Kann ich eine traditionelle IRA vor April 2013 in ROTH umwandeln und es für 2012 von Bedeutung haben?

Ich glaube, es besteht die Möglichkeit, bis April 2013 zu einem IRA beizutragen und es auf das Steuerjahr 2012 anrechnen zu lassen. Aus dieser Frage ging nicht hervor, daher möchte ich speziell fragen, ob es möglich ist, ein traditionelles in ROTH umzuwandeln im Jahr 2013 (vor April) und ob sich irgendwelche Auswirkungen auf das Geld in der Rendite 2012 bemerkbar machen. Hier gibt es mehrere Überlegungen, wie die Einnahmen aus der Umwandlung sowie die Begrenzungen während des Jahres. Ich würde gerne wissen, welche möglichen Vorteile ich 2012 sehen könnte.

Meine Hoffnung ist, dass die Einnahmen für 2012 zählen und nicht für 2013. Schließlich steigen die Steuern ab hier nur noch.
Übrigens sind die Tarife für 2013 nur für diejenigen gestiegen, die etwas über den obersten 1 % verdienen. Ich würde wetten, dass Sie dieses Jahr noch einige Gelder umwandeln können und nicht in einer höheren Klasse sind.
Wenn Sie bis zum 15. April 2013 einen (steuerabzugsfähigen) traditionellen IRA-Beitrag von 2012 in einen Roth-IRA-Beitrag von 2012 umwandeln, erhöht sich Ihr AGI 2012 um den Betrag der Umschreibung. Wenn Sie abzugsfähige Krankheitskosten (verschiedene Ausgaben) haben, die 7,5 % (2 %) des AGI übersteigen, können Sie weniger davon in Anhang A abziehen (wenn Sie Abzüge aufführen) und Ihr steuerpflichtiges Einkommen wird daher noch höher sein. Nettoeffekt: Die für 2012 fällige Steuer wird höher sein. Ob dies ein (langfristiger und/oder kurzfristiger) Vorteil für Sie ist oder nicht, müssen Sie selbst entscheiden.

Antworten (1)

Nein Entschuldigung. Sie können '13 bei einer IRA einzahlen , aber für '12 bis zum 15.04.

Sie haben bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung (einschließlich der Verlängerung bis zum 15.10 .) Zeit, die im Jahr 2012 vorgenommenen Umwandlungen neu zu charakterisieren.

Conversions, die nach dem 31.12.12 durchgeführt wurden, gelten als Conversions von 2013. (Und an den zukünftigen Leser - bitte fügen Sie natürlich 'bis zum 31.12.13' hinzu)

Ich glaube, es ist auch möglich, Beiträge (nicht nur Umwandlungen), die in einem Kalenderjahr bis zum Fälligkeitsdatum der Steuererklärung für dieses Jahr geleistet wurden, neu zu charakterisieren, beispielsweise um in einem Jahr eine neue Roth IRA zu beginnen und sie dann neu zu charakterisieren eine traditionelle IRA in der ersten Hälfte des nächsten Jahres, wenn die Steuererklärung zeigt, dass die Voraussetzungen für einen Beitrag zu einer Roth IRA nicht erfüllt sind (z. B. AGI zu hoch).
@DilipSarwate - Guter Fang! Rechts. Man könnte einzahlen, stellt aber nach Jahresende fest, dass man das nicht darf. Ich schätze den Hinweis.