Ich bin gerade im Urlaub im Ausland und habe keinen Zugriff auf meinen Firmen-Laptop. Ich habe die Personalabteilung kontaktiert, um zu kündigen, und mir wurde gesagt, dass meine Kündigung über ein bestimmtes Unternehmensportal eingereicht werden muss. Ich kann nicht auf dieses „Portal“ zugreifen, da es sich im Intranet des Unternehmens befindet. Es ist mir physisch unmöglich, auf die „richtige“ Weise zu kündigen, da ich meinen Firmenlaptop nicht habe.
Kann ich kündigen, indem ich meine Kündigung per E-Mail an den allgemeinen HR-Ansprechpartner sende und meinen direkten Vorgesetzten auf CC stelle? Werde ich einen Vertragsbruch begehen, weil die Firma sagen könnte, ich hätte eigentlich nie gekündigt, weil ich das Verfahren nicht befolgt habe?
Ich bin kein Anwalt. Wie andere gesagt haben, sprechen Sie mit Citizens Advice oder ACAS – aber Sie können nicht daran gehindert werden, zurückzutreten, da dies Sklaverei wäre.
Damit ist es übrigens mein Rat: Mach es nicht per E-Mail. Tun Sie dies über einen tatsächlichen physischen Brief, der mit einem tatsächlichen Stift mit Ihrer tatsächlichen Unterschrift unterzeichnet ist und besagt, dass Sie „mit sofortiger Wirkung zurücktreten“. Senden Sie diese eingeschriebene Zustellung an die registrierte Adresse Ihres Arbeitgebers, die im Companies House aufgeführt ist - dies ist wichtig, da Briefe, die an der registrierten Adresse des Unternehmens angenommen werden, rechtlich als gelesen gelten. Senden Sie auch eine Kopie per E-Mail, aber es ist wichtig, dass die Papierspur hergestellt wird - das heißt, es kann kein Streit darüber geben, ob und wann Sie gekündigt haben.
Dann arbeiten Sie Ihre Kündigungsfrist natürlich möglichst professionell ab.
Auf der Website der britischen Regierung wird nur darüber gesprochen, ob ein Unternehmen eine schriftliche statt einer mündlichen Benachrichtigung verlangen kann. Dies scheint in der Annahme geschrieben worden zu sein, dass eine schriftliche Mitteilung immer ausreichend ist.
Hinweis geben
Wenn Sie Ihren Job länger als einen Monat ausüben, müssen Sie mindestens eine Woche im Voraus kündigen.
Ob eine Kündigung schriftlich erfolgen muss, steht in Ihrem Vertrag, ansonsten auch mündlich.
Kündigen Sie schriftlich, wenn Sie denken, dass Sie sich später darauf berufen müssen, zum Beispiel bei einem Arbeitsgericht.
Es gibt eine kostenlose Acas-Hotline , bei der qualifiziertere Personen Ihnen diesbezüglich Rechtsberatung zu Ihren Rechten und Pflichten geben können. Aber das britische Arbeitsrecht schützt die Arbeitnehmerrechte immer noch ziemlich, daher wäre ich erstaunt, wenn ein Unternehmen es Ihnen gesetzlich unmöglich machen könnte, zu kündigen.
DaveG
Erik
David K
Omega