Was sind meine Anforderungen an ein Vorstellungsgespräch für eine neue Stelle, während ich bereits angestellt bin?

Ich habe erst vor 3 Monaten bei Firma A angefangen zu arbeiten, und Firma B hat sich an mich gewandt, um mit ihnen ein Vorstellungsgespräch zu führen. Welche Pflichten habe ich, meinen derzeitigen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass ich dies in irgendeiner Weise tue, wenn überhaupt?

Antworten (2)

Im Allgemeinen nichts. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, woanders ein Vorstellungsgespräch zu führen. Natürlich sind Sie weiterhin verpflichtet, die sensiblen Informationen von A während Ihrer Vorstellungsgespräche nicht preiszugeben. Wenn Sie einen Job bei B annehmen, würden Sie Ihre zweiwöchige Kündigungsfrist bei A einreichen und weiterziehen.

Davon abgesehen

  • 3 Monate sind eine ziemlich kurze Zeit, um bei A zu bleiben. Das ist im Allgemeinen gerade lang genug, um sich bei einem neuen Arbeitgeber einzuarbeiten (verschiedene Branchen und Arbeitgeber unterscheiden sich natürlich). Wenn Sie A so schnell verlassen, bricht oft eine Brücke ab, die Sie später wieder beißen könnte – Sie treffen im Laufe der Jahre oft auf Menschen in derselben Branche und an demselben Ort. Das heißt nicht, dass Sie eine großartige Gelegenheit mit B verpassen müssen, nur weil sie so bald kommt, aber Sie sollten es sich nicht zur Gewohnheit machen, so schnell zu gehen.
  • Wenn Sie mit A ein Wettbewerbsverbot haben, das sich auf Ihre Fähigkeit auswirken würde, für B zu arbeiten, sollten Sie mit Ihrem eigenen Anwalt (vorzugsweise) oder der Rechtsabteilung von B sprechen, um zu verstehen, was Sie tun müssen, um die Bedingungen von einzuhalten die Vereinbarung.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie im Umgang mit A über die Grundanforderungen an Professionalität hinausgehen müssen, können Sie das natürlich tun, wenn Sie verstehen, wie es nach hinten losgehen kann. Zum Beispiel ist es relativ üblich, dass Mitarbeiter eines Startups einen Haufen Hüte tragen, was es schwierig macht, sie zu ersetzen (obwohl es unwahrscheinlich ist, dass Sie sich in drei Monaten unersetzlich gemacht haben). Wenn Sie mehr als die normale Kündigungsfrist zur Verfügung stellen möchten, steht es Ihnen frei, dies zu tun. Seien Sie sich nur bewusst, dass Ihr aktueller Arbeitgeber Sie möglicherweise sofort entlassen wird, wenn Sie Ihre Kündigung einreichen, und bereiten Sie sich darauf vor, sicherzustellen, dass Sie entweder ein paar Wochen ohne Gehaltsscheck leben oder früh mit B beginnen können.

Welche Pflichten habe ich, meinen aktuellen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass ich dies in irgendeiner Weise tue?

Sie müssen Ihren aktuellen Arbeitgeber nicht darüber informieren, dass Sie sich woanders umsehen.