Ist es für eine Ausbildung mit einem Karenzmonat legal, im Monat nach Ablauf der Ausbildung vor dem Schulbesuch zu fliegen?

Die meisten 135 Schulungen/Tests sagen ungefähr so ​​aus:

§135.343 Anforderungen an die erstmalige und wiederkehrende Ausbildung von Besatzungsmitgliedern. Kein Zertifikatsinhaber darf eine Person als Besatzungsmitglied im Rahmen dieses Teils einsetzen oder dienen, es sei denn, dieses Besatzungsmitglied hat die entsprechende Erst- oder Wiederholungsschulungsphase des Schulungsprogramms abgeschlossen, die der Art des Betriebs entspricht, in dem das Besatzungsmitglied eingesetzt werden soll Dienst seit Beginn des 12. Kalendermonats vor diesem Dienst . Dieser Abschnitt gilt nicht für einen Zertifikatsinhaber, der nur einen Piloten im Betrieb des Zertifikatsinhabers einsetzt.

Zuvor heißt es jedoch in 14 CFR 135.323 :

§135.323 - Trainingsprogramm: Allgemein.

...

(b) Immer wenn ein Besatzungsmitglied, das gemäß diesem Unterabschnitt eine wiederkehrende Schulung absolvieren muss, die Schulung im Kalendermonat vor oder im Kalendermonat nach dem Monat abschließt, in dem diese Schulung erforderlich ist, wird davon ausgegangen, dass das Besatzungsmitglied sie im abgeschlossen hat Kalendermonat, in dem es erforderlich war.

...


Nehmen wir also an, ich habe die Erstausbildung im März abgeschlossen. Diese besagt, dass wenn ich die Wiederholungsschulung im Februar oder April absolviere, die Schulung als im März abgeschlossen betrachtet wird.

Was passiert also, wenn ein Jahr vergeht und eine Wiederholungsschulung ansteht. Ich schaffe es nicht im Februar oder März, aber das Unternehmen plant mich für eine Wiederholungsschulung gegen Ende April ein. Ist es legal, im April zu fliegen, bevor ich zum Wiederholungstraining gehe?


An diesem Punkt erreiche ich 135,343 nicht (weil ich mich nicht mehr innerhalb der erforderlichen 12 Kalendermonate befinde), aber ich war noch nicht beim Training, daher trifft 135,323 nicht wirklich zu.

Nach meiner Interpretation der Vorschriften würde ich nein sagen, aber jedes Unternehmen, für das ich jemals geflogen bin, setzt weiterhin Piloten ein, bis sie zur Schule gehen, oder hört am Ende des späten Gnadenmonats auf zu fliegen, wenn sie noch nicht gegangen sind. Die POI's haben sich nie darüber beschwert. Ich habe das Gefühl, dass mir etwas fehlt.

Ist es legal für mich, während des Spätmonats 135 Flüge zu fliegen? Beachten Sie, dass das gleiche Szenario auch für 61.58 PIC-Checks gilt, die auch eine Bestimmung zum Trainieren während des Berechtigungszeitraums (im Monat vor oder im Monat nach Fälligkeit) haben.

Meine Erfahrung mit einem 121-Träger spiegelt Ihre Erfahrung wider. Wir hatten an einem Punkt einen ernsthaften Mangel an Sim-Zeit, der dazu führte, dass fast jeder Pilot ein 3-monatiges Zeitfenster benötigte, um in den Gnadenmonat zu gehen, wobei die meisten eine Zeitüberschreitung hatten und einen bezahlten Urlaub bekamen. Angesichts des Umfangs dieser Probleme bin ich sicher, dass unser POI sich dessen bewusst war, und ich muss zu dem Schluss kommen, dass dies eine akzeptierte Praxis ist, obwohl ich keine Vorschriften habe, auf die ich hinweisen könnte. Ich erinnere mich an Wortmeldungen in unserem FOM, die dies ansprechen, aber ich muss es überprüfen und aktualisieren.

Antworten (2)

Ja, die FAA hat im Mai 2015 ein Auslegungsschreiben ihres Chief Counsel herausgegeben, das die Befähigungsüberprüfungen gemäß Abschnitt 61.58 abdeckt und dieses Problem ausdrücklich anspricht.

Darin steht, dass ein Pilot während des Gnadenmonats gemäß den Teilen 91, 121 und 135 weiterhin als PIC fungieren kann. Darin heißt es (teilweise und Hervorhebung von mir) :


Abschnitt 61.58(i) besagt, dass, wenn ein Pilot die Befähigungsüberprüfung im Kalendermonat vor oder im Kalendermonat nach dem Monat, in dem sie fällig ist, abschließt, „es davon ausgegangen wird, dass der Pilot sie in dem Monat abgelegt hat, in dem sie fällig war Zweck der Berechnung, wann die nächste Befähigungsüberprüfung für den Piloten fällig ist.“

Sie haben gefragt, ob die Formulierung in Absatz (i) einen „Gnadenmonat“ schafft, während dessen ein Pilot, dessen Gültigkeit gemäß Absatz (a) abgelaufen ist, weiterhin als verantwortlicher Pilot fungieren kann. Die FAA hat zuvor in einer Rechtsauslegung festgestellt, dass § 61.58 einen „Gnadenmonat“ enthält, um die Anforderungen der 12- und 24-monatigen Befähigungsüberprüfung zu erfüllen. Wir haben jedoch nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Pilot während dieses Übergangsmonats weiterhin als PIC fungieren kann. Rechtsinterpretation an Sean Conlin (24. Februar 2000). Wir haben jedoch darauf hingewiesen, dass ähnliche Bestimmungen in den Teilen 121 und 135 einen „Gnadenmonat“ schaffen, in dem ein Pilot während des Monats, nachdem die Währung des Piloten abgelaufen ist, weiterhin als PIC fungieren kann? Rechtsauslegung an Gregory S. Winton (2006), Rechtsauslegung an J. Dennis Vanatta (25. Juni

Die FAA beabsichtigte, den Nachfristmonat zu begrenzen, um Unterbrechungen des Betriebs gemäß den Abschnitten 121 und 135 zu begrenzen, indem Piloten entgegenkommen, die wiederkehrende Schulungsanforderungen in dem Monat, in dem sie fällig sind, nicht erfüllen können. Gleichzeitig wollte die FAA nicht, dass die Betreiber den Schonmonat dazu nutzen, eine 12-monatige Befähigungsüberprüfung regelmäßig auf eine 13-monatige Befähigungsüberprüfung auszudehnen. Aus diesem Grund gilt eine Befähigungsüberprüfung nach Teil 121 oder Teil 135, die im Karenzmonat absolviert wird, als im Fälligkeitsmonat abgeschlossen. Die FAA ist der Ansicht, dass der gleiche Ansatz für Befähigungsüberprüfungen gemäß § 61.58 geeignet ist. Daher kann ein Pilot während des Monats nach Fälligkeit einer Befähigungsüberprüfung nach § 61.58 weiterhin als verantwortlicher Pilot fungieren.Wenn ein Pilot jedoch während dieses Übergangsmonats eine Befähigungsüberprüfung nach §61.58 abschließt, gilt diese zum Zwecke der Berechnung der nächsten Befähigungsüberprüfung als in dem Monat abgeschlossen, in dem sie fällig war.

Sie erwähnen, dass es FAR Teil 91 enthält. An keiner Stelle im Text erscheint Teil 91.

Nehmen wir also an, der Pilot erhält seine letzte Wiederholung am 10. Januar des Vorjahres. Dies ist natürlich nur ein Beispiel. Ihre Wiederholung wäre im Januar des folgenden Jahres fällig. Jetzt hat dieser Pilot zufällig zwei Monate Urlaub zur Verfügung. Sie planen diesen Urlaub im Januar bis Februar des nächsten Jahres. Das Training würde sie im März für die Wiederholung in die Klasse bringen.

Jetzt zeigt ihr Fertigstellungsdatum März dieses Jahres. Wann beginnt die Nachfrist (eindeutig Monat davor und Monat danach), diese Schulungsveranstaltung findet jedoch jederzeit innerhalb dieser Richtlinien statt.

Gibt es jetzt einen neuen Trainingsmonat, auf den verwiesen wird? Denken Sie daran, dies ist FAR Teil 91 und nicht 135 oder 121.

61.58 befasst sich nicht speziell mit Teil 91-Ereignissen, sondern nur mit den regulierten Fluggesellschaften von 135 und 121.

Der einzige Satz, der überhaupt als Teil 91 ausgelegt werden könnte, wäre Flugzeuge, die einen PC benötigen.

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@AuHunter Das Interpretationsschreiben, auf das Sie sich anscheinend beziehen, erwähnt §91 nicht ausdrücklich, muss es aber nicht. Dieses Schreiben befasst sich mit §61.58, der für den PIC jedes „ Luftfahrzeugs gilt, das für mehr als ein erforderliches Pilotenflugbesatzungsmitglied musterzugelassen ist oder einen Turbostrahlantrieb hat “, außer dass es „ nicht für Personen gilt, die Operationen gemäß Unterabschnitt K von Teil 91 durchführen, Teil 121, 125, 133, 135 oder 137 [usw.]". Mit anderen Worten, §61.58 gilt für Operationen nach §91 mit Ausnahme von Unterabschnitt K. §61.58 gilt nicht für Operationen nach §121 oder §135.
@mins Ich denke, dies versucht, die Frage zu beantworten (es sei denn, ich verstehe die Absicht falsch), es tut dies nur ungenau.
@JonathanWalters: Jetzt habe ich Zweifel, ob ich falsch liege, ich würde gerne meine VTD zurückziehen, aber es scheint, dass dies vom Überprüfungssystem nicht erlaubt ist.