor 3 Monaten bei Firma A angefangen zu arbeiten, und Firma B hat sich an mich gewandt, um mit ihnen ein Vorstellungsgespräch zu führen. Welche Pflichten habe ich, meinen derzeitigen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass ich dies in irgendeiner Weise tue, wenn überhaupt?
Im Allgemeinen nichts. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, woanders ein Vorstellungsgespräch zu führen. Natürlich sind Sie weiterhin verpflichtet, die sensiblen Informationen von A während Ihrer Vorstellungsgespräche nicht preiszugeben. Wenn Sie einen Job bei B annehmen, würden Sie Ihre zweiwöchige Kündigungsfrist bei A einreichen und weiterziehen.
Davon abgesehen
Welche Pflichten habe ich, meinen aktuellen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass ich dies in irgendeiner Weise tue?
Sie müssen Ihren aktuellen Arbeitgeber nicht darüber informieren, dass Sie sich woanders umsehen.
RonJohn
Mücke
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