Wird ein Checkride, der erforderlich ist, um einen Piloten für 121- oder 135-Operationen zu qualifizieren, selbst nach den Regeln von Part 91 oder Part 121/135 durchgeführt?
Ist zum Beispiel ein medizinischer Erstklassiger erforderlich, um PIC für die von 135.299 vorgeschriebene Linienprüfung zu sein, oder ist nur ein medizinischer Zweitklassiger erforderlich? Ist ein vollständig qualifizierter 121/135 SIC erforderlich, um den Flug (im Non-Revenue-Service) durchzuführen, oder könnte dies mit einem SIC erfolgen, der nur für Teil-91-Flüge qualifiziert ist?
Ich verstehe, dass Sie diese benötigen, um als PIC eines Fluges nach Teil 121/135 zu fungieren , aber was ist mit der eigentlichen Kontrollfahrt?
Alle von einem Zertifikatsinhaber durchgeführten Flüge müssen gemäß der Genehmigung seines Zertifikats durchgeführt werden. Die Autorisierung variiert.
Ein Luftfahrtunternehmen darf Schulungsflüge 1 nach §91 durchführen, wenn es dazu berechtigt ist. Wenn nicht genehmigt, müssen alle von diesem Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flüge – einschließlich Schulungsflüge – gemäß dem Teil von 14 CFR (§121, §135 usw.) durchgeführt werden, der in seinem Luftbetriebszertifikat (AOC) angegeben ist.
Ein Luftfahrtunternehmen kann berechtigt sein, Schulungsflüge gemäß 14 CFR 91 in Übereinstimmung mit seinen von der FAA genehmigten Betriebsspezifikationen durchzuführen.
Die Ausnahme hiervon wäre, wenn die Betriebsspezifikationen dieses Luftfahrtunternehmens das Luftfahrtunternehmen nicht ermächtigen, Flüge gemäß §91 durchzuführen. Mir ist kein Grund für eine solche Ausnahme bekannt, noch ob eine solche Ausnahme einem tatsächlichen Luftfahrtunternehmen vorenthalten wurde.
Die Genehmigung findet sich in den Betriebsspezifikationen des betreffenden Unternehmens, nicht unbedingt in 14 CFR, obwohl sie dort abgeleitet werden kann. Siehe Betriebsspezifikation A001 für die Genehmigung zur Durchführung von Schulungsflügen unter 14 CFR 91, zum Beispiel:
d. Der Zertifikatsinhaber ist berechtigt, Flüge gemäß 14 CFR Part 91 für Schulungen von Besatzungsmitgliedern, Wartungstests, Überführungen, Umpositionierungen und die Beförderung von Unternehmensbeamten unter Verwendung der anwendbaren Genehmigungen in diesen Betriebsspezifikationen durchzuführen, ohne ein Genehmigungsschreiben zu erhalten, sofern dies der Fall ist Flüge werden nicht gegen Entgelt oder Miete durchgeführt und es werden keinerlei Gebühren für die Durchführung der Flüge erhoben.
(Das Obige ist nur ein Beispiel; die tatsächliche Autorisierung kann abweichen.)
Ein Luftfahrtunternehmen kann auch durch A031 seiner Ops Spec autorisiert werden, Vereinbarungen mit einer externen Partei für Vertragsschulungen zu treffen, einschließlich Anweisungen und Bewertungen. Eine autorisierte externe Partei gemäß dieser Spezifikation kann ein §142-Schulungszentrum und/oder ein anderer Inhaber eines §119-Zertifikats sein, der berechtigt ist, Schulungen und/oder Überprüfungen durchzuführen. Alle Trainingsflüge, die von einem dieser Zertifikatsinhaber durchgeführt werden, müssen ebenfalls durch die Bedingungen ihres Zertifikats genehmigt werden.
1 Hinweis: Zur Frage, was unter die Definition des Begriffs Training fällt – insbesondere ob Checkrides in dieser Definition enthalten sind – wird keine explizite Anleitung angeboten. Eine Definition könnte jedoch – unter anderem – aus den Definitionen für die folgenden beiden Begriffe abgeleitet werden, wie sie in Ops Spec A002, Definitions and Abbreviations , zu finden sind :
Großvertragsschulung
Alle Flugschulungen, Flugtests oder Flugüberprüfungen, die zur Zertifizierung und Qualifikation von Flugbesatzungsmitgliedern des Luftfahrtunternehmens gemäß den Anforderungen (Manöver und Verfahren) führen und diese aufrechterhalten, die ausdrücklich in 14 CFR, Teile 61, 121 oder 135 aufgeführt sind; oder im SFAR 58 Advanced Qualification Program (AQP), wie zutreffend.Ausgelagerte Schulung
Alle Schulungs-, Test- oder Kontrolltätigkeiten, die ein Inhaber eines Luftfahrtunternehmenszertifikats im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit einer anderen Partei erbringt.
Du stellst hier ein paar unterschiedliche Fragen, denke ich.
Weder die FSIMS noch die FARs spezifizieren, ob ein bestimmter Checkride-Flug gemäß Teil 91 oder 135/121 durchgeführt werden muss. In Bezug auf ärztliche Atteste gibt FSIMS 5-887 an, dass für ATP 121/135-Antragsteller:
CREW-QUALIFIKATIONEN. Die Besatzung, mit Ausnahme des Antragstellers , muss qualifiziert und aktuell sein. [Betonung hinzugefügt]
Checkrides sind Teil 61. . Was den Teil Ihrer Frage angeht, in dem es darum geht, welche Medizin Sie während einer Checkride benötigen , sagt FAR 61.23 (a) (3) , dass Sie mindestens eine Medizin der 3. Klasse benötigen.
Allerdings wird in den FSIMS-Leitlinien für Prüfer, die 121/135-Prüfungen durchführen, gelegentlich auf „Einschränkungen gemäß den Angaben im Betriebshandbuch des Zertifikatsinhabers“ verwiesen. Da dies keinen Sinn machen würde, wenn der Flug nach Teil 91 durchgeführt würde, vermute ich Folgendes:
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Lnafziger